Betreff
Beratung über die Kindergartenbedarfsplanung 2011/2012
Vorlage
122/2010
Aktenzeichen
III/1
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

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Mit Schreiben vom 16.11. 2010 – bei mir eingegangen am 18.11.2010 – hat das Kreisjugendamt Unterlagen zur Kindergartenbedarfsplanung 2011/2012 übersandt, die ich als Anlage der Verwaltungsvorlage beifüge (siehe Anlage 1).

Im Hinblick auf den einzuhaltenden Terminplan können Anregungen oder Änderungswünsche dem Kreis bis zum 30.11.2010 mitgeteilt werden.

Für die Kindergartenbedarfsplanung ist der Kreis Coesfeld als Träger der Jugendhilfe zuständig.

Wegen dieser Eilbedürftigkeit wird vorgeschlagen, diesen TOP in der anstehenden Sitzungsfolge mitzuberaten.

 

Der Planungsvorschlag sieht für Havixbeck insgesamt wegen des demografischen Wandels einen mäßigen Rückgang der Platzzahlen von derzeit 390 auf 374 zum Kindergartenjahr 2011/2012 vor.

 

Für die Tageseinrichtung für Kinder im Flothfeld ist vorgesehen, dass ab dem Kindergartenjahr 2011/2012 = 58 Plätze eingerichtet werden, davon 10 Plätze im Typ II (Kinder unter 3 Jahren) und 48 Plätze im Typ III (Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren).

Dieses bedeutet eine Reduzierung von 4 auf 3,04 Gruppen, insgesamt also von 17 Kinder.

 

Zum Ende des lfd. Kindergartenjahres verbleiben 47 Kinder in der Einrichtung im Flothfeld, so dass noch 11 Kinder aufgenommen werden können.

 

In der Sitzung des Rates der Tageseinrichtung in der Kita im Flothfeld am 16.11.2010 wurde die Bedarfsplanung – Unterlagen des Kreises lagen noch nicht vor -  eingehend beraten. In diesem Zusammenhang wurden verschiedene „Modelle“ vorgestellt, wie die künftige Einrichtung geführt werden kann (siehe Anlage 2).

Es wurde in dieser Sitzung erklärt, dass bei einer Reduzierung von 4 auf 3 Gruppen ab dem kommenden Kindergartenjahr dann nur 8  Neuaufnahmen möglich sind, bei einer Platzzahl von 55. Bei einer Platzzahl von 60 könnte eine Neuaufnahme von 13 Kindern erfolgen.

 

Weitere Berechnungen zeigen, dass im dann folgenden Kindergartenjahr 2012/2013 insgesamt 26 Kinder die Einrichtung verlassen und somit dann 26 Neuaufnahmen möglich wären, falls die Anmeldezahlen  bzw. das Elternverhalten das dann  noch ermöglichen.

 

Im Rahmen der Beratungen für das lfd. Kindergartenjahr wurde auch im Hinblick der Vorgaben des Landesjugendamtes für die Erteilung der Betriebserlaubnis und der Gesamtsituation aller Einrichtungen in der Gemeinde Havixbeck die jetzt  vorgesehene Lösung von den politischen Gremien mitgetragen.

 

Das Landesjugendamt hat die Zustimmung für die Weiterführung des Typs II in diesem Kindergartenjahr ausdrücklich von einer Reduzierung auf 3 Gruppen zur Bedingung gemacht.

 

Auch aus diesem Grunde kann eine Fortführung von 4 Gruppen für 1 weiteres Kindergartenjahr nicht vorgeschlagen werden, auch unter der Prämisse einer Vermeidung von Existenzgefährdungen in deren Einrichtungen in Havixbeck und dem Erhalt der Trägervielfalt, das Landesjugendamt nicht zustimmt und auch seitens des Kreisjugendamtes eine Berücksichtigung im Rahmen der Bedarfsplanung als zuständiger Jugendhilfeträger nicht verantwortet werden kann. Dies entspricht auch der Kindergartenbedarfsplanung des Kreises Coesfeld als zuständiger Jugendhilfeträger für die Gemeinde Havixbeck insgesamt. Im Übrigen kann nur so der für die notwendige Zustimmung des Landesjugendamtes gegebenen Voraussetzung einer Reduzierung auf 3 Gruppen entsprochen werden.

