Betreff
Einrichtung eines Jugendbeirates
Vorlage
001/2010
Aktenzeichen
III/1
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

Die Wahl soll nunmehr in der Zeit vom 9.5.2010 bis 21.5.2010 stattfinden.

 

Zuvor wird im Rathaussaal am 27.02.2010 eine Infoveranstaltung mit Jugendlichen, dem Bürgermeister und Vertreter der im Gemeinderat vertretenen Parteien stattfinden. Die Jugendlichen/jungen Erwachsenen wurden persönlich von der Verwaltung zu diesem Termin eingeladen.

Vorgesehen ist, dass ein Mitglied des Jugendbeirates der Gemeinde Nordwalde an der Info-Veranstaltung teilnimmt.

Diese Vorgehensweise wurde mit den Fraktionen und anwesenden Jugendlichen besprochen.

 

Die Wahlordnung, Richtlinien und Geschäftsordnung wurden mit einigen Jugendlichen besprochen und Wünsche nach Möglichkeit eingearbeitet.

 

Die Wahlzeit sollte m.E. 3 Jahre betragen, da eine 2jährige Amtszeit zu kurz ist für eine kontinuierliche und effektive Arbeit. Hinzu kommt, dass neben dem zusätzlichen erheblichen Aufwand  für das Wahlbüro bei häufigem Wechsel die Ausschussteilnahme deutlich erschwert werden kann, da der Rat in jedem Fall über die Mitgliedschaft im Ausschuss zu befinden hat.

Eine Ausschussbeteiligung durch Berufung als sachkundiger Einwohner ist vorgesehen.   

 

Zur Abgeltung von bestimmten Aufwendungen, wie Kosten für Flyer, Telefon, Büromaterial sollte dem Jugendbeirat zunächst ein Betrag in Höhe von 300€ zur Verfügung gestellt werden.

 

Über Anträge bzw. Anregungen des Jugendbeirates wird in den Fachausschüssen beraten und im Gemeinderat beschlossen.

 

1. Beschlussvorschlag:

Gemäß Beschlussvollmacht beschließt der Ausschuss für Schule, Soziales, Jugend und Sport :

 

Ø      Die Wahlordnung (Anlage 1)

Ø      Die Richtlinien für den Jugendbeirat (Anlage 2)

Ø      Die Geschäftsordnung für den Jugendbeirat (Anlage 3)

 

Zur Abgeltung von Aufwendungen für Flyer, Telefon, Büromaterial wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 300,--€ bereitgestellt.

 

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

3. Finanzielle Auswirkungen

Der Betrag in Höhe von 300€ ist beim Produkt 0602 „Jugendförderung“ im Haushalt 2010 zu veranschlagen.

 

Im Auftrag

 

 

Temme