Betreff
Information über die Kritierien bei der Aufnahme von Grundschulkindern in die OGS
Vorlage
019/2017
Aktenzeichen
II.17
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Im Schuljahr 2014/15 gab es erstmalig die Situation, dass mehr Anmeldungen für die OGS (Offene Ganztagsschule im Primabereich) vorlagen, als Plätze bereit standen. Daher war der Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. als Träger gefordert, Kriterien zu formulieren, welche die Aufnahmeentscheidungen standardisieren. Der Caritasverband ist auf die Steuerungsgruppe mit der Bitte zugegangen, gemeinsam getragene Kriterien zu entwickeln und zu formulieren.

 

Die Steuerungsgruppe mit VertreterInnen der Caritas, der Schulleitung und der Verwaltung war mit der Frage konfrontiert, wie annähernd gerechte Auswahlkriterien für die Überhanganmeldungen abzubilden sind. Dabei hat sich der Caritasverband bei anderen OGS-Einrichtungen über die Handhabung der Kriterien informiert. Im Laufe des Findungsprozesses wurden die Kriterien „Alleinerziehung“ und „Berufstätigkeit beider Elternteile“ von Anfang an als besonders bedeutsam gesehen und gewichtet. Im Laufe der Zeit stellte sich heraus, dass die Vollzeiterwerbsstätigkeit beider Elternteile ein eigene vorrangige Platzierung neben der Teilzeiterwerbstätigkeit beider Elternteile erforderte, da der Unterstützungsbedarf bei voller Erwerbstätigkeit größer ist. Auch wurde der Einzelpunkt eines vorherigen Besuchs einer Kita mit max. 45 möglichen Stunden nicht weiter berücksichtigt, weil damit die besonders gewichteten Kriterien der Erwerbstätigkeit konterkariert werden konnten, denn diese 45-Stunden-Betreuung schloss nicht unbedingt eine Erwerbstätigkeit der Eltern ein. Die weiteren Kriterien, wie bereits in der OGS betreute Geschwisterkinder und Schulwechsler, die bereits eine OGS besucht haben, waren durchgängige Kriterien seit Erstellung dieses Kataloges. Sollten Aufnahmewünsche in besonderen familiären oder sonstigen Krisensituationen vorliegen, stellt der Caritasverband unterjährig und außerhalb des Kataloges Plätze bereit, um Unterstützungsleistungen anbieten zu können.

 

In der Anlage zu dieser VV finden Sie den vollumfänglichen Fragebogen an die Eltern, der auch die Kriterien wiedergibt.

 

Die Anmeldefrist (31.12. des Jahres) wird regelmäßig bis mindestens zum Ende der Winterferien verlängert und in der Ortspresse veröffentlicht, damit Eltern ausreichend Zeit haben, ihre Kinder anzumelden.

 

Beschlussvorschlag 

 

Der Ausschuss nimmt die Information bezüglich des Kriterienkataloges zur Kenntnis.

 

Finanzielle Auswirkungen:                          nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller