Betreff
Beantragung einer Förderung für die Maßnahme "Droste-Kulturzentrum / Zukunftsort Literatur" im Rahmen des Bundesprogramms "Nationale Projekte des Städtebaus"
Vorlage
122/2016
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Die Burg Hülshoff ist ein herausragendes Baudenkmal und kulturelles Glanzlicht im Münsterland mit überregionaler Ausstrahlung. Eine erste Er-wähnung der Anlage ist für das Jahr 1349 belegt. Seit 1417 befand sich Burg Hülshoff im Besitz der Familie Droste-Hülshoff. Seit 2012 ist die An-nette von Droste zu Hülshoff-Stiftung Trägerin sowohl der Burg Hülshoff als auch des nahe gelegenen Haus Rüschhaus. Die kulturhistorische, ar-chitektonische Bedeutung und Relevanz verdanken beide Anwesen als Wohn- und Lebensorte der bedeutenden und bekanntesten deutschen Dichterin Annette von Droste-Hülshoff (1797 – 1848).

 

Die Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung verfolgt das Ziel, Burg Hüls-hoff und Haus Rüschhaus für die Öffentlichkeit zu erhalten und weiterzu-entwickeln. Geschaffen werden soll ein lebendiger und kreativer Literatur- und Kulturort, der dem Rang der Autorin gerecht wird.

 

Eine 2015 von der Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung im Rahmen des REGIONALE 2016-Prozesses vorgestellte Projektstudie sieht den Aus-bau zu einem „Droste-Kulturzentrum I Zukunftsort Literatur“ vor. Die Kernmaßnahme in einem sieben Bereiche umfassenden Entwicklungspro-gramm ist der Ausbau der derzeit ungenutzten Hülshoffer Vorburg zu ei-nem einzigartigen Literatur- und Kulturort, der multifunktionaler Veran-staltungsort sowie Lern-, Denk-, Begegnungs- und Kreativort in einem ist. Hier werden Aktivitäten in Westfalen und darüber hinaus und zu Annette von Droste zu Hülshoff gebündelt zusammengeführt, gefördert sowie neue Aktivitäten angeregt. Daneben sollen in der „Neuen Ökonomie“, dem ehemaligen landwirtschaftlichen Vorzeigebetrieb, Räume für die Droste-Forschungsstelle, einer weltweit einmaligen Spezialsammlung und Forschungsbibliothek geschaffen werden. Ebenso ist der Ausbau eines stiftungseigenen Gebäudes für Unterbringungs-, Arbeits- und Präsentationsmöglichkeiten für Studierende und Lehrende des NRW-Studiengangs „Literarisches Schreiben“ in einem umzubauenden Gebäude der Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung projektiert. Der „Lyrikweg Droste-Landschaft“ soll die historische Wegeverbindung zwischen Burg Hülshoff und Haus Rüschhaus attraktivieren. Das Konzept sieht bis zu zwanzig gestaltete „Anhaltspunkte“ vor, an denen Literatur- und Kulturgeschichte, ebenso wie Natur lebendig werden soll.

 

Das Projekt will über die Zusammenführung von Burg Hülshoff und Haus Rüschhaus Scharnierfunktion zwischen urbanem und ländlichem Raum, zwischen Stadt und Land, zwischen Münster und dem Münsterland sein. Dies wird auch zu einer Attraktivierung der Gemeinde Havixbeck führen.

 

Die im Rahmen der REGIONALE-Projektstudie ermittelten Investiti-onskosten für

             Ausbau der Hülshoffer Vorburg als multifunktionale Veranstaltungs- und Begegnungsstätte, als Denk-, Lern-, Kreativ- und Erlebnisort,

             Ausbau des Verbindungsweges von Burg Hülshoff zum Haus Rüsch-haus als erlebbarer Lyrik- und Literaturweg „Droste-Landschaft und

             Schaffung von Räumen für ein „Droste-Institut“ / „Droste-Kompetenzzentrum“ in der sog. Neuen Ökonomie sowie für die

             Unterbringungs-, Arbeits- und Präsentationsmöglichkeiten für Stu-dierende und Lehrende im Rahmen des NRW-Studiengangs „Literarisches Schreiben“

 

belaufen sich auf rd. 7,5 Mio. €. Die Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung plant das Projekt durchzuführen.

 

Im Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ stehen im Jahr 2017 - vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Bundesmittel – Gelder zur Ver-fügung, um herausragende nationale Projekte des Städtebaus zu fördern. Entsprechend den Förderkriterien des Bundesprogramms kann die Ge-meinde Havixbeck für das Vorhaben eine Förderung bis zu 2/3 der Ge-samtkosten beantragen. Der Eigenanteil der Gemeinde Havixbeck beträgt grundsätzlich ein Drittel der förderfähigen Projektkosten. Bei einer Beteili-gung „unbeteiligter Dritter“ an den förderfähigen Kosten reduziert sich der Eigenanteil auf 10 %, die auf jeden Fall von der Gemeinde aufzubringen sind. Die Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung und der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, der federführend für die Weiterentwicklung des Projektes zeichnet, sind nicht antragsberechtigt, dafür aber die Standortkommune, auch wenn sie nicht Eigentümerin der Flächen ist.

 

Für die Entwicklung des Projektes ist eine Förderung aus dem Bundespro-gramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ unerlässlich. Dem Projek-taufruf 2017 für das Förderprogramm von Investitionen in nationale Pro-jekte des Städtebaus ist zu entnehmen, dass bis zum 30.11.2016 online und (evtl. mit ergänzenden Unterlagen) bis zum 02.12.2016 die Unterla-gen als Projektskizze in Schriftform vorzulegen sind (1. Phase des An-tragsverfahrens). Hierzu ist auch ein Durchführungsbeschluss des Ge-meinderates erforderlich.

Sollte es gelingen, dass der Antrag die 2. Phase des Zuwendungsverfah-rens erreicht, ist für den dann konkret zu stellenden Förderantrag auch die Darstellung der Gesamtfinanzierung vorzulegen. Zeitlich wird sich das Auswahlverfahren jedoch bis ca. April 2017 erstrecken. In diesem Fall wird ein weiterer Beschluss des Gemeinderates erforderlich.

 

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt, die Förderung des Projektes „ Droste-Kulturzentrum / Zukunftsort Literatur“ im Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ zu beantragen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Finanzierung des kommunalen Eigenanteils wird durch die Gemeinde Havixbeck sichergestellt.