Betreff
Abwassergebühren für das Jahr 2017
Vorlage
117/2016
Aktenzeichen
865-02
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Nach § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz NRW soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der Abwasserbeseitigung decken. Die Gebühren sind im Haushalt zu veranschlagen. Für den Haushalt 2017 ist eine Gebührenüberprüfung vorzunehmen. Diese liegt in Form einer Gebührenbedarfsberechnung dieser Verwaltungsvorlage als Anlage 1 bei.

 

Der Beitrag an den Lippeverband für den Betrieb und die Unterhaltung der Kläranlage steigt im Jahr 2017 von 550.000€/jährlich auf 580.000€/jährlich. In den nachfolgenden Jahren erhöht sich der Beitrag jährlich um 10.000€ (2018:  590.000€; 2019:  600.000€, 2020:  610.000€). Die Beitragsanpassung ist unumgänglich, da sich in den vergangen Jahren aufgrund des höheren Aufwands ein Fehlbetrag bei den Jahresabschlüssen aufgebaut hat und in den kommenden Jahren reparaturanfällige ältere Anlagen erneuert werden (s. hierzu auch Verwaltungsvorlage 065/2016 und Protokoll des UA/003/2016, TOP 7). In der Sitzung am 15.06.2016 wurden die geplanten Maßnahmen von Vertretern des Lippeverbandes vorgestellt.

 

Aufgrund der Anhebung des Lippeverbandsbeitrages erhöhen sich die Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagswasser in 2017 um 6 Cent bzw. 2 Cent. Im Vergleich mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden bleiben die Abwassergebühren weiterhin günstig (s. Anlage Gebührenvergleich).

 

Beschlussvorschlag 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserentsorgung im Jahr 2017 und beschließt nach Beratung die 4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Havixbeck (Anlage 2). Die kalkulierten Ansätze der Gebührenbedarfsberechnung sind in den Haushaltsplan des Jahres 2017 zu übernehmen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                         ja

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

Die Schmutzwassergebühr erhöht sich von 1,93 € auf 1,99 € je Kubikmeter Frischwasserverbrauch. Die Niederschlagswassergebühr steigt von 0,40 € auf 0,42 € je Quadratmeter bebauter bzw. befestigter Grundstücksfläche.