Betreff
Schaffen eines barrierefreien Zuganges zum Haus Sudhues Hauptstraße 38
Vorlage
003/2017
Aktenzeichen
III.2
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

Sachverhalt und Stellungnahme:

Es wird Bezug genommen auf den Antrag des Seniorenbeirates vom 15.11.2016.

 

Die Erschließungssituation am Haus Sudhues stellt sich zur Zeit wie folgt dar:

 

Der Zugang von der Hauptstraße erfolgt über eine Treppenanlage mit 9 Stufen. Bei einer mittleren Stufenhöhe von 16 cm ist hier ein Höhenunterschied von ca. 1,50 m zu überwinden. Für eine behindertengerechte Rampe wird ein Gefälle von höchstens 6 % vorgeschrieben. Dies vorausgesetzt ergibt sich eine Rampenlänge von ca. 25 m. Diese Rampe ist zusätzlich nach jeweils 6 m mit einem Podest Länge 1,50 m zu ergänzen. Der hierfür erforderliche Platz ist vor dem Haus, auch bei einer Wendelung, nicht vorhanden.

 

Die hintere Zuwegung könnte über den Garten auf die Blickallee geführt werden. Dieser Gartenweg müsste in seiner Oberfläche befestigt werden. Zur Zeit ist dort im oberen Bereich nur ein Rasenweg. Im weiteren Verlauf befindet sich jetzt großformatiges Kopfsteinpflaster. Dieses sollte gegen rollatorfreundliches Pflaster getauscht werden.

 

Der obere Zutritt auf das Grundstück müsste auf das Höhenniveau der Blickallee, Differenz ca. 1,60 m, gebracht werden. Hierfür werden mindestens 26 m plus 4 Podeste benötigt. Gesamtlänge demnach ca. 32 m. Auf dieser Länge sind Winkelabstützungen zu erstellen. Die Auswirkungen auf den Baumbestand sind besonders zu prüfen.

 

Im Wegeverlauf auf der Höhe des Gebäudes sind weitere Stufen. Dieser Weg ist ebenfalls mit großformatigem Kopfsteinpflaster versehen. Die Höhendifferenz hier beträgt ca. 1,20 m. In diesem Wegeverlauf kann eine behindertengerechte Rampe nicht errichtet werden, da die erforderliche Länge (ca. 20 m) nicht vorhanden ist.

 

Die Räumlichkeiten im Inneren des Gebäudes sind ebenfalls nur über Stufenanlagen zu erreichen. Da das Gebäude unter Denkmalschutz steht, müsste bei einer Veränderung eine Genehmigung erwirkt werden. In dem Gebäude befindet sich keine barrierefreie Toilettenanlage.

 

Wie oben dargestellt ist aus Platzgründen eine äußere Erschließung nicht zu realisieren. Sollte in Erwägung gezogen werden, die Richtlinien zur barrierefreien Umgestaltung nicht einzuhalten, sondern lediglich auf eine Benutzerfreundlichkeit abzuzielen, ist zu bedenken, dass Fördermittel nicht zu akquirieren sind. Die geschätzten Kosten für einen derartigen Umbau liegen bei ca. 30.000 €.

 

Im Heimathaus werden derzeit Trauungen durchgeführt. Das historisch ansprechende Ambiente des Hauses und des Umfeldes bietet den Brautpaaren die Möglichkeit, ihrem Fest einen besondere Ausdruck zu geben. Es ist sicherlich wünschenswert, dies barrierefrei zu realisieren. Leider ist ein Umbau dort nicht möglich bzw. wäre ein Eingriff derart verändernd, dass das historische Ambiente verloren ging.

 

Aus dem Grund schlage ich Ihnen vor, dem Antrag des Seniorenbeirates nicht zu entsprechen.


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Gartenzugang 1                                         Blick von der Hauptstraße

 

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Gartenzugang 2                                            obere Grundstücksgrenze Blickallee

                                                                          Blickrichtung Hauptstraße        

 

 

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Zuwegung Richtung Blickallee                    Gartenweg Richtung Blickallee

 

 

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Obere Grundstücksgrenze Blickallee       Weg entlang des Hauses

Blickrichtung Märkte

 

 

 

Beschlussvorschlag

Auf die Schaffung eines barrierefreien Parkplatzes und Zugangs zum Haus Sudhues

wird verzichtet.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                           nein

 

Finanzielle Auswirkungen                                 keine