Begründung
Da die bislang zur Verfügung stehenden Gewerbeflächen weitgehend verkauft sind, ist es erforderlich weitere gewerbliche Flächen zu aktivieren.
Südlich der Schützenstraße, und zwar direkt gegenüber dem Gewerbegebiet Hohenholter Straße II, stehen einige landwirtschaftliche Flächen bereits im Eigentum der Gemeinde Havixbeck, so dass es sich anbietet, dort neue gewerbliche Bauflächen zu entwickeln.
Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Gemeinde stellt für den Bereich, der für die Ausweisung des neuen Gewerbegebietes benötigt wird „Fläche für die Landwirtschaft“ dar.
Er ist daher für diesen Bereich so zu ändern, dass daraus eine gewerbliche Baufläche für das neu zu bildende „Gewerbegebiet südlich der Schützenstraße“ entwickelt werden kann. Das Änderungsgebiet ist im anliegenden Planausschnitt umrandet dargestellt.
Ich empfehle Ihnen daher, die Aufstellung eines Planes zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes zu beschließen mit dem Ziel, weitere Gewerbeflächen zu entwickeln.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt die Aufstellung eines Planes zur 31. förmlichen Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Havixbeck.
Das Änderungsgebiet
ist in der Anlage 1 dieser Verwaltungsvorlage, die Bestandteil des Beschlusses
ist, umrandet dargestellt.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
Durch den Aufstellungsbeschluss entstehen noch keine Kosten. Das Planungsbüro WoltersPartner wird mit der Erarbeitung des Planentwurfes beauftragt. Die erforderlichen Ansätze für die Planungskosten sind bei dem Produkt 901 (räumliche Planung und Entwicklung) veranschlagt.
Klaus Gromöller