Begründung
s. anliegenden Antrag des Seniorenbeirates vom 15.11.2016
Der betreffende Straßenabschnitt der Hauptstraße ist aufgrund einer umfangreichen privaten Baumaßnahme aktuell als Einbahnstraße (Einfahrt aus Richtung Gennericher Weg/Blickallee) ausgewiesen. Hierbei ist auch bereits berücksichtigt, dass LKW aus Richtung Altenberger Straße nicht in den Ortskern einfahren dürfen.
Die Sorge des Seniorenbeirates hinsichtlich einer sicheren Verkehrsführung für alle Verkehrsteilnehmer ist durchaus verständlich, da die Gehwegbereiche in Teilen schon immer recht schmal waren und ein Ausweichen auf die Fahrbahn schon seit jeher für Rollstuhlfahrer und Kinderwagen in Teilbereichen notwendig wurde. Dieser Zustand ist in Teilbereichen aktuell noch verstärkt worden. Auch der Umzug einer Arztpraxis in den betreffenden Straßenabschnitt hat in diesem Zusammenhang Relevanz.
Die Frage, mit welchen Maßnahmen das Antragsziel des Seniorenbeirates erreicht werden kann und welche verkehrlichen Folgen sich daraus für das umgebende Straßennetz ergeben, ist ähnlich wie beim Antrag der SPD-Fraktion zur Blickallee (s. Vorlage 011/2017) nicht so ohne weiteres zu beantworten. Deshalb empfehle ich auch in diesem Fall, im Rahmen einer Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes diese Fragestellung untersuchen zu lassen. Abgesehen von den Sicherheitsaspekten hätte eine Umwandlung der bisherigen Zone 30 in einen verkehrsberuhigten Bereich auch zwingend bauliche Maßnahmen im Straßenraum zur Folge, die nicht unerhebliche Kosten verursachen. Auch deshalb ist eine sorgfältige und fachlich fundierte Untersuchung des Themenbereiches sinnvoll und notwendig.
Die Baumaßnahmen werden noch mehrere Monate dauern. In der Zwischenzeit und bis zur Vorlage der Fortschreibung des Planes könnte mit den Straßenverkehrsbehörden erörtert werden, durch welche Maßnahmen, die nicht baulicher Natur sind, eine zumindest teilweise Verbesserung der Verkehrssicherheit in diesem Bereich erreicht werden kann.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung, zunächst von einer Umgestaltung der oberen
Hauptstraße bzw. einer Veränderung der Verkehrsregelung für diesen
Straßenabschnitt abzusehen. Vielmehr ist nach Abschluss der derzeitigen
Baumaßnahmen und damit verbundenen Sperrungen in Verbindung mit den
Straßenverkehrsbehörden und im Rahmen einer Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes
der Gemeinde Havixbeck zu untersuchen, welche Maßnahmen am besten geeignet
sind, das Antragsziel zu erreichen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja x
nein
Finanzielle Auswirkungen
entfällt zu jetzigen Zeitpunkt
Klaus Gromöller