Begründung
Sachverhalt und Stellungnahme
Herr
Dipl.-Ing. Wiemann von der ARGE Havixbeck wird im Auftrag der
Projektentwicklungsgesellschaft die vorgesehene Straßenplanung in der Sitzung
des Bauausschusses am 26.01.2017 vorstellen.
Die
vorgelegte Straßenplanung berücksichtigt zum einen in der Art der
Oberflächengestaltung die unterschiedliche Verkehrsintensität auf den
jeweiligen Fahrbahnabschnitten. Zum anderen die Ausführung der Gehwege der
jeweiligen Abschnitte.
So wird die
Hauptzufahrtsstraße wegen des zu erwartenden hohen Verkehrsaufkommens als
bituminöse Fahrbahn weitergeführt.
Die übrigen
Straßenbereiche sollen wie schon im Habichtsbach I als gepflasterte Flächen mit
verkehrsberuhigtem Charakter als „Spielstraße“ gestaltet werden. Aus diesem
Grund ist in diesen Bereichen dann das Parken von Fahrzeugen nur in
ausgewiesenen Flächen zulässig. Da die Erfahrung jetzt erkennen lässt, dass
aufgrund der angelegten Grundstückszufahrten in vielen Bereichen zusätzliches
Parken in den Straßen nicht mehr möglich ist, soll insbesondere in dem Bereich der
Hauptzufahrt bzw. in dem Bereich eines als Grünfläche gestalteten Bereiches, an
ganz zentraler Stelle des Baugebietes, das weiter benötigte Parkangebot
geschafft werden.
Die
Anregungen der Verkehrsbehörde des Kreises Coesfeld zum Endausbau der Erweiterung
des BG Habichtsbach sind geprüft und teilweise eingearbeitet worden. Der Kreis
Coesfeld wird der Planung in der vorliegenden Form zustimmen.
Darüber
hinaus können auf Grundlage der Planung verbindliche Endaushöhen an die
einzelnen Bauherren übermittelt werden.
Vorbehaltlich
einer Zustimmung des Gemeinderates wird die Planung später im Rahmen eines
Termins mit den Anliegern besprochen. Wobei es dann im Kern noch die Festlegung
der Pflasterart, Parkplätze und Baumstandorte geht
Das
Ergebnis wird dem Rat zu gegebener Zeit erneut zur Beratung vorgelegt.
Beschlussvorschlag
Der
Gemeinderat beschließt nach Beratung, auf der Grundlage der in der Sitzung des
Bau- und Verkehrsausschusses am 26.01.2017 vorgestellten Planung für den Ausbau
der Erschließungsstraßen im Baugebiet „Erweiterung Wohnpark Habichtsbach“
durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
Keine