Betreff
Beitritt zur "d-NRW - Anstalt des öffentlichen Rechts"
Vorlage
120/2016
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Die NRW-Landesregierung hat den Gesetzentwurf über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ (Errichtungsgesetz d-NRW AöR) am 06.10.2016 beschlossen. Ziel ist es, dem vor mehr als 10 Jahren gegründeten staatlich-kommunalen IT-Unternehmen eine zeitgemäße Rechtsform zu geben. Seit 2002 initiiert und begleitet d-NRW Kooperationsprojekte im Bereich der Informationstechnik und des E-Gouvernement. Vor allem in den zurückliegenden Jahren hat sich d-NRW bei zahlreichen kommunal-staatlichen Kooperationsprojekten als Impulsgeber und „neutrale“ Durchführungsinstanz bewährt (Vergabemarktplatz NRW, Meldeportal für Behörden, Verwaltungssuchmaschine NRW, KiBiz.web, etc.).


Aus praktischen Erwägungen soll der bislang privatrechtlich organisierte öffentliche Teil von d-NRW als Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) mit Wirkung zum 01.01.2017 neu ausgerichtet werden. Als Träger sollen dann neben dem Land sämtliche kommunalen Gebietskörperschaften der Anstalt beitreten. Ein zentraler Vorteil dieser Konstruktion liegt darin, dass die Träger der künftigen Gesellschaft Aufträge im Wege der Inhouse-Vergabe ausschreibungsfrei erteilen können. Kosten für den Beitritt entstehen lediglich einmalig durch Zeichnung eines Stammkapitals in Höhe von 1.000,00 €.

Von besonderer Bedeutung ist die im Gesetzentwurf vorgesehene gemeinsame Trägerschaft durch Land und Kommunen:

  • Das am 06.07.2016 vom Landtag beschlossene E-Gouvernement-Gesetz NRW und der zur Umsetzung zu erstellende Masterplan enthalten eine Fülle neuer Handlungsfelder, die eine enge Abstimmung zwischen Land und Kommunen erfordern. Die „d-NRW AöR“ bietet den Kommunen hierfür einen projektorientierten Zugang.
  • Als Träger der „d-NRW AöR“ können die Kommunen Produkte und Angebote von „d-NRW“ im Rahmen einer ausschreibungsfreien Inhouse-Beauftragung nutzen (z.B. die regionalen Vergabemarktplätze Rheinland, Metropole Ruhr und Westfalen) und fachliche Unterstützung beim Einsatz von Informationstechnik in Anspruch nehmen.
  • Als Träger der d-NRW AöR erleichtern die Kommunen außerdem die Zusammenarbeit mit kommunalen IT-Dienstleistern im Rahmen kommunal- staatlicher Kooperationsprojekte. Denn die kommunale Trägerschaft ist eine zentrale Voraussetzung für eine ausschreibungsfreie Beauftragung jener Dienstleister durch die d-NRW AöR.

 

In einem Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW (Städtetag, Landkreistag und der Städte- und Gemeindebund NRW) vom 07.07.2016 an alle Oberbürgermeister/innen, Landrätinnen und Landräte, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wurde bereits auf die Errichtung dieser Anstalt hingewiesen und ein Beitritt empfohlen. Dieses Schreiben ist als Anlage 1 zu dieser Vorlage beigefügt.

 

Beschlussvorschlag

 

1.         Der Rat der Gemeinde Havixbeck stimmt dem Austritt aus der Public Konsortium d-NRW GbR zum 31.12.2016 zu.

 

2.         Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt, dass die Gemeinde Havixbeck der neuen Anstalt öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ ab dem 01.01.2017 beitritt und ein Stammkapital in Höhe von 1.000,00 Euro zeichnet. Als stimmberechtigter Vertreter der Gemeinde Havixbeck wird Herr Bürgermeister Gromöller benannt.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Einmalig 1.000,00 € Stammkapital (Rückerstattung im Kündigungsfall)