Betreff
Festlegung der Prioritäten für die Förderprogramme aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz und "Gute Schule 2020"
Vorlage
013/2017
Aktenzeichen
III.2
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Der Bund hat mit Datum vom 30.06.2015 das Kommunalinvestitionsfördergesetz in Kraft gesetzt. Hiermit wurden den Ländern als Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft und zur Stärkung der Investitionstätigkeit Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. Aus diesem Topf sind der Gemeinde Havixbeck insgesamt Mittel in Höhe von 450.915,79 € zur Verfügung gestellt worden. Der Bund hat für die Verwendung der Mittel Förderbereiche festgelegt.

Die Maßnahmen werden demnach mit 90 % der förderfähigen Kosten bezuschusst.

Die Gemeinde Havixbeck trägt die verbleibenden 10 %.

 

Die Verwaltung hat eine Liste von Maßnahmen zusammengestellt, die aus ihrer Sicht sinnvolle Sanierungen darstellen. Diese sind mit einer Kostenschätzung versehen und in eine Rangfolge gebracht worden. Die hier vorgeschlagenen Prioritäten sind vom Rat zu beraten und als Maßnahmen festzulegen.

 

Der Fachbereich III wird dann diese Maßnahmen zur Verwendung der Mittel bei den Landesbehörden anmelden. Die letzte Auszahlung der Mittel (Förderung gem. Kommunalinvestitionsfördergesetz) muss noch im Jahr 2020 liegen. Die Maßnahmen müssen bis zu diesem Datum abgenommen sein.  

 

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind tabellarisch aufgeführt und der anliegenden Liste zu entnehmen. (Anlage 1).

 

Sie sind mit einer Gewichtung nach folgenden Kriterien versehen worden.

 

  1. 40 Grundpunkte für das Kriterium:
    Ist diese Maßnahme in den nächsten Jahren dringend erforderlich?
    Ja, in einem Jahr = 5 Punkte ..  bis..  Ja, in 5 Jahren =1 Punkt

  2. 10 Grundpunkte für das Kriterium:
    Werden durch diese Maßnahmen Folgekosten reduziert?
    Ja, hohe Einsparungen = 5 Punkte .. bis.. Ja, niedrige Einsparungen = 1 Punkt

  3. 10 Grundpunkte für das Kriterium:
    Gibt es eine Akzeptanz für die Durchführung dieser Maßnahme in der Bevölkerung, bei den Nutzern?
    Ja, hohe Akzeptanz = 5 Punkte .. bis .. Ja, niedrige Akzeptanz = 1 Punkt

  4. 20 Grundpunkte für das Kriterium:
    Gibt es eine Steigerung der Qualität?
    Ja, hohe Steigerung = 5 Punkte .. bis ..Ja, niedrige Steigerung = 1 Punkt

  5. 20 Grundpunkte für das Kriterium:
    Hat die Maßnahme eine Bedeutung für den Klimaschutz?
    Ja, hohe Bedeutung = 5 Punkte .. bis .. Ja, niedrige Bedeutung = 1 Punkt

 

Durch das Festlegen der Grundpunkte ist es möglich, den Kriterien eine besondere Gewichtung zu geben.

Die Grundpunkte werden mit den Wertungspunkten multipliziert und abschließend addiert. Die Folge der Prioritäten ergibt sich dann absteigend aus der Summe dieser Punkte.

 

Maßnahme 1: Sanierung der Fenster der Musikschule

Im Zusammenhang mit der Sanierung der Fassade der Musikschule wurde vielfach auch die Überlegung angestellt, die Fenster zu erneuern. Bei den Fenstern handelt es sich um Kunststofffenster aus den 80-er Jahren. Dementsprechend schlecht ist der U-Wert dieser Fenster. Es handelt sich jedoch in jedem Fall um Doppelglasscheiben. Der Wärmedurchgangskoeffizient wird bei 2,3 bis 2,8 W/(m²x k) liegen. Üblich ist heute ein Wert zwischen 0,7 bis 1,3 W/(m² x k)

 

Maßnahme 2: Erneuerung der Heizungsanlage im Feuerwehrgerätehaus Havixbeck

Die Heizungsanlage im Feuerwehrgerätehaus Havixbeck aus dem Jahr 1983 ist austauschwürdig. Die Kesselanlage mit einer Nennleistung von 110 kW versorgt den Wohnbereich, die Fahrzeughallen und den Sozial- und Einsatztrakt des Gerätehauses.

Es ist mit einer erheblichen Reduzierung des Energieverbrauches zu rechnen.

Für den Austausch als Gasheizung einschließlich der erforderlichen Veränderungen am Verteilsystem werden Kosten in Höhe von 25.000 € entstehen.

