Betreff
5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Gennerich II"
Vorlage
001/2017
Aktenzeichen
II 622-21/35
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Die Errichtung von Stellplätzen ist laut Festsetzung des Bebauungsplanes „Gennerich II“ nur innerhalb der bebaubaren Flächen oder auf gesondert festgesetzten „Flächen für Stellplätze“ möglich.

 

Mit Baugenehmigung vom 21.05.2007 zur Errichtung von zwei Feuerwehrhallen wurden 23 Stellplätze für die Feuerwehr gefordert. Diese Stellplätze wurden seinerzeit rückwärtig des Feuerwehrgebäudes geschaffen, da der Bebauungsplan „Gennerich II“ an dieser Stelle „Flächen für Stellplätze“ festsetzt. Auch die für die Errichtung der Rettungswache geforderten 8 Stellplätze sind ebenfalls rückwärtig des Gebäudes auf der festgesetzten Stellplatzfläche geschaffen worden.

 

Wie Sie der Anlage 3 zur Verwaltungsvorlage Nr. 001/2017 entnehmen können, ist die Fläche vor den Feuerwehrgebäuden so ausreichend dimensioniert, dass bei einer entsprechenden Ausweisung von „Flächen für Stellplätze“ im Bebauungsplan 21 Stellplätze zur Deckung des Stellplatzbedarfs für die Feuerwehr geschaffen werden können.

Die beiden noch fehlenden Stellplätze für die Feuerwehr sowie die 8 erforderlichen Stellplätze für die Rettungswache verbleiben auf der rückwärtig der Gebäude festgesetzten „Fläche für Stellplätze“.

 

Die von der Feuerwehr rückwärtig der Gebäude nicht mehr benötigten 21 Stellplätze können dann für die Besucher des Sandsteinmuseums genutzt werden.

 

Seitens der Freiwilligen Feuerwehr Havixbeck bestehen gegen die vorgeschlagene Änderung des Bebauungsplanes keine Bedenken, zumal diese Flächen bereits als Stellplätzfläche von den Mitgliedern der Feuerwehr genutzt wurden.

 

Ich empfehle Ihnen daher die Änderung des Bebauungsplanes „Gennerich II“ in der Form zu beschließen, dass vor den Feuerwehrgebäuden „Flächen für Stellplätze“ ausgewiesen werden.

 

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Gennerich II“ der Gemeinde Havixbeck gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Das Änderungsgebiet ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 001/2017 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat den Bebauungsplan „Gennerich II“ für den Bereich des Flurstückes 421 der Flur 14 so zu ändern, dass vor dem Feuerwehrgerätehaus Flächen für die Errichtung von Stellplätzen für die Feuerwehr geschaffen werden. Der Änderungsplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, ist der Verwaltungsvorlage Nr. 001/2017 als Anlage 2 beigefügt.

 

Die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Gennerich II“ erfolgt gem. § 13 BauGB.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

keine.

 

 

 

 

Klaus Gromöller