Begründung
Sachverhalt und Stellungnahme
Das Gebiet der Gemeinde Havixbeck
liegt im Einzugsgebiet von vier Wasser- und Bodenverbänden (Unterhaltungsverbänden),
und zwar sind dies
- der Unterhaltungsverband IV
Havixbeck-Roxel,
- der Wasser- und Bodenverband
Münsterische Aa-Oberlauf,
- der Wasser- und Bodenverband
Obere Stever,
- der Wasser- und Bodenverband
Steinfurter Aa.
Jährlich wiederkehrend setzen diese
vier Unterhaltungsverbände ihre Verbandslasten jeweils in Form einer nach
Hektar bemessenen Umlage gegenüber den flächenmäßig betroffenen Kommunen fest.
Gemäß den Bestimmungen des
Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz -LWG-)
können die Aufwendungen der Gemeinde für die Unterhaltung von fließenden
Gewässern zweiter Ordnung oder sonstigen fließenden Gewässern als Gebühren nach
§ 7 des Kommunalabgabengesetzes NRW auf die Eigentümer von Grundstücken in dem
Bereich, aus dem den zu unterhaltenden Gewässerstrecken Wasser seitlich
zufließt (seitliches Einzugsgebiet), umgelegt werden.
In Havixbeck erfolgt dies in der
Form, dass die Verbandslasten auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung
per Abgabenbescheid als Wasserverbandsgebühren (ab 2018 als
Gewässerunterhaltungsgebühren) auf die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der
betroffenen Flächen umgelegt werden. Aufgrund erheblicher Änderungen des
Landeswassergesetzes ist eine Neufassung der bisherigen „Satzung der Gemeinde
Havixbeck über die Erhebung von Gebühren nach § 7 KAG NRW für Verbandslasten
der Wasser- und Bodenverbände“ in Form der neuen „Satzung der Gemeinde
Havixbeck zur Umlage der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW“ erforderlich.
Näheres ergibt sich aus der als Anlage 1 beigefügten „Ermittlung der
Gebührensätze der Gewässerunterhaltungsgebühren für das Veranlagungsjahr 2018“.
Die neue Verfahrensweise führt in 2018 bei der Veranlagung der versiegelten Flächen zu folgenden Ergebnissen:
Unterhaltungsverband Veranlagung
je Ar
IV Havixbeck-Roxel 1,6362 € (2017: keine)
Münsterische Aa-Oberlauf 2,4436 €
(2017: keine)
Obere Stever 3,9694 € (2017: keine)
Steinfurter Aa 3,3581 € (2017: keine)
Die neue Verfahrensweise führt in 2018 bei der Veranlagung der nicht versiegelten Flächen zu folgenden Ergebnissen:
Unterhaltungsverband Veranlagung
je Ar
IV Havixbeck-Roxel 0,0174 € (2017: 0,0874 €)
Münsterische Aa-Oberlauf 0,0133 €
(2017: 0,0896 €)
Obere Stever 0,0177 € (2017: 0,1074 €)
Steinfurter Aa 0,0078 € (2017: 0,0342 €)
Die Vorgehensweise für das Veranlagungsjahr 2018 wird nach
meiner Auffassung den neuen Anforderungen des LWG weitgehend gerecht; ein
unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand wird vermieden. Näheres zu den
rechtlichen Grundlagen entnehmen Sie bitte den Anlagen.
Die zu beschließende Neufassung der Satzung
der Gemeinde Havixbeck zur Umlage der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW
ist als Anlage 2 beigefügt.
Beschlussvorschlag
Der
Gemeinderat beschließt nach Beratung und in Kenntnis der als Anlage 1
beigefügten „Ermittlung der Gebührensätze der Gewässerunterhaltungsgebühren für
das Veranlagungsjahr 2018“ vom 08.11.2017 die als Anlage 2 beifügte Satzung.
Gleichzeitig
beschließt der Gemeinderat den auf die bebauten Ortslagen entfallenen Anteil
der Gewässerunterhaltungsgebühren für das Jahr 2018 in Höhe von voraussichtlich
29.444,02 € zu Lasten der Betriebskostenabrechnung der Abwasserbeseitigung im
Jahr 2018 abzuwickeln.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Durch die
Verteilung der Unterhaltungskosten der Wasser- und Bodenverbände zu 90 % auf
die versiegelten Flächen und zu 10 % auf die unversiegelten Flächen werden die
bebauten Ortslagen stärker belastet und der Außenbereich entlastet.
Für ein
Wohngrundstück mit einer versiegelten Fläche von 200 qm und einer
unversiegelten Fläche von 300 qm beträgt die Gewässerunterhaltungsgebühr im
Ortsteil Havixbeck 3,32 €/Jahr.
Für eine
landwirtschaftliche Hofstelle mit einer versiegelten Fläche von 3.000 qm und
einer unversiegelten Fläche von 30 ha beträgt die Gewässerunterhaltungsgebühr
im Verbandsgebiet Havixbeck-Roxel 101,29 €/Jahr (2017: 264,82 €).