Begründung
Sachverhalt und
Stellungnahme
Folgende Maßnahmen sind durchgeführt worden bzw. stehen vor der Ausführung:
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Nr. 1: Verkehrssicherung der Straßen, Wege,
Plätze
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Nr. 2: Verkehrssicherung an Bahnübergängen
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Nr. 3: Straßeneinläufe, Grabenunterhaltung
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Nr. 4: Fahrbahnmarkierung und Beschilderung
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Nr. 5: Reinigung von Plätzen
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Nr. 6: Gehweginstandsetzung
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Nr. 8: Fahrbahnsanierung Gennericher Straße
Folgende Maßnahme wird bei der Vergrößerung der Durchlässe durchgeführt:
- Nr. 7: Sanierung Gewerbegebiet Hohenholter Straße II
Wie es dem Diagramm in der Verwaltungsvorlage 107/2016 zu entnehmen ist, wird es perspektivisch in den Folgejahren erforderlich sein, weitere Unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen.
Des Weitern wird wie jedes Jahr die Gehweginstandsetzung weiter vorangetrieben werden.
Zu gegebener Zeit werden frühzeitig alle Gremien über die Sanierungsmaßnahmen informiert ggfls. beteiligt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt das Straßen- und Wegeunterhaltungsprogramm 2018 auf Grundlage des
als Anlage 1 beigefügten Maßnahmenkatalogs. Die finanziellen Mittel in Höhe von
250.000,00 € werden zum einen aus Rückstellungen in Höhe von 180.000 € und zum
anderen aus den im Haushaltsplan 2018 unter dem Produkt 1201, Verkehrsflächen
und –anlagen, veranschlagten Mitteln in Höhe von 70.000 € bereitgestellt.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Insgesamt werden zur Unterhaltung des Straßennetzes
250.000,00 € benötigt. Für die nicht verausgabten Mittel wird aufgrund von günstigeren
Ausschreibungsergebnisse eine Rückstellung in Höhe von 100.000 € gebildet.
Hinzu kommen 80.000 € aus einer bestehenden Rückstellung aus Vorjahren. Zur
Umsetzung des Maßnahmenkatalogs 2018 werden darüber hinaus Mittel in Höhe von
70.000 € benötigt. Die Mittel
können dann sofort in 2018 verwendet werden.
Diese werden im Haushaltsplan 2018 unter dem Produkt
1201, Verkehrsflächen und –anlagen, bereitgestellt.
Die zur Verfügung gestellten Mittel dienen im
Wesentlichen zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht sowie insbesondere für
den Werterhalt gemeindeeigener Verkehrsanlagen.