Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen auf Errichtung eines Informationsschildes an der A 43
Vorlage
074/2017
Aktenzeichen
742-03/1
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Mit Datum vom 14.08.2017 ging bei der Gemeindeverwaltung in Havixbeck der Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ein, in welchem formuliert wird, dass der Gemeinderat die Aufstellung eines touristischen Hinweisschildes an der A 43 beschließen möge (s. Anlage 1 zu dieser VV 074/2017). Dieses Schild soll auf die zur Erholung geeignete Landschaft der Baumberge hinweisen. Nach einem Informationsgespräch mit der Bezirksregierung als zuständige Antragsbehörde ist es sinnvoll, zwei dieser Schilder in der jeweiligen Gegenrichtung in der Nähe der Anschlussstelle 4, Nottuln zu errichten, weil interessierte FahrerInnen von Norden und von Süden kommend auf die touristische Besonderheit hingewiesen werden sollten.

 

Dieser o.g. Antrag ist als gemeinsamer Antrag von den Ratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen an die Räte der Kommunen Havixbeck, Billerbeck und Nottuln gestellt worden, so dass bei einer Umsetzung dieser Maßnahme bezüglich der Kostentragungspflicht eine gemeinsame Vereinbarung zu schließen wäre. Antragstellerin kann stellvertretend nur eine der beteiligten Kommunen sein.

 

303 so genannte touristische Hinweisschilder gibt es an den 2.200 Kilometern Autobahn in Nordrhein-Westfalen. Seit 1991 werden sie aufgestellt und weisen auf bedeutende Natur- und Kulturdenkmäler, städtebauliche Besonderheiten wie historische Stadtkerne und andere touristisch bedeutsame Ziele hin. Das Beratergremium bei Straßen.NRW tagt einmal im Jahr und entscheidet über die "Ausschilderungswürdigkeit" der beantragten touristischen Ziele. In dem Gremium sitzen Vertreter aus den Bereichen Städtebau und Stadtentwicklung, Kultur, Tourismus, Natur und Landschaft und dem Städte- und Gemeindebund von Nordrhein-Westfalen. Entscheidend ist, dass es sich um Objekte beziehungsweise touristische Ziele "von überregionaler Bedeutung" handelt, die ein Alleinstellungsmerkmal besitzen“.[1] Bei einer Antragstellung im Laufe der nächsten Monate, ist mit einer Entscheidung dieses Gremiums zu Herbst 2018 zu rechnen.

Touristische Unterrichtungstafeln dienen als Hinweis auf touristisch besonders bedeutsame Ziele, die entweder von der Autobahn aus sichtbar sind oder grundsätzlich nicht weiter als 10 km (Luftlinie) von einer Autobahnanschlussstelle entfernt liegen. In Ausnahmefällen kann auf Ziele mit herausragender touristischer Bedeutung auch bei einer größeren Entfernung hingewiesen werden.

 

Einige der erforderlichen Bedingungen für eine positive Entscheidung dieses o.g. Gremiums sind z.B. folgende:

 

-       permanente, ganzjährige öffentliche Zugänglichkeit mit üblichen täglichen Öffnungszeiten.

-       zum Ziel führt eine befestigte Zufahrtsstraße.

-       ausreichender Parkraum ist vorhanden.

-       vom Parkplatz aus führt ein verkehrssicherer Fußweg zum Ziel.

Eine touristische Unterrichtungstafel zeigt neben der verbalen Bezeichnung auch eine vereinfachte bildhafte Darstellung (Motiv) des touristisch bedeutsamen Ziels. Daher muss das touristische Ziel für eine bildhafte Darstellung geeignet sein. Bezüglich der Darstellung und der Entwicklung eines gemeinsamen Motivs finden Sie Hinweise in Anlage 1 zu dieser VV.

Mit der Aufstellung solcher touristischer Hinweisschilder wird eine große Gruppe von Personen erreicht, die sonst über das übliche touristische Anzeigenmanagement bei weitem nicht erreicht werden kann. Als eine der Hauptverbindungsstrecken zwischen dem Münsterland und dem Bergischen Land, bietet sich an der A 43 die besondere Gelegenheit, für die Baumberge-Region touristische Aufmerksamkeit zu wecken und hierdurch für ein Wachstum für alle an der Tourismusbranche beteiligten Anbieter und Anbieterinnen zu sorgen, was sich auch auf die Gemeinde Havixbeck mit ihren Nachbargemeinden positiv auswirken wird. Das derzeitige Bestreben der Gemeinde Havixbeck, das Prädikat des „Erholungsort“ zu erlangen, wird durch diese touristische Werbemaßnahme gestärkt. Daher empfehle ich dem Rat der Gemeinde Havixbeck die Entscheidung für die Aufstellung der touristischen Hinweisschilder positiv ausfallen zu lassen, deren Umsetzung allerdings nur erfolgt, wenn die Räte der Kommunen Billerbeck und Nottuln eine gleichlautende Entscheidung beschließen.

 



[1] Quelle: https://www.strassen.nrw.de/presse/meldungen/2014/141128-01.html vom 1.09.2017, 14:15 Uhr.

Beschlussvorschlag 

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt das Aufstellen von touristischen Hinweisschildern an der A43, in Nähe der beiden Anschlussstellen 4, Nottuln, unter dem Vorbehalt, dass der Stadtrat in Billerbeck und der Gemeinderat in Nottuln inhaltlich gleichlautende Beschlüsse fassen. Bei gleichlautender Beschlusslage der Nachbarkommunen, wird die Verwaltung der Gemeinde Havixbeck beauftragt, auf die Kommunen Billerbeck und Nottuln zuzugehen, um das gemeinsame Verfahren der touristischen Hinweisschilder abzustimmen und umzusetzen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                           ja        

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Es sind mit Kosten in Höhe von 16.000 € bis 20.000 € für beide Schilder zu rechnen, welche auf die drei beteiligten Kommunen zu verteilen sind.