Begründung
Der Bau des Regenrückhaltebeckens im Kanalnetz soll kurz vor den Sommerferien mit den ersten Arbeiten, z.B. Einrichtung der Wasserhaltung beginnen. Die Hauptarbeiten, Verbau, Bodenaushub und Betonarbeiten sollen in den Sommerferien 2017 erfolgen (17.07.2017 – 29.08.2017). Um den Baufirmen den nötigen Planungsvorlauf zu geben und um ein möglichst günstiges Angebot zu erhalten, soll die Vergabe der Bauleistungen durch den Bau- und Verkehrsausschuss am 30.03.2017 erfolgen. Die Einhaltung der regulären Beratungsfolge ist in diesem Fall nicht zu empfehlen.
Begründung:
Die Bindefrist gem. VOB/A § 10 wird deutlich überschritten. Dieses liegt daran, dass zwischen der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschuss und der Ratssitzung noch die Osterferien liegen.
Ferner verringert sich dadurch der Vorlauf für die
ausführende Baufirma.
Die Baumaßnahme ist im Vorfeld der Baumaßnahme intensiv in den politischen
Gremien erörtert worden.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt die Übertragung der Vergabevollmacht vom Gemeinderat zum Bau- und
Verkehrsausschuss für den Bau des Regenrückhaltebeckens im Kanalnetz.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Mittel werden im Produkt „1106 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung“ bereitgestellt. Insgesamt werden für die Maßnahme 753.000 € veranschlagt. Der nun veranschlagte Ansatz liegt aufgrund der Preisentwicklung auf dem Baumarkt und dem zusätzlichen Einbau einer Kulissentauchwand am Regenüberlauf 3 zur Feststoffrückhaltung um knapp 4 % über dem bisher kalkulierten Ansatz von 725.000 €.
Klaus Gromöller