Betreff
Antrag des "Arbeitskreises Vorbereitung einer Immobilienstandortgemeinschaft" zur Umsetzung erster Maßnahmen in der Ortsmitte
Vorlage
017/2017
Aktenzeichen
II.1
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Im Rahmen des ISHK ist zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität der Ortsmitte neben der Umsetzung von baulichen Maßnahmen an Wegen und Plätzen auch die Gründung einer ISG vorgeschlagen worden. Eine Gruppe Interessierter (Privatpersonen, Gewerbetreibende, Grundstückseigentümer, Vertreter des Marketing-Vereins sowie der Verwaltung) hat sich in Ausführung eines Ratsbeschlusses vom 10.12.2015 der Aufgabe angenommen „im Rahmen eines Dialogprozesses die Gründung einer ISG anzustoßen und die Schaffung eines Verfügungsfonds vorzubereiten“.

 

Nach der Durchführung einer öffentlichen Informationsveranstaltung mit einem externen Referenten (Herr Beckmann aus Winterberg) ist im Rahmen von 3 Arbeitsgruppen untersucht worden, welche Themenfelder vorrangig und mit welchen Maßnahmen entwickelt werden sollen.

 

Die drei als vorrangig betrachteten Themenfelder lauten:

 

  • Verbesserung von Aufenthaltsmöglichkeiten für Kinder und deren Eltern in der Ortsmitte

  • Optimierung der Beschilderung von innerörtlichen Zielen/Parkplätzen

  • Verbesserung und Vereinheitlichung der Dauer und –intensität der Schaufensterbeleuchtung

 

Im Rahmen verschiedener Ortsbesichtigungen und Erörterungen in den Einzelgruppen aber auch mit allen Mitwirkenden sind konkrete Vorschläge erarbeitet worden.

 

Diese Vorschläge berücksichtigen bereits, dass die Gemeinde Havixbeck aufgrund eines Ratsbeschlusses vom 8.12.2016 (TOP 23.2) im Rahmen eines Antrages auf Städtebauförderung u.a. für folgende Maßnahmen aus dem ISHK Mittel beantragt hat:

 

Ø  Umgestaltung des Bestensee-Platzes

Ø  Umgestaltung der Verbindungsachse Fußgängerzone – Liselotte-Köhnlein-Platz

Ø  Schaffung eines Leitsystems für die Ortsmitte mit Beleuchtungskonzept

Ø  Verfügungsfonds

Die Umsetzung der jetzt vorliegenden Vorschläge greifen den beantragten Maßnahmen nicht vor, sondern ergänzen diese ganz gezielt, und zwar wie folgt:

 

Die vom Rat aufgrund eines Beschlusses aus dem Jahr 2008 begonnene Veränderung der Beschilderung für innerörtliche Ziele (2 antrazitfarbene Pylone mit dazwischen montierten Edelstahltafeln, die mit reflektierender Folie beschriftet sind) sollte vervollständigt werden, und zwar entsprechend dem Beispiel an der Einmündung Schulstraße (s. Anlage 1). Dies zum einen durch die Neuanschaffung von Beschilderungselementen (ganz vordringlich am Kreisverkehr Münsterstraße – s. Anlage 1) und zum anderen durch die Aktualisierung und Ergänzung der Hinweise auf innerörtliche Ziele und Parkplätze.

Diese Maßnahmen sind detailliert von der Arbeitsgruppe erfasst worden und sollten sukzessive im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel umgesetzt werden, und zwar beginnend mit einer Erneuerung der Anlage am Kreisel Münsterstraße. Durch die Bereitstellung von 5.000 € im Jahr 2017 und in den Folgejahren kann dann die Ortsmitte ansprechend und einheitlich beschildert werden. Die bisherigen Erfahrungen mit diesen Schildertypen war durchweg positiv.

 

In der Vergangenheit ist immer wieder der Wunsch nach einer einheitlichen Beleuchtungsdauer der Schaufenster in der Ortsmitte geäußert worden. So sind einige Schaufenster schon ab 19 Uhr dunkel, andere wiederum werden bis 22 Uhr beleuchtet. Hierdurch wird die Aufenthaltsqualität in der Ortsmitte nach Geschäftsschluss negativ beeinflusst.