 

Maßnahme 3: Austausch der Fenster am Gebäude Altenberger Straße 40

Die Fenster des Wohnhauses für Asylbewerber an der Altenberger Straße 40 sind sanierungsbedürftig. Sie waren schon in dem Objekt eingebaut, als die Gemeinde das Gebäude erworben hat. Es sind einflügelige Fenster mit einem sehr großen Öffnungsmaß (1,80 X 1,35 m).  Dementsprechend groß ist die Belastung für die Beschläge. Für die Nutzung in einem Wohnhaus sind diese Fenster ungeeignet. Zum Teil sind die Fenster nur mit einem Drehbeschlag versehen. Lüften in der Kippstellung ist dort dann nicht möglich.

 

Ein Großteil der Dichtungen ist defekt oder gar nicht vorhanden. Es ist mehrfach vorgekommen, dass bei starkem Regen Wasser eingedrungen ist. Es ist vorgesehen, die Fenster 2-flügelig mit einem festen Oberlicht zu gestalten. Es wird mit einer Energieeinsparung gerechnet, weil der Transmissionswärmeverlust minimiert wird. Für diese Sanierung werden Kosten in Höhe von 55.000 € entstehen.

 

Maßnahme 4: Überdachung der Fahrradabstellplätze

Sowohl Bürger als auch Bedienstete des Rathauses haben verschiedentlich den Wunsch geäußert, am Rathaus überdachte Fahrradabstellplätze zu schaffen.

Die Umsetzung einer solchen Maßnahme sollte auch als Motivationsanreiz dienen, den Weg zum Rathaus mit dem Fahrrad zu erledigen. Es könnten die auf der Ostseite des Rathauses liegenden Stellplätze optimiert und überdacht werden.

 

Maßnahme 5: Sanierung des Schwimmerbeckens im Freibad

Bereits seit der Erneuerung des Nichtschwimmerbeckens und der Sanierung der Wasseraufbereitung im Jahr 2008 war deutlich, dass mittelfristig eine Sanierung des Schwimmerbeckens erforderlich wird. Die gesamte Wasseraufbereitung im Technikgebäude ist daraufhin bereits auf eine solche Sanierung ausgelegt.

Mittlerweile sind weitere 8 Jahre vergangen und die Dichtigkeit des Beckens hat weiter abgenommen. Nunmehr sollte zur langfristigen Erhaltung des Freibades und unter Einsatz der Fördermittel eine grundsätzliche Sanierung durchgeführt werden.

 

Maßnahme 6:

Erneuerung der Heizungsanlage im Bauhof

In der mittelfristigen Finanzplanung des Haushaltes Havixbeck ist die Sanierung der Heizungsanlage des Bauhofes enthalten. Die Anlage ist zwischenzeitlich 30 Jahre alt. Mit dem Austausch ist auch die Erneuerung der Regelung und der Wärmeverteilung verbunden. Es wird mit einer deutlichen Energieeinsparung gerechnet.

 

Maßnahme 7:

Austausch der verbleibenden, noch nicht sanierten Fensterelemente der Anne Frank Gesamtschule.

In den Jahren 2009 / 2010 wurden die Mittel des Konjunkturpaketes II genutzt um die Fensteranlagen der Grundschule zu sanieren.

In der Anne Frank Gesamtschule sind die Fenster des Bauteils IV (Bereich Technik) saniert worden. Die Fenster auf der Klassenraumseite des Bauteils III sind noch austauschwürdig. Es handelt sich insgesamt um  41 Fenster.

Es ist mit einer erheblichen Energieeinsparung zu rechnen.

Für diese Maßnahme werden Kosten in Höhe von 90.000 € entstehen.

 

Maßnahme 8, 9 und 10:

Fassadensanierung Bauteil 1 (siehe anhängenden Übersichtsplan) der Anne Frank Gesamtschule.

Die Fassade der Anne Frank Gesamtschule muss saniert werden. Die Sichtbetonstürze und –stützen weisen Abplatzungen auf. Zudem sind die Fenster ebenfalls austauschwürdig. Vorgesehen ist hier eine Betonsanierung, das Auswechseln der Fensterelemente und das Aufbringen einer Innendämmung. Die Klinkerfassade in den Randbereichen soll in Form eine Luftschichtverfüllung nachgedämmt werden.

Diese Maßnahme wurde im Gestaltungsbeirat diskutiert.

Die Anregungen aus dieser Diskussion (sie beziehen sich auf die Fensteraufteilung) fließen in die Sanierung ein.

Für diese Maßnahme werden Kosten in Höhe von 180.000 € entstehen.

