Betreff
Entwurf der Haushaltssatzung 2017 mit ihren Anlagen
Vorlage
010/2017
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Der von der Verwaltung erstellte Haushaltsentwurf 2017 ist am 08.12.2017 in den Rat eingebracht und von dort zur Beratung in die Fraktionen und Fachausschüsse verwiesen worden. Die Bekanntmachung über den Entwurf der Haushaltssatzung 2017 mit ihren Anlagen erfolgte am 13.12.2016 im 11. Amtsblatt der Gemeinde Havixbeck. Darüber hinaus ist der Haushaltsplan auf der Homepage der Gemeinde Havixbeck veröffentlicht worden.

 

Sofern sich im Verlauf der Beratungen in den Fachausschüssen Änderungen im Vergleich zum Haushaltsentwurf 2017 ergeben, werden diese in einer Änderungsliste zusammengefasst. Diese wird rechtzeitig vor der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses nachgereicht.

 

Nach der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.02.2017 werden alle Änderungen in einer zusammengefassten Übersicht als Beratungsgrundlage für die Sitzung des Gemeinderates am 16.02.2017 vorbereitet.

 

Zum Stellenplan (Punkt 2 des Beschlussvorschlags):

 

An dieser Stelle wird auf die Vorbemerkungen zum Stellenplan 2017 auf der Seite 344 des Haushaltsentwurfs verwiesen und nur der wesentliche Teil als Auszug dargestellt.

 

  • Im Zuge des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes wurden ab dem 01.07.2016 einige Amtsbezeichnungen geändert. Diese sind im Stellenplan Teil A dargestellt.
  • Der Stellenplan weist nur noch Stellen aus, die auf Dauer besetzt werden sollen. Dadurch kommt es zu Abweichungen im Vergleich zum Stellenplan 2016.
  • In der Ratssitzung am 10.12.2015 wurde durch den Gemeinderat die Einrichtung neuer Stellen für den Bereich Asyl/Flüchtlinge beschlossen. Aus diesem Bereich soll lediglich eine Stelle für den Bereich Asyl/Flüchtlinge (EG 8) dauerhaft besetzt werden. Es ist geplant einen Auszubildenden unbefristet für diesen Aufgabenbereich zu übernehmen.
  • Auch in 2017 ist wie im Vorjahr vorgesehen, in den Sommermonaten im Bereich des Bauhofs drei Saisonkräfte zusätzlich einzustellen.
  • Die Stellenübersicht zeigt, dass auch im Haushaltsjahr 2017 erneut eine Ausbildungsstelle zur/m Verwaltungsfachangestellten vorgesehen ist. Außerdem ist vorgesehen eine Stelle für eine praxisintegrierte Ausbildung zur/m Erzieher/in (PIA) einzurichten.

 

Zur Mittelübertragung (Punkt 3 des Beschlussvorschlags):

 

Gemäß § 78 Abs. 3 Satz 1 GO NRW gilt die Haushaltssatzung für ein Haushaltsjahr und damit auch die gem. § 78 Abs. 2 GO NRW in der Haushaltssatzung enthaltenen Festsetzungen im Ergebnis-und Finanzplan.

 

Bei der Aufstellung des Haushaltsplans lässt sich nicht immer genau absehen, ob die veranschlagten Ermächtigungen bis zum Ende des Haushaltsjahres wie geplant in Anspruch genommen werden können. Gerade bei größeren Investitionsmaßnahmen kommt es in der Umsetzung häufig zu Verzögerungen, die eine Fortführung der Maßnahmen über das Haushaltsjahr hinaus erfordern. Jedoch sind diese Faktoren nicht immer so rechtzeitig erkennbar, dass auch im Folgejahr ausreichende Haushalt mittelbereitgestellt werden können.

 

Gemäß § 22 Abs. 1 der GemHVO NRW sind Ermächtigungen für Auszahlungen übertragbar. Der Bürgermeister regelt mit Zustimmung des Rates die Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen. Durch die Übertragung von Ermächtigungen werden die Ansätze der Haushaltspositionen im neuen Haushaltsplan entsprechend erhöht. Für das abgelaufene Haushaltsjahr 2016 ergibt sich eine Verbesserung gegenüber der Planung, die zu höheren Belastungen des Folgejahres 2017 führt. Bei der Übertragung einer Ermächtigung bleibt die sachliche Bindung an den ursprünglich im Haushaltsplan veranschlagten Betrag und den ausgewiesenen Zweck bestehen. Daher sollten die in 2016 politisch abgestimmten investiven Haushaltsansätze grundsätzlich bis zur abschließenden Umsetzung der Maßnahme verfügbar bleiben. Buchhalterische Abweichungen aufgrund der Jahresabschlussarbeiten 2016 können auf den endgültigen Betrag auswirken.


 

Die nachfolgende Übersicht zeigt die investiven Ermächtigungen von 2016 nach 2017:

 

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat:

 

  1. Die im Haushaltsentwurf 2017 ausgewiesenen Ergebnisse unter Berücksichtigung der Abweichungen gemäß Beratung am 08.02.2017 anzuerkennen und zu beschließen,

 

  1. den Stellenplan 2017 unter Berücksichtigung der Abweichungen gemäß Beratung am 08.02.2017 anzuerkennen und zu beschließen,

 

  1. sowie die investiven Ermächtigungen des Haushaltes 2016 im in dieser Vorlage dargestellten Umfang nach 2017 zu übertragen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Vgl. Haushaltsausführung!