Begründung
Nach § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz NRW soll das veranschlagte Gebührenaufkommen
die voraussichtlichen Kosten der Abwasserbeseitigung decken. Die Gebühren sind
im Haushalt zu veranschlagen. Für den Haushalt 2018 ist eine
Gebührenüberprüfung vorzunehmen. Diese liegt in Form einer
Gebührenbedarfsberechnung dieser Verwaltungsvorlage als Anlage 1 bei.
Der Beitrag an den Lippeverband für den Betrieb und die Unterhaltung der
Kläranlage steigt im Jahr 2018 um 10.000€ auf 590.000€ an. Auch in den
nachfolgenden Jahren erhöht sich der Beitrag jährlich um 10.000€ (2019:
600.000€,
2020: 610.000€). Die Beitragsanpassung
ist unumgänglich, da die Ausgaben in den vergangen Jahren stets höher waren als
die Beiträge.
In der Sitzung des Umweltausschusses am
27.09.2017 wurden von Vertretern des Lippeverbandes die auf der Kläranlage
Havixbeck durchgeführten und geplanten Maßnahmen sowie die Kostenentwicklung
anhand einer Power-Point-Präsentation vorgestellt (s. auch Protokoll
UA/004/2017, TOP 7).
Aufgrund der Anhebung des Lippeverbandsbeitrages und der
auszugleichenden Kostenunterdeckungen aus den letzten Jahresabschlüssen sowie
der schrittweisen Anpassung der kalkulatorischen Zinsen erhöhen sich die
Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagswasser in 2018 um 8 Cent bzw. 4
Cent. Im Vergleich mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden bleiben die
Abwassergebühren weiterhin günstig (s. Anlage Gebührenvergleich).
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Gebührenbedarfsberechnung für die
Abwasserentsorgung im Jahr 2018 und beschließt nach Beratung die 5.
Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde
Havixbeck (Anlage 2). Die kalkulierten Ansätze der Gebührenbedarfsberechnung
sind in den Haushaltsplan des Jahres 2018 zu übernehmen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Die Schmutzwassergebühr erhöht sich von 1,99 € auf 2,07 € je Kubikmeter Frischwasserverbrauch. Die Niederschlagswassergebühr steigt von 0,42 € auf 0,46 € je Quadratmeter bebauter bzw. befestigter Grundstücksfläche.