 

Es muss daher bei der Reduzierung von 4 auf 3 Gruppen und einer Verringerung der Platzzahlen von 75 auf 58 bzw. 60 Plätze verbleiben.

In der Stellungnahme sollte allerdings dem Wunsch des Rates der Tageseinrichtung gemäß Modell B – siehe Anlage 2 - Rechnung getragen werden, die Platzzahl auf 60 zu erhöhen, so dass im kommenden Kindergartenjahr 13 Kinder neu aufgenommen werden könnten.

 

Für den Personaleinsatz bedeutet dieses einen Stellenabbau um etwa 1,75 Stellenanteile ab August 2011, wofür bereits bei den vorangegangenen Kindergartenbedarfsplanungen Vorsorge getroffen wurde.

 

Insgesamt bedeutet dieses, dass auch im kommenden Kindergartenjahr 2011/2012 die Trägervielfalt erhalten bleibt und  eine gute Verteilung der Einrichtungen im Ort weiterhin gegeben ist sowie keine Einrichtung schließen muss.

 

Ich empfehle daher, aus der Sicht der Gemeinde dem vorliegenden Entwurf zur Kindergartenbesdarfsplanung für 2011/2012 im Übrigen  zuzustimmen.

 

Hinsichtlich des weiteren Ausbaus der U-3-Betreuung hat der Landrat mitgeteilt, dass dieses von weiteren Mittelzuweisungen des Bundes/Landes abhängt.

Seitens des DRK-Familienzentrums werden Gespräche insbesondere  mit dem Landes- und Kreisjugendamt geführt zwecks Einrichtung des Gruppentyps II für Kinder unter 3 Jahren, was für den weiteren Ausbau der U-3-Betreuung die Unterstützung der Gemeinde Havixbeck findet.  

 

 

 

1. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat nimmt den Entwurf der Kindergartenbedarfsplanung des Kreisjugendamtes vom 16.11.2010 zustimmend zur Kenntnis mit der Ergänzung, dass für die Tageseinrichtung für Kinder  im Flothfeld  zum Kindergartenjahr 2011/2012 eine Anhebung der Platzzahl von 58 auf 60 Kinder vorgeschlagen wird (10 Kinder im Typ II und 50 Kinder im Typ III).

 

Der 1. Planungsvorschlag des Kreises Coesfeld sieht im von-Galen-Kindergarten eine Anhebung der Platzzahl von 65 auf 69 Plätze vor; hier wird eine Reduzierung auf 67 Plätze vorgeschlagen, so dass ein Ausgleich gegeben ist.

Hierzu sollte die im 1. Planungsvorschlag des für die Entscheidung als Jugendhilfeträger zuständigen Kreises Coesfeld, wonach bis auf den von-Galen-Kindergarten bei allen Einrichtungen die Platzzahl aus 2010/2011 beibehalten wird, die Reduzierung der für den von-Galen-Kindergarten vorgesehen Anhebung der Plätze von 65 auf 69 auf den Wert von 65 auf 67 geprüft werden. 

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

Diese hängen davon ab, welche Gruppentypen und Betreuungszeiten seitens des Kreises Coesfeld genehmigt werden und  welche Betreuungszeiten von den Eltern bei der Anmeldung (Januar 2011) gewünscht bzw. vertraglich vereinbart werden. Danach richten sich die Kindpauschalen nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz). Die Veranschlagung erfolgt im Produktbereich 0601 des Haushalts.

 

In Vertretung

 

 

Pott

Beigeordneter