 

Maßnahme 11:

Ersatz eines Personalraumes am Hallenbade als Erweiterung.

Im Rahmen der wiederkehrenden Prüfung des Hallenbades hat die Bauordnungsbehörde Coesfeld die weitere Nutzung eines Kellerraumes als Personalraum untersagt. Hierfür muss kurzfristig für Ersatz gesorgt werden.

Vorgesehen ist, erdgeschossig einen Anbau auf der Südseite des Hallenbades zu realisieren. Von hier aus kann dann auch eine Sichtverbindung zum Baderaum erstellt werden.

Für diese Maßnahme werden Kosten in Höhe von 80.000 € entstehen.

 

Maßnahme 12 und 13:

Bautechnische Ergänzungen an den Heizkörpern der Gesamtschule und der Grundschule zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs.

Es ist erforderlich die Heizkörperventile zu tauschen. Für die Realisierung des hydraulischen Abgleichs muss die Wasserdurchlaufmenge einstellbar sein.

Es wird mit einer deutlichen Verbesserung der Wärmeverteilung und mit einer Reduzierung des Energieverbrauchs gerechnet.

 

Maßnahme 14 und 15:

Erneuerung der Teppichböden in der Grundschule und der Gesamtschule

Die Masterpläne für die Grund- und Gesamtschule sehen die Erneuerung von Teppichböden in verschiedenen Bereichen vor.

Zur Entlastung der Masterpläne können diese Teppicharbeiten auf 2 Jahre verteilt ausgeführt werden.

 

Maßnahme 16:

Erneuerung der Filteranlage des Hallenbades

In der mittelfristigen Finanzplanung des Hallenbades ist die Erneuerung des Filters im Hallenbad vorgesehen. Der alte Filterkessel wurde im Jahr 2003 einmal sehr aufwändig von innen saniert. Hierbei wurde festgestellt, dass die Lebensdauer dieses Stahlkessels weitere ca. 15 Jahre beträgt. Die Erneuerung ist für das Jahr 2020 geplant. Die Durchführung dieser Maßnahme als Fördermaßnahme entlastet den Haushalt erheblich.

 

Maßnahme 17:

Sanierung der Heizungsverteilung in der Grundschule

Im Masterplan der Grundschule wird ab 2021 die Überarbeitung der Heizungsverteilung in den Bauteilen 2 und 3 vorgesehen. Es sollen die Pumpen neuester Technik eingebaut und sämtliche Schieber erneuert werden. Diese Maßnahme entlastet den Masterplan der Grundschule.

 

Maßnahme 18:

Anbau einer Fluchttreppe in der Grundschule

Im Rahmen der wiederkehrenden Brandschau in der Grundschule wurde das Fehlen des zweiten baulichen Rettungsweges bemängelt.

Dieser kann durch die Installation einer Fluchttreppe aus der ersten Etage realisiert werden. Diese Maßnahme wird als Fördermaßnahme den Haushalt 2018 entlasten.

 

Maßnahmen 19 bis 22:

Einrichtungen Möbel und EDV für die Grund- und die Gesamtschule als Pauschale

In diesen Maßnahmen sind Pauschal Kosten für die Einrichtungen der Schulen eingestellt. Maßnahmen für die Verbesserung der EDV Infrastruktur der Schulen müssen jedoch zuvor anhand eines Konzeptes vom Rat genehmigt werden.

Insgesamt ist hier noch die Besonderheit zu berücksichtigen, dass geringfügige Wirtschaftsgüter nicht förderfähig sind.

 

Maßnahme 23 bis 25

Erneuerung der Gebäudeleittechnik (Glt) in der Grundschule, der Dreifachhalle dem Multifunktionsgebäude und der Gesamtschule

Die bestehende Gebäudeleittechnik der verschiedenen Gebäude ist aus dem Jahre 1994. Diese wurde mit der Erstellung des Nahwärmenetzes und der Erstellung der Wärmezentrale in der Gesamtschule errichtet. Mit dieser wird im Wesentlichen die Wärmeerzeugung und Wärmeverteilung geregelt und überwacht. Für diese Glt sind auf dem europäischen Markt keine Ersatzteile mehr erhältlich. Diese müssen sehr aufwändig und mit hohen Kosten vom US-amerikanischen Markt beschafft werden.

Zudem entspricht die Software nicht mehr dem heutigen Standard.

 

Maßnahme 26:

Sanierung Kampfbahn Typ C

Der Kunststoffbelag im Sportzentrum ist stark sanierungsbedürftig.

Im Jahr 2016 wurden bereits einige Stellen überarbeitet um Unfällen vorzubeugen.

