Begründung
Der Bebauungsplan „Erweiterung Wohnpark Habichtsbach“ ist inzwischen rechtsverbindlich. Die Erschließungsarbeiten werden in den nächsten Monaten durchgeführt und auch mit der Vermarktung soll alsbald begonnen werden.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine eindeutige Bezeichnung mit Straßen- und Hausnummernangabe bei der Bildung der neuen Grundstücke für die Übernahme ins Kataster/Grundbuch, bei der Beurkundung der Kaufverträge und bei der Bearbeitung der Bauanträge sinnvoll und hilfreich ist.
Die Erschießung des Baugebietes erfolgt durch eine Haupterschließungsstraße mit Nebenstraßen. Aus diesem Grunde wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, zwecks besserer Orientierung nicht nur eine Straßenbezeichnung zu wählen, sondern alle Nebenstraßen gesondert zu bezeichnen.
Der zur Wohnbebauung anstehende Bereich trägt laut Urkataster die Bezeichnung “Im Schnetterken“, so dass seitens der Verwaltung vorgeschlagen wird, in Anlehnung an das Urkataster, die Haupterschließungsstraße des Baugebietes mit „Im Schetterken“ zu bezeichnen.
Da das Baugebiet auch an den Bereich des Hangwerfeldes/Hangwerweges angrenzt, könnten die Nebenstraßen des ersten Teiles des Baugebietes mit „Am Hangwerbusch“ bezeichnet werden.
Die Flurkarte für den Bebauungsplanbereich trägt die Bezeichnung „Roggenkamp“. Es wird daher vorgeschlagen, die Nebenstraßen des ersten Ringes des zweiten Teilbereiches des Baugebietes mit „Am Roggenkamp“ zu bezeichnen.
Im Bebauungsplanverfahren wurde u.a. auch im Rahmen der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung auf den sich im Plangebiet befindlichen besonders schutzwürdigen Boden, dem sogenannten Plaggenesch hingewiesen. Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, den zweiten Ring des zweiten Teilbereiches des Plangebietes mit „Plaggenesch“ zu benennen.
Die von der Verwaltung im Bebauungsplangebiet „Erweiterung Wohnpark Habichtsbach“ vorgeschlagenen Straßenbezeichnungen sind in dem der Verwaltungsvorlage 126/2016 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt dargestellt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung, die Haupterschließungsstraße des
Bebauungsplangebietes „Erweiterung Wohnpark Habichtsbach“ mit „Im
Schnetterken“ und die Nebenstraßen des
Plangebietes mit „Am Hangwerbusch“, „Am Roggenkamp“ und „Plaggenesch“ zu
bezeichnen.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
keine.
Klaus Gromöller