Begründung
Die Gemeinde ist auf ihrem Gemeindegebiet abwasserbeseitigungspflichtig.
Dazu gehört auch das Einsammeln und Abfahren des Klärschlamms aus
Kleinkläranlagen zur Aufbereitung auf der Kläranlage Havixbeck und
anschließenden Beseitigung. Die Klärschlammabfuhr wird von einem
Entsorgungsunternehmen durchgeführt. Das bislang beauftragte Abfuhrunternehmen
hat den Vertrag zum Jahresende gekündigt, weil die Preise nicht mehr
kostendeckend waren. Es wurden daher 7 Abfuhrunternehmen zur Angebotsabgabe
aufgefordert. Es sind 3 Angebote eingegangen. Das niedrigstbietende Unternehmen
ist zurzeit für 6 Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld tätig.
Für die Abfuhr und Behandlung des Klärschlamms auf der Kläranlage sind
Benutzungsgebühren zu erheben. Die Gebührensätze sind in einer Gebührensatzung
zu beschließen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Gebührenbedarfsberechnung für die
Abfuhr von Klärschlamm und häuslichem Abwasser (Anlage 1) und beschließt nach
Beratung die Satzung zur 8. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die
Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Gebiet der Gemeinde Havixbeck
vom 05.05.1994 (Anlage 2).
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz NRW soll das Gebührenaufkommen die
voraussichtlichen Kosten decken. Nach der Gebührenbedarfsberechnung ergeben
sich ab dem 01.01.2018 folgende
Gebühren:
a) 18,21 € je m³ für abgefahrenen Klärschlamm aus Kleinkläranlagen
zuzüglich einer Anfahrpauschale von
77,35 €
b) 12,26 € je m³ für selbst angelieferten Klärschlamm
c) 7,46 € je m³ für abgefahrenes häusliches Schmutzwasser aus
abflusslosen Gruben zuzüglich einer Anfahrpauschale
von 77,35 €
d) 1,51 € je m³ für selbst angeliefertes häusliches Schmutzwasser aus
abflusslosen Gruben.
Zurzeit gültige
Gebühren:
a 19,10 € je m³ für abgefahrenen Klärschlamm aus Kleinkläranlagen
zuzüglich einer Anfahrpauschale von
53,55 €
b) 14,34 € je m³ für selbst angelieferten Klärschlamm
c) 6,24 € je m³ für abgefahrenes häusliches Schmutzwasser aus
abflusslosen Gruben zuzüglich einer Anfahrpauschale
von 53,55 €
d) 1,48 € je m³ für selbst angeliefertes häusliches Schmutzwasser aus
abflusslosen Gruben.
Gebührenvergleich
Städte und Gemeinden
im Kreis Coesfeld (aktueller Stand 2017)
|
Anfahrpauschale bzw. Grundgebühr |
Gebühr je m³ Klärschlamm |
Gesamtgebühr für 5 m³ |
Dülmen |
67,00 € |
13,50 € |
134,50
€ |
Rosendahl |
99,92 € |
7,01 € |
134,97
€ |
Lüdinghausen |
93,69 € |
10,21 € |
144,74
€ |
Nottuln |
51,44 € |
19,47 € |
148,79
€ |
Havixbeck |
53,55
€ |
19,10
€ |
149,05
€ |
Billerbeck |
40,60 € |
22,00 € |
150,60
€ |
Coesfeld |
71,40 € |
19,40 € |
168,40
€ |
Olfen |
115,99 € |
13,41 € |
183,04
€ |
Senden |
93,30 € |
19,21 € |
189,35
€ |
Nordkirchen |
37,76 € |
34,80 € |
211,76
€ |
Ascheberg |
230,16 € |
2,28 € |
241,56
€ |