Betreff
Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2017 mit allen Anlagen gemäß § 80 GO NRW und des Personalentwicklungskonzeptes der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
123/2016
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Nach § 78 Abs. 1 GO NRW ist jede Gemeinde verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Aus ihr ist der Haushaltsplan zu entwickeln. In diesem Plan sind alle zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben voraussichtlichen Einzahlungen, die zu leistenden Auszahlungen sowie Aufwendungen und Erträge und Verpflichtungsermächtigungen auszuweisen. Gemäß § 80 Abs. 2 GO NRW wird der Entwurf der Haushaltssatzung 2017 dem Gemeinderat in der Sitzung am 08.12.2016 vorgelegt. Erläuterungen zum Haushaltsplan 2017 sind in den Anlagen der Haushaltssatzung enthalten. Im Übrigen werden durch den Bürgermeister und den Kämmerer in der Ratssitzung am 08.12.2016 weitere Erläuterungen gegeben.

 


Bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.06.2016 wurden Elemente aus dem Personalentwicklungskonzept (Fluktuationsanalyse) der Gemeinde Havixbeck vorgestellt.

 

Ziel einer strategischen Personalentwicklung ist es, die Kompetenzen der Mitarbeiter auf die aktuellen Anforderungen der Gemeinde Havixbeck hin zu fördern und somit die bestmögliche Aufgabenerfüllung zu gewährleisten.

  • Personalentwicklung umfasst alle systematisch gestalteten Prozesse,

die es ermöglichen, das Leistungs- und Lernpotenzial von Mitarbeitern zu erkennen, zu erhalten und

  • in Abstimmung mit dem Verwaltungsbedarf und unter Berücksichtigung der Bedürf-nisse der Mitarbeiter verwendungs- und entwicklungsbezogen zu fördern,
  • unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit.

 

Der Personalrat der Gemeinde Havixbeck hat zwischenzeitlich das Personalentwicklungskonzept ohne Einwendungen zur Kenntnis genommen.

 

Das Personalentwicklungskonzept wird ergänzend zum Entwurf des Haushaltsplans 2017 in der Sitzung am 08.12.2016 zur Kenntnis gegeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei vielen Handlungsfeldern die im Personalentwicklungskonzept aufgeführten Standards bereits erfolgreich angewendet werden. Das Personalentwicklungskonzept soll kein fertiges und starres Handlungskonzept darstellen, sondern den Rahmen für eine weitere inhaltliche Ausgestaltung und Institutionalisierung der einzelnen Instrumente der Personalentwicklung bilden.

 

Beschlussvorschlag

 

  1. Der in der Sitzung von der Verwaltung vorgelegte Haushaltsentwurf für das Jahr 2017 wird zur weiteren Beratung an die Fraktionen und Fachausschüsse verwiesen.

 

  1. Das Personalentwicklungskonzept der Gemeinde Havixbeck wird zur Kenntnis genommen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       nein

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Keine Auswirkungen!