Betreff
Nachbesetzung des Ausschusses für Schule, Soziales, Jugend und Sport
Vorlage
031/2017
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Nach § 58 Abs. 4 GO können den freiwilligen Ausschüssen volljährige sachkundige Einwohner/innen als Mitglieder mit beratender Stimme angehören, die in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 zu wählen sind.

 

In den vergangenen Wahlperioden gehörte dem Ausschuss für Schule, Soziales, Jugend und Sport auch immer ein/e Vertreter/in des Stiftes Tilbeck als sachkundige/e Einwohner/in an. Zu Beginn dieser Wahlperiode konnte von dort jedoch kein/e entsprechende/r Vertreter/in benannt werden.

 

Nunmehr wird von der Geschäftsführerin des Stiftes Tilbeck, Frau Ruth Meyerink, vorgeschlagen, Frau Marianne Klan als sachkundige Einwohnerin für den Ausschuss für Schule, Soziales und Sport zu benennen.

 

Für Neu- und Umbesetzungen der Ausschüsse ist gemäß § 50 Abs. 3 GO NRW ein einstimmig zu fassender Ratsbeschluss notwendig und ausreichend. Kommt ein einstimmiger Ratsbeschluss nicht zustande, so ist über eine Neubesetzung der Ausschüsse nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang zu entscheiden.

 

Gegen die Benennung und eine entsprechende Beschlussfassung bestehen seitens der Verwaltung im Sinne der vorstehenden Ausführungen keine Bedenken.

 

Beschlussvorschlag 

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung aufgrund des Antrages des Stiftes Tilbeck Frau Marianne Klan als sachkundige Einwohnerin mit beratender Stimme für den Ausschuss für Schule, Soziales, Jugend und Sport zu benennen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                           nein

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Keine