Betreff
Einführung einer Windeltonne
Vorlage
111/2016
Aktenzeichen
II/2 867-02
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

In der Sitzung des SchulA 004/2016, TOP 10, wurde im Rahmen der Berichterstattung des Arbeitskreises Familie und Beruf angeregt, über die Einführung einer Windeltonne in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof (UA) zu beraten.

Nach Rücksprache mit der Ausschuss-Vorsitzenden, Frau Schäpers, sollte diese Beratung nicht im UA sondern im SchulA erfolgen.

 

Historie
Über die Einführung einer Windeltonne bzw. anderen alternativen Möglichkeiten ist in der Vergangenheit schon politisch beraten worden.

Letztmalig mit VV 015/2011. Nach Vorberatung im Umwelt- und im Haupt- und Finanzausschuss wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 17.02.2011, TOP 14,  daraufhin beschlossen:

„Ein Beschluss über den Antrag der FDP-Fraktion vom 16. November 2010 auf Einrichtung einer Windeltonne am Wertstoffhof wird zunächst nicht gefasst. Vielmehr wird die Verwaltung beauftragt, bis zur Beratung der Abfallgebühren für das kommende Jahr machbare Alternativen zur Windeltonne am Wertstoffhof, insbesondere im Hinblick auf Bürgerfreundlichkeit und Finanzierbarkeit, aufzuzeigen und einen Vorschlag zu erarbeiten.“

 

In der VV 087/2011 wurden von der Verwaltung mögliche Alternativen und deren Finanzierbarkeit aufgezeigt.

 

 

 

Bevor politisch über diese VV beraten wurde, erklärte AM Frau Sarter in der UA Sitzung 006/2011 vom 30.09.2011, TOP 9, für die antragstellende FDP-Fraktion:

„… dass der Antrag aufgrund der angespannten Haushaltslage zurückgestellt wird. Erst ein ausgeglichener Haushalt lässt Möglichkeiten einer Finanzierung zu.“

Die VV 015/2011 und 087/2011 können als Anlage zu dieser VV im Ratsinformationssystem RIS aufgerufen werden.

 

Da den VV Kostenschätzungen aus dem Jahr 2011 zugrunde lagen, habe ich eine Überarbeitung vorgenommen.

Im Weiteren werden die  v.g. VV wie folgt berichtigt bzw. ergänzt:

  1. VV 015/2011

·         Aufstellung von zwei 1,1 m³ Containern am Wertstoffhof

Die unter Punkt „2. Kosten“ angegebene Gebühr für einen 1,1 m³ Container beträgt lt. Gebührenkalkulation Abfallentsorgung vom 22.9.2016 ab dem 1.1.2017, vorbehaltlich des noch zu fassenden Ratsbeschlusses, 2.346,84 €.

Sollte der Gemeinderat beschließen, am Wertstoffhof zwei Container für die Aufnahme von Windeln aufzustellen, würden Kosten i.H.v. rund 4.700 € aus allgemeinen Haushaltsmitteln hierfür einzukalkulieren sein.

 

  1. VV 087/2011

·         Herausgabe von schwarzen Restmüllsäcken

Die Anzahl der Geburtenhaushalte wird erhöht auf 250. Da die Zahl der Pflegehaushalte mindestens genauso groß angenommen wird, wie die Zahl der Geburtenhaushalte, muss nach groben Schätzungen von mind. 400 - 500 Rollen schwarzer Restmüllsäcke ausgegangen werden.

Es errechnet sich ein Kostenaufwand von ca. 15.000 €, welcher aus allgemeinen Haushaltsmitteln aufzubringen wäre.

Nach Rücksprache mit dem Entsorger, kann eine so große Menge von Restmüllsäcken bei den Restmüllabfuhren nicht durch die Mitarbeiter eingesammelt werden. Die mit Windeln gefüllten Säcke müssen per Hand in eine Restmülltonne eingefüllt werden, damit eine Entsorgung mit dem Müllfahrzeug erfolgen kann. Es sollte darauf geachtet werden, dass auch eine große Anzahl von gefüllten Windelsäcken zum Wertstoffhof gebracht würden. Diese könnten dann in den Sperrmüllcontainer eingefüllt werden.

