Betreff
Beratung über den Antrag des Gemeindesportverbandes Havixbeck e.V. vom 24.11.2010 auf Beteiligung bei der Entscheidung über Zuschussanträge von Vereinen der Gemeinde Havixbeck im sportlichen Bereich
Vorlage
009/2011
Aktenzeichen
III/1
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

Siehe anliegenden Antrag des Gemeindesportverbandes Havixbeck e.V. vom 24.11.2010 und Schreiben vom 7.1. 2011, jeweils per E-Mail eingegangen.

 

Zuschussanträge der Vereine und Verbände werden bis zum 15. September eines Jahres bei der Gemeindeverwaltung mit einer entsprechenden Begründung eingereicht.

Es hat sich die jahrelange Regelung bewährt, die Zuschusshöhe für die laufende Vereinstätigkeit nach der Anzahl der Jugendlichen und Erwachsenen mit 4 Punkten bzw. 1 Punkt zu gewichten.

 

Über Zuschussanträge für einzelne Projekte der Vereine wurde jeweils entsprechend der Notwendigkeit und unter Betrachtung der Haushaltslage  je Einzelfall im Rahmen der Haushaltsberatungen entschieden; hieran sollte grundsätzlich festgehalten werden.

Für den Sportbereich möchte der Gemeindesportverband (GSV) als Dachorganisation für 9 sporttreibende Vereine in der Gemeinde Havixbeck vorab über diese Anträge beraten und eine Prioritätenliste der Gemeinde vorlegen. In  Gesprächen beim Bürgermeister und Beigeordneten wurde dieses Anliegen vorgebracht und eingehend erläutert.  Der Vorsitzende hat dann den Antrag am 24.11.2010 im Rathaus eingereicht. Der Vorstand hatte ursprünglich u.a.die Weiterleitung finanzieller Mittel einschließlich der Sportpauschale (jährlich rd. 40.000€) vorgesehen.

Im vorliegenden Antrag wird vorgetragen, zunächst im Rahmen der Erstellung einer Prioritätenliste tätig zu werden und diese der Gemeinde zur Entscheidung vorzulegen.  Die Sportpauschale ist nicht nur für Neubau, Umbau und Erweiterungsbau von Sportstätten, sondern auch für die Sanierung von Sportstätten vorgesehen. Der Betrag von 40.000€ ist im Regelfall nicht auskömmlich, zumal von Jahr zu Jahr ein höherer Sanierungsanteil zu finanzieren ist aufgrund der Alterung der Anlagen.

Der GSV könnte im Sinne des Antrages unter sportlichen Gesichtspunkten und der Dringlichkeit nach hier eine „Vorauswahl“ treffen. Dieses muss sich aber auf Anträge von Mitgliedern des GSV beschränken. Über Anträge von sonstigen Vereinen, die dem GSV nicht angehören, muss der Gemeinderat ohne „Anhörung“ des Vorstandes des GSV entscheiden. Das Ergebnis mit dem Beschlussprotokoll über die Sitzung des GSV ist im Rahmen einer Verwaltungsvorlage aufzubereiten und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen, der nach wie vor in eigener Zuständigkeit über die jeweiligen Zuschussanträge abschließend entscheidet.

 

Es bestehen daher keine Bedenken, ab dem Haushaltsjahr 2012 so zu verfahren und dem Antrag des GSV zu entsprechen. Mit dieser Regelung ist auch Herr Menke, Vorsitzender des GSV, nach telefonischer Rücksprache einverstanden

 

Für das Haushaltsjahr 2011 muss es bei der bisherigen Regelegung verbleiben, da über alle bereits vorliegenden Anträge zu entscheiden ist und erforderliche Haushaltsansätze für das Haushaltsjahr 2011 im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatung gebildet werden können, damit  Zuschüsse nach Rechtskraft der Haushaltssatzung zur Auszahlung gelangen können.   

 

1. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, dass ab dem Haushaltsjahr 2012 Zuschussanträge von Mitgliedern des Gemeindesportverbandes dem Vorstand des Gemeindesportverbandes zunächst vorzulegen sind, zwecks Erstellung einer Prioritätenliste. Diese Liste ist der Verwaltung mit dem Protokoll über die Sitzung des Gemeindesportverbandes zur Anfertigung einer Verwaltungsvorlage für den Gemeinderat einzureichen, damit der Gemeinderat endgültig über die Zuschussanträge entscheiden kann.

 

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

Die Zuschussbeträge sind bei den einzelnen Produkten im Haushalt gemäß der Einzelentscheidung durch den Gemeinderat einzustellen.

 

 

Gromöller