Begründung
Mit Datum vom 06.07.2017 hat der Rat der Gemeinde Havixbeck die Verwaltung beauftragt, einen „anlassbezogenen Schulentwicklungsplan“ zu erstellen, mit dem Ziel, die Anne-Frank-Gesamtschule im Bereich der Sekundarstufe I auf mindestens sechs Züge zu erweitern, wobei ein zunächst zweizügiger Teilstandort in Billerbeck zu bilden ist. Ebenso wurde die Verwaltung aufgefordert, ein externes Beraterbüro für die Planungen hinzuzuziehen.
Gemäß § 80 des SchulG/NRW sind Schulen und deren Standorte unter Berücksichtigung des Angebotes der betroffenen Umlandgemeinden zu planen. Die Beteiligung der Umland-schulträgerinnen ist erfolgt.
Die bisher durchgeführten und die zu erwartenden Prozessschritte im Hinblick auf den Teilstandort werden mit dem folgenden zeitlichen Ablauf dargestellt:
- 06.07.2017
Ratsbeschluss zur Erstellung eines „anlassbezogenen Schulentwicklungsplans“ mit dem Ziel der Errichtung eines Teilstandortes der Anne-Frank-Gesamtschule in
Billerbeck.
- 19.09.2017
Vorgezogene Sitzung des Schulausschuss zur Information des Schulausschusses
über den Sachstand zur aktuellen Schulentwicklung mit der Verwaltungsvorlage 080/2017 zur Sitzung am 19.09.2017. Gemeinsame Erörterung der weiteren Schritte für den Teilstandort in Billerbeck.
- 21.09.2017
Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Planungen zum Teilstandort in Billerbeck.
Unterrichtung der BürgermeisterInnen der Umlandkommunen über die Absicht der Errichtung eines Teilstandortes der Anne-Frank-Gesamtschule in
Billerbeck.
- 17.10.2017
Sondersitzung des Schulausschusses zur Beratung der Verwaltungsvorlage 096/2017 mit dem Zweck der Kenntnisnahme des ersten Entwurfs zur
anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung und Empfehlung des Beschlusses zur Beteiligung der Nachbarkommunen gem. § 80 SchulG. Frühzeitige Beteiligung der Umlandkommunen vor Ratsbeschluss am 09.11.2017.
- 09.11.2017
Sondersitzung des Gemeinderats. Kenntnisnahme der
anlassbezogenen Schulentwicklungsplan und Beschluss der Beteiligung der
Nachbarkommunen. Ab hier Beginn des formellen Beteiligungsverfahrens bei
Unterrichtung der Umlandkommunen hierüber mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 17.11.2017.
- 21.11.2017
Sitzung des Schulausschusses mit dem Ziel der Beratung der durch die
Umlandkommunen eingegangen Stellungnahmen bezüglich des Entwurfs der
„anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung“ und Beratung weiterer
Beschlussempfehlungen an den Rat für die Sitzung am 07.12.2017 (diese VV 110/2017).
- 07.12.2017
Sitzung des Gemeinderates.
Beratung und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen der Umlandkommunen zu dem Entwurf des anlassbezogenen Schulentwicklungsplans.
Beschluss des anlassbezogenen Schulentwicklungsplans zum Zweck der Errichtung eines Teilstandortes der Anne-Frank-Gesamtschule in Billerbeck.
Beschluss zur Errichtung eines Teilstandortes der Havixbecker
Anne-Frank-Gesamtschule in der Stadt Billerbeck.
Beschluss der Rechtsform zur Zusammenarbeit mit der Stadt Billerbeck.
Beauftragung an die Verwaltung, die verbindliche Rechtsvereinbarung mit der Stadt
Billerbeck zum Zweck der Zusammenarbeit zu erstellen.
Die Bewertungsvorschläge zu den Stellungnahmen der SchulträgerInnen sind als Anlage 3 dieser Beschlussvorlage beigefügt (s. 1.3 des Beschlussvorschlages mit den Hinweisen). Die Zusammenfassung ergibt bisher folgende Ergebnisse:
· Gemeinde Senden keine Bedenken
· Stadt Dülmen keine Bedenken
· Stadt Coesfeld keine Bedenken
Der Teilstandort der Havixbecker Anne-Frank-Gesamtschule wird in den Gebäuden der noch bestehenden Gemeinschaftsschule in Billerbeck eingerichtet, welche zukünftig auslaufend gestellt werden soll.
