Begründung
Sachverhalt und
Stellungnahme:
Es wird Bezug genommen auf
den Antrag des Seniorenbeirates vom 15.11.2016.
Die Erschließungssituation am
Haus Sudhues stellt sich zur Zeit wie folgt dar:
Der Zugang von der
Hauptstraße erfolgt über eine Treppenanlage mit 9 Stufen. Bei einer mittleren
Stufenhöhe von 16 cm ist hier ein Höhenunterschied von ca. 1,50 m zu
überwinden. Für eine behindertengerechte Rampe wird ein Gefälle von höchstens 6
% vorgeschrieben. Dies vorausgesetzt ergibt sich eine Rampenlänge von ca. 25 m.
Diese Rampe ist zusätzlich nach jeweils 6 m mit einem Podest Länge 1,50 m zu
ergänzen. Der hierfür erforderliche Platz ist vor dem Haus, auch bei einer
Wendelung, nicht vorhanden.
Die hintere Zuwegung könnte
über den Garten auf die Blickallee geführt werden. Dieser Gartenweg müsste in
seiner Oberfläche befestigt werden. Zur Zeit ist dort im oberen Bereich nur ein
Rasenweg. Im weiteren Verlauf befindet sich jetzt großformatiges
Kopfsteinpflaster. Dieses sollte gegen rollatorfreundliches Pflaster getauscht
werden.
Der obere Zutritt auf das
Grundstück müsste auf das Höhenniveau der Blickallee, Differenz ca. 1,60 m,
gebracht werden. Hierfür werden mindestens 26 m plus 4 Podeste benötigt.
Gesamtlänge demnach ca. 32 m. Auf dieser Länge sind Winkelabstützungen zu
erstellen. Die Auswirkungen auf den Baumbestand sind besonders zu prüfen.
Im Wegeverlauf auf der Höhe
des Gebäudes sind weitere Stufen. Dieser Weg ist ebenfalls mit großformatigem
Kopfsteinpflaster versehen. Die Höhendifferenz hier beträgt ca. 1,20 m. In
diesem Wegeverlauf kann eine behindertengerechte Rampe nicht errichtet werden,
da die erforderliche Länge (ca. 20 m) nicht vorhanden ist.
Die Räumlichkeiten im Inneren
des Gebäudes sind ebenfalls nur über Stufenanlagen zu erreichen. Da das Gebäude
unter Denkmalschutz steht, müsste bei einer Veränderung eine Genehmigung
erwirkt werden. In dem Gebäude befindet sich keine barrierefreie
Toilettenanlage.
Wie oben dargestellt ist aus
Platzgründen eine äußere Erschließung nicht zu realisieren. Sollte in Erwägung
gezogen werden, die Richtlinien zur barrierefreien Umgestaltung nicht
einzuhalten, sondern lediglich auf eine Benutzerfreundlichkeit abzuzielen, ist
zu bedenken, dass Fördermittel nicht zu akquirieren sind. Die geschätzten
Kosten für einen derartigen Umbau liegen bei ca. 30.000 €.
Im Heimathaus werden derzeit
Trauungen durchgeführt. Das historisch ansprechende Ambiente des Hauses und des
Umfeldes bietet den Brautpaaren die Möglichkeit, ihrem Fest einen besondere
Ausdruck zu geben. Es ist sicherlich wünschenswert, dies barrierefrei zu
realisieren. Leider ist ein Umbau dort nicht möglich bzw. wäre ein Eingriff
derart verändernd, dass das historische Ambiente verloren ging.
Aus dem Grund schlage ich
Ihnen vor, dem Antrag des Seniorenbeirates nicht zu entsprechen.
Gartenzugang 1 Blick von der Hauptstraße
Gartenzugang 2 obere Grundstücksgrenze Blickallee
Blickrichtung Hauptstraße
Zuwegung Richtung Blickallee Gartenweg Richtung Blickallee
Obere Grundstücksgrenze Blickallee Weg entlang des Hauses
Blickrichtung Märkte
Beschlussvorschlag
Auf die Schaffung
eines barrierefreien Parkplatzes und Zugangs zum Haus Sudhues
wird verzichtet.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle
Auswirkungen keine