Im Haushalt 2017 sind 10.000 € vorgesehen für die Erstellung eines Gutachtens zur Sanierung. Es muss flächig untersucht werden, ob auch eine Sanierung des Untergrundes erforderlich wird. Das Gutachten soll mit einer Empfehlung und Kostenschätzung abschließen. Die Kosten für das Gutachten werden als Fördermaßnahme den Haushalt entlasten. Ob auch die Umsetzung der Empfehlung in diesen Maßnahmenkatalog aufgenommen werden soll ist dann nach Vorliegen des Gutachtens zu entscheiden.

 

Maßnahme 27 bis 30

In der Verwaltung werden derzeit verschiedene Ergänzungsbauten an öffentlichen Gebäuden diskutiert. Im Einzelnen sind dies:

  • eine Erweiterung der Grundschule um dem größer werdenden Bedarf an Räumen für die OGS gerecht zu werden
  • eine Erweiterung des Mufu um dem größer werdenden Bedarf an Räumen gerecht zu werden oder
  • eine Erweiterung der Gesamtschule um einen Rückzug der AFG- Schüler in die Räume der Gesamtschule zu ermöglichen und damit Platz für eine Expansion der OGS zu machen.

Diese Überlegungen sind jeweils mit keiner konkreten Planung untermauert. Sie stehen hier als Platzhalter für eine noch zu treffende Grundsatzentscheidung.

Die Verwaltung wird hierfür Vorschläge unterbreiten.

Es sollte jedoch hier eine Entscheidung über die Aufnahme in den Förderkanon getroffen werden.

 

Maßnahme 31:

Ergänzungen zum Radwegebau

Für diese Maßnahme gibt es keine konkrete Planung. Hier sollte die Grundsatzentscheidung getroffen werden ob eine zu planende Maßnahme

aus den Fördermitteln des Kommunalinvestitionsfördergesetzes gefördert wird.

Grundsätzlich wäre eine solche Maßnahme förderfähig.

 

Maßnahme 32:

Bautechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit

Es liegt ein Antrag vor die obere Hauptstraße barrierefrei umzugestalten.

Die Prüfung dieses Anliegens ist noch nicht abgeschlossen.

Es sollte hier jedoch eine Grundsatzentscheidung zur Aufnahme in den Förderkanon getroffen werden.

 

 

Maßnahme 33:

Straßensanierung

Die Sanierung von Straßen ist nur förderfähig, wenn sie einhergeht mit Maßnahmen zu Lärmminderung.

 

Maßnahme 34:

Erweiterung und Überdachung von Fahrradeinstellplätzen an der AFG

Auf Wunsch der Schulleitung der Gesamtschule sollen im Bereich der Dierkesallee

die Fahrradeinstellmöglichkeiten erweitert werden. Die vorhandenen Einstellplätze unter der Fußgängerbrücke reichen bei Weitem nicht aus, um den Bedarf zu decken. Dies führt immer wieder zu „chaotischen“ Zuständen. Rettungs- und Wartungsfahrzeuge haben oft Schwierigkeit, eine entsprechende Fahrgasse zu finden. Darüber hinaus sollen die vorhandenen Einstellplätze durch eine Überdachung aufgewertet werden. Anfang der 90 er Jahre wurden die überdachten Abstellplätze auf dem nördlichen Durchgang zwischen Schule und Kindergarten demontiert. Die Fläche wurde zur Baustelleneinrichtung und als Zufahrt für den Neubau der Gesamtschule benötigt. An dieser Stelle könnte eine geeignete Überdachung errichtet werden. Die Einstellplätze sind bereits vorhanden.

 

Die weiter oben vorgestellte Gewichtung der einzelnen Maßnahmen führt im Ergebnis zu einer Prioritätenabfolge. Allerdings werden Maßnahmen mit den gleichen Gewichtungspunkten auch mit der gleichen Priorität versehen. Die Verwaltung benötigt jedoch auch für diese Maßnahmen eine Rangfolge, so dass eindeutig zu identifizieren ist, welche Maßnahme der jeweils niedrigeren Priorität zuzuordnen ist. Die Verwaltung hat hierfür einen Vorschlag gemacht. Dieser wird in der Tabelle als Buchstabe hinter der Priorität angezeigt.

 

Beschlussvorschlag 

 

Die Mittel aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz und dem Förderprogramm sollen entsprechend der dargestellten Prioritäten (Anlage 1) eingesetzt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                ja        

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Für alle Maßnahmen, die bereits im Haushalt 2017 enthalten sind und für die eine Förderfähigkeit gegeben ist, ergibt sich eine sofortige Haushaltsentlastung.