Betreff
Wasserverbandsgebühren für das Veranlagungsjahr 2017
Vorlage
115/2016
Aktenzeichen
I 652-00
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Sachverhalt und Stellungnahme

Das Gebiet der Gemeinde Havixbeck liegt im Einzugsgebiet von vier Wasser- und Bodenverbänden (Unterhaltungsverbänden), und zwar sind dies

 

- der Unterhaltungsverband IV Havixbeck-Roxel,

- der Wasser- und Bodenverband Münsterische Aa-Oberlauf,

- der Wasser- und Bodenverband Obere Stever,

- der Wasser- und Bodenverband Steinfurter Aa.

 

Jährlich wiederkehrend setzen diese vier Unterhaltungsverbände ihre Verbandslasten jeweils in Form einer nach Hektar bemessenen Umlage gegenüber den flächenmäßig betroffenen Kommunen fest.

Gemäß den Bestimmungen des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz -LWG-) können die Aufwendungen der Gemeinde für die Unterhaltung von fließenden Gewässern zweiter Ordnung oder sonstigen fließenden Gewässern als Gebühren nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes NRW auf die Eigentümer von Grundstücken in dem Bereich, aus dem den zu unterhaltenden Gewässerstrecken Wasser seitlich zufließt (seitliches Einzugsgebiet), umgelegt werden.

 

In Havixbeck erfolgt dies in der Form, dass die Verbandslasten, welche die Gemeinde für das Vorjahr an die einzelnen Unterhaltungsverbände gezahlt hat, im aktuellen Jahr jeweils als Wasserverbandsgebühren per Abgabenbescheid auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung auf die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der betroffenen Flächen umgelegt werden. Näheres ergibt sich aus der als Anlage beigefügten „Ermittlung der Gebührensätze der Wasserverbandsgebühren für das Veranlagungsjahr 2017“.

 

Die sich rechnerisch ergebenden Gebührensätze für die versiegelten Flächen sind rein kalkulatorische Werte, die nicht in die Wasserverbandsgebührensatzung aufgenommen werden. Deshalb ist beabsichtigt, die auf befestigte Flächen entfallenden Verbandslasten von voraussichtlich 13.412,29 € in die Betriebskostenabrechnung für die Abwasserbeseitigung zu überführen (wie schon in den Jahren 2005 bis 2016), wodurch sie den Eigentümern der bebauten Grundstücke im Rahmen der Regenwasserentsorgung anheimfallen.

 

Die vorgeschlagene Verfahrensweise führt in 2017 bei der Veranlagung der sonstigen Flächen (Acker- und Wiesenflächen u. ä.) zu folgenden Ergebnissen:

 

Unterhaltungsverband         Verbandsumlage         Veranlagung

                                                            (bezogen auf die

                                                             Vorjahreswerte)

IV Havixbeck-Roxel                 2017: 11,50 €/ha       2017:   8,74 €/ha

                                                           (2016: 11,50 €/ha)        (2016:   8,74 €/ha)

Münsterische Aa-Oberlauf       2017: 10,00 €/ha       2017:   8,96 €/ha

                                                           (2016: 11,00 €/ha)        (2016:   9,86 €/ha)

Obere Stever                          2017: 11,30 €/ha       2017: 10,74 €/ha

                                                           (2016: 11,30 €/ha)        (2016: 10,74 €/ha)

Steinfurter Aa                          2017:   3,60 €/ha       2017:   3,42 €/ha

                                                           (2016:   3,60 €/ha)        (2016:   3,42 €/ha).

Waldflächen ab 0,3 ha werden auf Antrag weiterhin um 50 % ermäßigt.

 

Die Vorgehensweise für das Veranlagungsjahr 2017 ist identisch mit der des Vorjahres, da gegenwärtig keine praxisgerechte Alternative hierzu gesehen wird. Die ermittelten Gebührensätze sind ebenfalls identisch mit denen des Vorjahres, mit Ausnahme des Wasser- und Bodenverbandes Münsterische Aa-Oberlauf.

 

Der aufgezeigte Lösungsweg wird nach meiner Auffassung den Anforderungen des LWG weitgehend gerecht; ein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand wird vermieden. Näheres zu den rechtlichen Grundlagen entnehmen Sie bitte den Anlagen.

 

Die zu beschließende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW für Verbandslasten der Wasser- und Bodenverbände ist als Anlage beigefügt und der bisherigen Satzung gegenübergestellt. Änderungen gegenüber der bisherigen Satzung sind darin in Fettdruck hervorgehoben.

Beschlussvorschlag 

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung und in Kenntnis der vorliegenden „Ermittlung der Gebührensätze der Wasserverbandsgebühren für das Veranlagungsjahr 2017“ vom 28.10.2016 die in der Anlage beigefügte Satzung.

Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat, dass das für die befestigten Flächen ermittelte Aufkommen der Wasserverbandsgebühren für das Jahr 2017 in Höhe von voraussichtlich 13.412,29 € von der Gemeinde Havixbeck zu Lasten der Betriebskostenabrechnung für die Abwasserbeseitigung im Jahr 2017 getragen wird.

Finanzielle Auswirkungen:                          ja

Finanzielle Auswirkungen 

Die für die befestigten Flächen innerhalb der bebauten Ortslage anfallenden Verbandslasten verbleiben im Gemeindehaushalt. Der o. a. Betrag ist danach als Aufwand im Produkt 1106 – Entwässerung & Abwasserbeseitigung und als Ertrag im Produkt 1401 – Umweltschutz zu behandeln.