Betreff
10. Änderung des Bebauungsplanes "Stapeler/Altenberger Straße"; hier: Änderung des Baufeldes
Vorlage
054/2017
Aktenzeichen
II 622-21/6
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 22.09.2016 den Entwurf zur 10. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Straße“ mit Begründung als Satzung beschlossen mit dem Ziel, die Spielplatzfläche „Finkenstraße“ in bebaubare Fläche umzuwandeln. Der seinerzeit beschlossene Änderungsplan ist dieser Verwaltungsvorlage als Anlage 2 beigefügt.

 

Wie sich erst im Zuge der Vorbereitungen zur Umsetzung der Bebauung der Grundstücke herausgestellt hat, können die in der Fläche vorhandenen Leitungen nicht vollständig verlegt werden.

 

Unter der Berücksichtigung, dass sich auf dem Grundstück Versorgungs- und Kanalleitungen befinden und zum Regenwasserkanal mittig ein Abstand von 1,50 m einzuhalten ist,

müssen deshalb die Baugrenzen im Norden und Nordwesten des Grundstücks so verschoben werden, dass zwischen Baugrenze und Grundstücksgrenze ein Abstand von 5,10 m bestehen bleibt. Daher muss der Entwurf des Planes zur 10. Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Straße“ entsprechend überarbeitet werden. Der dieser Verwaltungsvorlage als Anlage 1 beigefügte überarbeitete Planentwurf stellt die neuen Baugrenzen dar. Er ist gem. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Hierbei kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen des Planes (hier Baugrenzen) abgegeben werden können. Dabei kann die Frist zur Stellungnahme angemessen verkürzt werden.

 

Die am 22.09.2016 vom Gemeinderat beschlossene Bebauungsplanänderung wurde bisher nicht im Amtsblatt der Gemeinde Havixbeck veröffentlicht und ist damit auch noch nicht rechtsverbindlich geworden.

 

Um das Grundstück nunmehr alsbald vermarkten zu können, empfehle ich Ihnen daher, den anliegenden überarbeiteten Planentwurf zur 10. Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Straße erneut öffentlich auszulegen, und zwar für den Zeitraum von 14 Tagen.

 

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, den als Anlage 1 der Vorlage 054/2017 beigefügten geänderten Entwurf des Planes zur 10. Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Straße“ mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 a Abs. 3 BauGB für die Dauer von 14 Tagen erneut öffentlich auszulegen.

Da durch die Änderung des Entwurfs des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung betroffene Öffentlichkeit beschränkt und die Auslegungszeit verkürzt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                      nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

keine