Die Arbeitsgruppe hat intensiv untersucht, mit welchen Mitteln hier Abhilfe geschaffen werden kann und ist dabei zu folgendem Lösungsansatz gekommen:

 

Durch eine zentrale Steuerungseinheit, die z. B. im 3. OG des Rathauses platziert wird, können alle mit einer Sendeeinheit ausgestatteten Schaufenster zentral hinsichtlich der Beleuchtungsdauer gesteuert werden. Die Sendeeinrichtung läuft bereits seit einigen Wochen im Probebetrieb erfolgreich. 3 Havixbecker Betriebe in der Ortsmitte haben sich bereits jetzt bereit erklärt, durch die Beschaffung der Empfängereinrichtung an der zentralen Beleuchtungssteuerung teilzunehmen. In diesem Zusammenhang soll dann auch mittels energiesparendender LED-Leuchttechnik beispielhaft erprobt werden, welche positiven Beleuchtungseffekte erzielt und welche Energieeinsparungen möglich sind, um die Kosten für die Anschaffung der Technik zeitnah zu amortisieren (in der Sitzung des Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur  sind Mitglieder der Arbeitsgruppe anwesend, um weitere technische Details zu erläutern).

Die jetzt vorgeschlagene Technik lässt auch die gesteuerte Beleuchtung von öffentlichen Bereichen (Gebäude, Plätze) zu. Freundlicher weise hat sich die Kath. Kirchengemeinde St. Dionysius St. Georg bereits erklärt, den Durchgang des Torbogens mit Leuchtmitteln zu versehen und die Steuerung auch über die zentrale Einrichtung vornehmen zu lassen.

 

Um verstärkt Anreize für die zentrale Beleuchtungssteuerung für die Ortsmitte zu geben, wird seitens des AK ISG vorgeschlagen, dass die Kosten für die zentrale Sendeeinheit in Höhe von 1.500 € durch die Gemeinde Havixbeck im Jahr 2017 bereit gestellt werden. Alle weiteren Maßnahmen sollen durch die Gewerbetreibenden in der Ortsmitte und Verwendung möglichst energiesparender Technik umgesetzt werden. Der AK wird hierzu weiter um Unterstützung werben, wobei die konkreten Erfahrungen bei den 3 Pilotbetrieben positiv genutzt werden sollen.

 

Dem AK ISG ist es gelungen, unter Beteiligung von Privaten, Gewebetreibenden, Grundstückseigentümern und dem Marketing Verein erste Impulse zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität der Ortsmitte zu initiieren, und zwar durch kurzfristig umsetzbare und finanzierbare Maßnahmen. Zur Verstärkung dieser Effekte ist es aber erforderlich, dass die Kommune im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten diese Ansätze unterstützt. Die vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen machen deutlich: In der Ortsmitte passiert etwas, und zwar im Zusammenspiel zwischen Privaten, Gewerbetreibenden und weiteren Akteuren sowie der Gemeinde Havixbeck.

 

Das Potential des AK ISG soll auch genutzt werden, um die mit Hilfe der Städtebauförderung vorgesehenen Rahmenbedingen für einen Verfügungsfonds zu entwickeln. Im Jahr 2017 soll mit entsprechender 60 %-iger Förderung mit externer Moderation ein Konzept für den Fonds erarbeitet werden, so dass in den Jahren 2018 ff. der Fonds mit 10.000 € jährlich aus öffentlichen Mitteln ausgestattet werden kann. Dabei ist eine Einwerbung von privaten Mitteln in gleicher Höhe zwingende Voraussetzung. Hierbei kann der AK ISG wertvolle Hilfestellung geben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat begrüßt die Initiative des „Arbeitskreises Vorbereitung eines Immobilienstandortgemeinschaft“ (AK ISG) durch gezielte Maßnahmen die Attraktivität des Ortskerns zu erhöhen und insofern im Sinne des Integrierten städtebaulichen Handlungskonzeptes (ISHK) zu agieren. Die Beteiligung von Privaten und Gewerbetreibenden wird hierbei besonders positiv bewertet.


Über die Bereitstellung der finanziellen Mittel im Haushalt 2017 (5.000 € für die Vervollständigung und Ergänzung der innerörtlichen Hinweisbeschilderung und 1.500 € für die Steuerungseinheit für die Schaufensterbeleuchtung pp.) wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen in dieser Sitzungsfolge entschieden.

Finanzielle Auswirkungen:                            x ja     nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Die Mittel für die zentrale Steuerungseinheit müssen beim Produkt 1502 (Marketingaufgaben) unter der  Teilpos. 16 veranschlagt werden.

Die Kosten für die Beschilderung sind beim Produkt 1201 (Verkehrsflächen und –anlagen) zu berücksichtigen, und zwar durch Anhebung der Teilpos. 13.

 

Da diese Mittel bisher nicht veranschlagt waren, erhöhen sie den ermittelten Fehlbetrag entsprechend, wenn eine Kompensation durch Einsparungen an anderer Stelle nicht möglich ist.

 

 

 

 

Klaus Gromöller