Betreff
Beratung über die Änderung der Satzung für den Seniorenbeirat der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
002/2011
Aktenzeichen
III/1
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

Der Seniorenbeirat  hat sich mit der Satzung für den Seniorenbeirat der Gemeinde Havixbeck in der Fassung vom 9. 2. 2006 befasst und diese überarbeitet.

Die vorgeschlagenen Änderungen wurden in einem Gespräch mit dem Bürgermeister in einer Sitzung des Seniorenbeirates erörtert.

 

Die vorgeschlagenen Änderungen in der Fassung vom 15.11.2010 sind aus der anliegenden Synopse ersichtlich, nachvollziehbar und können übernommen werden, mit Ausnahme des § 8 Amtszeit.

 

Die vom Seniorenbeirat beschlossene Geschäftsordnung bedarf m. E. nicht der Zustimmung des Gemeinderates; die Kenntnisnahme reicht hier aus (§ 7 Entwurf.).

 

Zur Amtszeit des Seniorenbeirates wurde vom Seniorenbeirat folgende Formulierung vorgesehen:

„Die Wahl des Seniorenbeirates ist zeitgleich mit der Wahl des Rates der Gemeinde Havixbeck durchzuführen“ ( § 8 Entwurf.). Aus organisatorischen Gründen kann die Wahl nicht am Tage der Kommunalwahl beginnen, sondern eine oder zwei Wochen später. Der neu gewählte Seniorenbeirat würde dann aber relativ zeitnah seine Arbeit nach der Neuwahl des Gemeinderates aufnehmen können.

Die Formulierung sollte wie folgt lauten: „Die Wahl des Seniorenbeirates ist zeitnah nach der Wahl des Rates der Gemeinde Havixbeck durchzuführen, und zwar beginnend am 1. Werktag zwei Wochen nach der Kommunalwahl.

 

Nach dem Gesetz über die Kommunalwahlen in NRW vom 30.6.1998 sollen die Kommunalwahlen am Tage der Europawahl durchgeführt werden. Das bedeutet für die Mitglieder in den einzelnen Wahlvorständen dass sie besonderes Augenmerk auf die zum Teil unterschiedlichen Wahlvoraussetzungen dieser beiden Wahlen haben müssen.

Wenn darüber hinaus noch die Seniorenbeiratswahl von den Mitgliedern der Wahlvorstände durchgeführt werden sollte mit Prüfung der Wahlvoraussetzungen, Herausgabe der Stimmzettel, Einwurf der Stimmzettel in eine Sonderurne, Protokollierung des Wahlgeschäftes usw., hätte dieses eine zu vermeidende erhebliche Erhöhung der Fehleranfälligkeit zur Folge.

Die Wahl des Seniorenbeirates sollte daher zeitnah nach der Kommunalwahl stattfinden, wie oben dargestellt. 

 

Ich empfehle dem Gemeinderat im Übrigen, die Zustimmung zur Neufassung der Satzung für den Seniorenbeirat  zu erteilen. 

 

Als Anlage 1 ist eine Gegenüberstellung der bisherigen Satzung mit den vorgesehenen Änderungen beigefügt.

 

Die vorliegende Wahlordnung sollte im § 1 ebenfalls dahingehend ergänzt werden, dass die Wahl zum Seniorenbeirat mit dem 1. Werktag zwei Wochen nach der Kommunalwahl beginnt.

 

Die Wahlordnung ist als Anlage 2 beigefügt.

1. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung für den Seniorenbeirat der Gemeinde Havixbeck in der vom Seniorenbeirat vorgelegten Fassung  vom 15. November 2010 mit Ausnahme der Formulierung des § 8 Abs. 1  zu.

§ 8 – Amtszeit – erhält im Absatz 1 folgende Fassung:

„Die Amtsperiode des Seniorenbeirates entspricht der Wahlperiode des Rates der Gemeinde Havixbeck. Die Wahl des Seniorenbeirates ist zeitnah nach der Wahl des Rates der Gemeinde Havixbeck durchzuführen, und zwar beginnend mit dem 1. Werktag zwei Wochen nach der Kommunalwahl“.

Ferner beschließt der Gemeinderat die Änderung der Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Gemeinde Havixbeck in der Fassung gemäß Anlage 2.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

Keine

 

 

Im Auftrag

 

 

Temme