Begründung
Der von der
Verwaltung erstellte Haushaltsentwurf 2017 ist am 08.12.2017 in den Rat
eingebracht und von dort zur Beratung in die Fraktionen und Fachausschüsse
verwiesen worden. Die Bekanntmachung über den Entwurf der Haushaltssatzung 2017
mit ihren Anlagen erfolgte am 13.12.2016 im 11. Amtsblatt der Gemeinde
Havixbeck. Darüber hinaus ist der Haushaltsplan auf der Homepage der Gemeinde
Havixbeck veröffentlicht worden.
Sofern sich im
Verlauf der Beratungen in den Fachausschüssen Änderungen im Vergleich zum
Haushaltsentwurf 2017 ergeben, werden diese in einer Änderungsliste
zusammengefasst. Diese wird rechtzeitig vor der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses nachgereicht.
Nach der Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses am 08.02.2017 werden alle Änderungen in einer
zusammengefassten Übersicht als Beratungsgrundlage für die Sitzung des
Gemeinderates am 16.02.2017 vorbereitet.
Zum Stellenplan
(Punkt 2 des Beschlussvorschlags):
An dieser Stelle
wird auf die Vorbemerkungen zum Stellenplan 2017 auf der Seite 344 des
Haushaltsentwurfs verwiesen und nur der wesentliche Teil als Auszug
dargestellt.
- Im Zuge des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes
wurden ab dem 01.07.2016 einige Amtsbezeichnungen geändert. Diese sind im
Stellenplan Teil A dargestellt.
- Der Stellenplan weist nur noch Stellen
aus, die auf Dauer besetzt werden sollen. Dadurch kommt es zu Abweichungen
im Vergleich zum Stellenplan 2016.
- In der Ratssitzung am 10.12.2015 wurde
durch den Gemeinderat die Einrichtung neuer Stellen für den Bereich
Asyl/Flüchtlinge beschlossen. Aus diesem Bereich soll lediglich eine
Stelle für den Bereich Asyl/Flüchtlinge (EG 8) dauerhaft besetzt werden.
Es ist geplant einen Auszubildenden unbefristet für diesen Aufgabenbereich
zu übernehmen.
- Auch in 2017 ist wie im Vorjahr
vorgesehen, in den Sommermonaten im Bereich des Bauhofs drei Saisonkräfte
zusätzlich einzustellen.
- Die Stellenübersicht zeigt, dass auch
im Haushaltsjahr 2017 erneut eine Ausbildungsstelle zur/m
Verwaltungsfachangestellten vorgesehen
ist. Außerdem ist vorgesehen eine Stelle für eine praxisintegrierte
Ausbildung zur/m Erzieher/in (PIA) einzurichten.
Zur
Mittelübertragung (Punkt 3 des Beschlussvorschlags):
Gemäß § 78 Abs. 3
Satz 1 GO NRW gilt die Haushaltssatzung für ein Haushaltsjahr und damit auch
die gem. § 78 Abs. 2 GO NRW in der Haushaltssatzung enthaltenen Festsetzungen
im Ergebnis-und Finanzplan.
Bei der Aufstellung
des Haushaltsplans lässt sich nicht immer genau absehen, ob die veranschlagten
Ermächtigungen bis zum Ende des Haushaltsjahres wie geplant in Anspruch
genommen werden können. Gerade bei größeren Investitionsmaßnahmen kommt es in
der Umsetzung häufig zu Verzögerungen, die eine Fortführung der Maßnahmen über
das Haushaltsjahr hinaus erfordern. Jedoch sind diese Faktoren nicht immer so
rechtzeitig erkennbar, dass auch im Folgejahr ausreichende Haushalt
mittelbereitgestellt werden können.
Gemäß § 22 Abs. 1 der
GemHVO NRW sind Ermächtigungen für Auszahlungen übertragbar. Der Bürgermeister
regelt mit Zustimmung des Rates die Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der
Ermächtigungsübertragungen. Durch die Übertragung von Ermächtigungen werden die
Ansätze der Haushaltspositionen im neuen Haushaltsplan entsprechend erhöht. Für
das abgelaufene Haushaltsjahr 2016 ergibt sich eine Verbesserung gegenüber der
Planung, die zu höheren Belastungen des Folgejahres 2017 führt. Bei der
Übertragung einer Ermächtigung bleibt die sachliche Bindung an den ursprünglich
im Haushaltsplan veranschlagten Betrag und den ausgewiesenen Zweck bestehen.
Daher sollten die in 2016 politisch abgestimmten investiven Haushaltsansätze
grundsätzlich bis zur abschließenden Umsetzung der Maßnahme verfügbar bleiben.
Buchhalterische Abweichungen aufgrund der Jahresabschlussarbeiten 2016 können
auf den endgültigen Betrag auswirken.
Die nachfolgende
Übersicht zeigt die investiven Ermächtigungen von 2016 nach 2017:
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem
Rat:
- Die im Haushaltsentwurf
2017 ausgewiesenen Ergebnisse unter Berücksichtigung der Abweichungen
gemäß Beratung am 08.02.2017 anzuerkennen und zu beschließen,
- den Stellenplan 2017
unter Berücksichtigung der Abweichungen gemäß Beratung am 08.02.2017
anzuerkennen und zu beschließen,
- sowie die investiven
Ermächtigungen des Haushaltes 2016 im in dieser Vorlage dargestellten
Umfang nach 2017 zu übertragen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Vgl. Haushaltsausführung!