Begründung
Das Bebauungsplanverfahren zur 10. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans „Wohnpark Habichtsbach“ (Umwandlung einer Friedhofsfläche in Wohnbaufläche) ist zwischenzeitlich abgeschlossen worden. Nun sollen die Grundstücke vermarktet und die Erschließung durchgeführt werden. In den bisherigen Beratungen zur obigen Bebauungsplanänderung ist auch das Thema der Erschließung immer wieder angesprochen worden. Nun soll dieses abschließend beraten werden. Hierzu wird ein Vertreter des Ingenieurbüros Rummler + Hartmann GmbH die Planung in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses präsentieren.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt, auf Grundlage der vorgestellten Präsentation die Bauleistungen zur
Erschließung der Friedhofsfläche auszuschreiben und zu vergeben.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Auf dem jetzigen Stand der Erkenntnisse gehe ich davon aus, dass die im Haushaltsplan 2017 genannten Baukosten für die Erschließung und den Endausbau auskömmlich sind (KLN-014 Erweiterung Kanal Habichtsbach 1 und STR-025 Erweiterung Straße Habichtsbach 1). Im Rahmen der Kostenberechnung werden die Kosten überprüft und so erforderlich, die Haushaltsplan-ansätze im Rahmen der Haushaltsplanberatungen angepasst werden.
Klaus Gromöller