Es besteht ausreichend Raum für den Standort der Anne-Frank-Gesamtschule in Billerbeck, so dass es keiner neuen Raumkonzeption im Sinne einer Erweiterung bedarf.
Unabhängig von dem neuen Standort in Billerbeck wurde am Hauptstandort in Havixbeck bereits zuvor ein Raummangel für die Anne-Frank-Gesamtschule festgestellt, welcher durch die Ergebnisse des Beratungsbüros Thomaßen bestätigt wurde. In diesem Zusammenhang werden die Möglichkeiten zusätzlicher Raumbereitstellungen und zwar losgelöst von dem Ratsbeschluss zur Bildung eines Teilstandortes durch die Verwaltung geprüft.
Weiteres Verfahren
Auf der Grundlage dieser anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung wird der Änderungsbeschluss zur 6-Zügigkeit der Anne-Frank-Gesamtschule mit dem neuen Teilstandort in der Stadt Billerbeck gefasst.
Der getroffene Beschluss bedarf zu seiner Wirksamkeit der schulaufsichtlichen Genehmigung. Diese wird durch die Gemeinde Havixbeck bei der Bezirksregierung Münster beantragt werden. Mit Vorlage der Genehmigung können die weiteren Umsetzungsschritte für den neuen Teilstandort in Billerbeck erfolgen.
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Gemeinde Havixbeck nimmt die als Anlagen 1-4 beigefügten Dokumente zur „anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung“ zur Kenntnis.
Dies sind im Einzelnen:
1.1 der Entwurf zur „anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung“ des
Beratungsbüros Thomaßen Consult in der Fassung vom 19.10.2017 mit
denen u.a. in der Planung dargestellten SchülerInnenzahlprognosen vom Schuljahr 2017/18 bis zum Schuljahr 2023/24. (Anlage 1, ist im Ratsinformations- system bereitgestellt)
1.2 die Stellungnahmen der nachfolgend aufgeführten Schulträgerinnen im
Zusammenhang mit der Beteiligung der Umlandkommunen im Sinne des
§ 80 Schulgesetz NRW (SchulG). (Anlagen 2 a-c)
a) Senden, Schreiben vom 07.11.2017
b) Dülmen, Schreiben vom 08.11.2017
c) Stadt Coesfeld, Schreiben vom 14.11.2017
1.3 die Bewertungsvorschläge der Verwaltung zu den von den Nachbarkommunen
eingegangenen Stellungnahmen. (Anlage 3)
Hinweis:
Die Gemeinde Rosendahl hat um eine Fristverlängerung bis zum 21.11.2017 gebeten.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser VV
lagen erst drei
Rückmeldungen vor. Die zu erwartenden Stellungnahmen werden zum 21.11.2017 als Tischvorlage nachgereicht.
1.4 die Stellungnahme der Schulkonferenz der Anne-Frank-Gesamtschule.
Hinweis: diese Stellungnahme kann erst zum
Ratsbeschluss am 07.12.2017
vorlegt werden, da die maßgebliche Schulkonferenz am 30.11.2017 stattfinden wird.
2. Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt nach erfolgter Abwägung die als Anlage 1 beigefügte „anlassbezogene Schulentwicklungsplanung“.
3. Auf der Grundlage der gemäß Ziffer 2. beschlossenen anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung beschließt der Rat der Gemeinde Havixbeck folgendes:
3.1 Die Gemeinde Havixbeck errichtet zum Schuljahr 2018/2019 einen
jahrgangsweise aufbauenden Teilstandort der Anne-Frank-Gesamtschule in der Stadt Billerbeck in der Sekundarstufe I mit zwei Klassen je Jahrgangsstufe bis zum Jahr gang 10.
Damit wird die Anne-Frank-Gesamtschule mit dem Schuljahr 2018/2019 in der Sekundarstufe I sechszügig und nicht mehr, wie bisher vierzügig sein.
Der Teilstandort wird ab dem Schuljahr 2018/2019 eine eigenständige Adresse in Billerbeck haben.
Die Oberstufe mit der Sekundarstufe II verbleibt am Hauptstandort in der
Gemeinde Havixbeck.
3.2 Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt die Zusammenarbeit mit der Stadt
Billerbeck im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Maßnahmen vorzunehmen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen der Bildung eines Schul-Teilstandortes in Billerbeck werden im Zusammenhang mit der noch zu erstellenden rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Billerbeck geprüft und zu einem späteren Zeitpunkt dargestellt.
Klaus Gromöller