Betreff
Abgabe der Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG
Vorlage
119/2016
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts wurde durch Gesetz geändert. Grundsätzlich gilt ab dem 01.01.2017 der § 2b UStG, so dass viele gemeindliche Leistungen künftig der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Allerdings wurde eine Option zur Beibehaltung des bisherigen Rechts bis einschließlich zum 31.12.2020 durch § 27 Abs.22 Satz 3 UStG eingeräumt. Hierzu muss aber eine entsprechende Optionserklärung bis zum 31.12.2016 gegenüber dem Finanzamt abgegeben werden.


Zur Beurteilung der komplexen steuerrechtlichen Fragestellungen wurde die Concunia GmbH mit einer Überprüfung der Sachverhalte bei der Gemeinde Havixbeck beauftragt. Der Steuerberater Herr Trost wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.11.2016 die Ergebnisse der Überprüfung vorstellen und für Rückfragen zur Verfügung stehen.

 

Letztendlich wird die Abgabe der Optionserklärung empfohlen, obwohl nicht alle Sachverhalte bis zum 31.12.2016 abschließend geklärt sein werden. Aufgrund vieler nun offener Fragen sollte spätestens Mitte 2016 ein BMF-Schreiben mit Ausführungsbestimmungen veröffentlicht werden, welches jedoch nun frühestens im Dezember 2016 erscheinen wird. Durch die Anwendung des § 2b UStG wird spätestens ab dem 01.01.2021 der Verwaltungsaufwand im Bereich der Buchhaltung steigen.

 

Hinweis: Die Gemeinde Havixbeck kann ihre Optionserklärung auch mit Wirkung vom Beginn eines auf die Abgabe folgenden Kalenderjahres gemäß § 27 Abs. 22 Satz 6 UStG widerrufen. Dies wäre sinnvoll, wenn sich neue Sachverhalte ergeben, die dazu führen, dass die gesetzliche Neuregelung günstiger ist als die bisherige Rechtslage.

 

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt, dass die Optionserklärung zum 01.01.2017 gem. § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG abgegeben wird.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Können derzeit noch nicht abschließend beurteilt und beziffert werden.