Betreff
Durchführung einer Machbarkeitsstudie zur Elimination von Mikroschadstoffen aus dem Abwasser; Ergänzungsvorlage zu Verwaltungsvorlage Nr. 081/2016; Ein Vertreter des Lippeverbandes ist eingeladen und wird die Thematik erläutern
Vorlage
116/2016
Aktenzeichen
865-02
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof am 31.08.2016 einigten sich die Ausschussmitglieder ohne formelle Abstimmung darauf, die Beratung über diesen Tagesordnungspunkt auf die Sitzung am 23.11.2016 zu verschieben. Zu dieser Sitzung soll die Verwaltung die zeitliche Schiene zur Förderantragstellung und zur Durchführung der Machbarkeitsstudie ermitteln.

 

Grundlage für die Bewilligung von Fördermitteln ist die Landeshaushaltsordnung NRW. Danach endet die Förderung von Machbarkeitsstudien zum 31.12.2016. Ein neues Förderprogramm ist noch nicht beschlossen. Der Förderantrag ist bei der Bezirksregierung Münster zu stellen. Die Bewilligung der Fördermittel erfolgt i.d.R. innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung. Der Fördersatz beträgt 80%. Nach der Bewilligung von Fördermitteln ist die Machbarkeitsstudie innerhalb von 1,5 Jahren durchzuführen. Diese behält dann auf unbestimmte Zeit ihre Gültigkeit. Da die Einleitungserlaubnis für die Kläranlage Havixbeck erst am 31.12.2022 ausläuft, können zunächst die neueren rechtlichen Regelungen und technischen Entwicklungen auf dem Gebiet der Verfahrenstechnik abgewartet werden. Sofern dann erforderlich, wird die Bezirksregierung Münster die Durchführung einer Machbarkeitsstudie fordern.

 

Nach Informationen des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen sind in NRW derzeit noch weniger als 10% der Oberflächengewässer in einem guten ökologischen Zustand. Für die Verbesserung der Gewässer und zur Erreichung der europaweit und bundesgesetzlich vorgegebenen Ziele ist es folglich erforderlich, die bisherigen Anstrengungen bei allen Handlungsträgern und auf allen Sektoren – insbesondere auch im Abwasserbereich – zu verstärken. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit, auch zukünftig Fördermittel für die Durchführung von Machbarkeitsstudien bereitgestellt werden. Je nach Haushaltslage des Landes NRW könnte sich der Fördersatz jedoch ändern.

 

Durch die Bekanntmachung im Ministerialblatt NRW sind der Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie für den Zeitraum 2016 bis 2021 (2. Bewirtschaftungszyklus WRRL) behördenverbindlich. Darin wird neben dem Rückhalt von klassischen Abwasserparametern (wie Stickstoff und Phosphor) auch die Elimination von Spurenstoffen in Kläranlagen als erforderlich für das Erreichen der WRRL-Ziele angesehen. Daher wird im Maßnahmenprogramm der Ausbau der 4. Reinigungsstufe auf der Kläranlage Havixbeck bis 2024 bei Erfordernis gemäß vorher durchzuführender Machbarkeitsstudie bis 2017 gefordert (s. Anlage 1). Zusätzlich wird eine Messkampagne für Spurenstoffe über einen Zeitraum von drei Jahren als Handlungs- und Entscheidungshilfe zur Machbarkeitsstudie gefordert.

 

Die Kläranlage Havixbeck leitet das gereinigte Abwasser in den Hemkerbach ein, der in den Schlautbach mündet. Der Hemkerbach wird jährlich oberhalb und unterhalb der Kläranlage bezüglich der Gewässergüte und der chemisch-physikalischen Wasserqualität untersucht. Das Ergebnis der letzten Untersuchungen in 2015 bescheinigt, dass keine Belastung der Gewässergüte und der Wasserqualität des Hemkerbaches durch die Kläranlage Havixbeck erfolgt (gleiche Gewässergüteklasse II oberhalb und unterhalb der Kläranlage sowie bereits hohe Konzentrationen von Nitrat, Stickstoff, Phosphor und TOC oberhalb der Kläranlage).

 

Das Makrozoobenthos zeigt sowohl im 2. als auch im 3. Monitoringzyklus für den Schlautbach (Wasserkörper 3322_0) einen guten Zustand an (siehe Anlage 2 „Steckbrief des Teileinzugsgebiets Ems“ nach Bewirtschaftungsplan NRW 2016-2021). Die Gewässerstruktur ist mäßig bis schlecht. Handlungsbedarf für den ökologischen Zustand bzw. das ökologische Potenzial besteht ferner für die Fischfauna, Diatomeen, Metalle (Silber und Bor). Der chemische Zustand ohne ubiquitäre Stoffe wird als gut bewertet. Ein Handlungsbedarf für „sonstige gesetzlich nicht verbindliche Verbindungen“ wie etwa Arzneimittel ist in den Wasserkörpertabellen für den      Schlautbach nicht angegeben.

 

Der Lippeverband weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass das Bundesumweltministerium zurzeit eine gesonderte Strategie zum Schutz der Gewässer vor Mikroschadstoffen erarbeitet. Hierzu schlägt das Bundesumweltamt vor, Kläranlagen der Größenklasse 5 (ab 100.000 EW) mit einer 4. Reinigungsstufe aus Vorsorgegründen zu ertüchtigen, um die Fracht von Mikroschadstoffen um 50% zu reduzieren. In NRW wären 69 Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von ca. 22 Mio. Einwohnern betroffen.

 

Der Lippeverband führt derzeit Abstimmungsgespräche mit den zuständigen Bezirksregierungen mit dem Ziel, die Kriterien für die Auswahl von Kläranlagen für weitergehende Untersuchen und die sich daraus ergebenden Maßnahmen unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit festzulegen. Für die Kläranlage Havixbeck ist seitens des Lippeverbandes die Durchführung einer Machbarkeitsstudie aus den vorher beschriebenen Gründen nicht vorgesehen.

 

 

Beschlussvorschlag 

Der Gemeinderat beschließt, das Ergebnis der Abstimmungsgespräche des Lippeverbandes mit den zuständigen Bezirksregierungen abzuwarten. Sollte danach von der Bezirksregierung Münster die Durchführung einer Machbarkeitsstudie gefordert werden, sind die nach dem Förderprogramm verfügbaren Mittel zu beantragen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                         ja

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

s. Verwaltungsvorlage Nr.081/2016