 

Sollte der Gemeinderat beschließen, dass in jedem Falle die gefüllten Windelsäcke „vor der Haustüre“ bei der jeweiligen Abfuhr abgeholt werden, müsste mit dem Entsorger eine neue Vereinbarung über die Abfuhr der schwarzen Säcke geschlossen werden. Diese Kosten können noch nicht kalkuliert werden und sind somit in dem geschätzten Kostenaufwand noch nicht enthalten und müssten in jedem Fall noch zu den 15.000 € dazugerechnet werden.

 

·         Zurverfügungstellung einer größeren Restmülltonne

Lt. Gebührenkalkulation 2017 beträgt die Abfallgebühr je Liter Restmüll 0,0400 €/l.
Tonnengebühr (s. Punkt 3.1)

20 l x 0,04 x 26 Abfuhren = 20,80 € x 400* Haushalte     8.320 €

Umtauschgebühr (s. Punkt 3.2)

12,78 € x 400** Tauschvorgänge =                             5.112 €

Gesamtkosten                                                             = 13.432 €

*unterstellt, in den Geburtenhaushalten sind tw. mehrere Windelkinder oder in einem Haushalt leben sowohl Kinder wie auch Erwachsene mit Windelbedarf

**bei jeder Gefäßgrößenveränderung ist eine Umtauschgebühr fällig

 

Wie in den zitierten VV bereits erläutert, handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe. Eine Einrechnung in den Abfallgebührenhaushalt ist nach den Grundsätzen des Kommunalabgabengesetzes nicht möglich.

Ergänzend weise ich darauf hin, dass der Städte und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen bereits im Jahr 2006 (StGB NRW-Mitteilung 350/2006 vom 19.04.2006, Az.: II/2 33-10 qu/g) darauf hingewiesen hat:

„…Eine kostenlose Windeltonne oder ein kostenloser Windelsack für Familien mit Kleinkindern ist deshalb nur dann möglich, wenn die Kosten hierfür komplett über allgemeine Haushaltsmittel finanziert werden. Soziale Gebührenabschläge und die hieraus entstehenden Einnahmeausfälle bei den Gebühren müssen demnach komplett über allgemeine Haushaltsmittel abgedeckt werden und dürfen nicht den übrigen sozial nicht begünstigten Abfallgebührenzahlern angelastet werden.“

Die Kosten wären daher aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu bestreiten, wobei eine Refinanzierung durch die Gebührenzahler nicht möglich ist.

 

Im Hinblick auf die angespannte Haushaltslage rate ich dringend von der Einführung einer Windeltonne oder dergleichen abzusehen.

 

Beschlussvorschlag

 

1.           Der Gemeinderat beschließt nach Beratung von der Einführung einer Windeltonne am Wertstoffhof bzw. von alternativen Möglichkeiten, wie kostenlose Restmüllsäcke bzw. kostenloses Restmüllvolumen, zu Lasten des allgemeinen Haushaltes, abzusehen.

 

alternativ

 

2.           Der Gemeinderat beschließt nach Beratung für Familien mit Windelkindern bzw. für andere Haushalte mit Windelbedarf am Wertstoffhof zwei 1,1 m³ Container für die Aufnahme von Windeln aufzustellen.

Die Kosten für die Aufstellung, Entleerung und Entsorgung werden aus dem allgemeinen Haushalt, Produkt Abfallentsorgung, finanziert.

alternativ

 

3.           Der Gemeinderat beschließt nach Beratung für Familien mit Windelkindern bzw. für andere Haushalte mit Windelbedarf einmalig schwarze Restmüllsäcke kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Die Kosten für das zusätzliche Restmüllvolumen werden aus dem allgemeinen Haushalt, Produkt Abfallentsorgung, finanziert.

 

alternativ

 

4.           Der Gemeinderat beschließt nach Beratung für Familien mit Windelkindern bzw. für andere Haushalte mit Windelbedarf die nächst größere Restmülltonne für die Dauer eines Jahres zur Verfügung zu stellen, wobei die Gebühr für die bisherige kleinere Tonne zu bezahlen ist.

Die Kosten werden aus dem allgemeinen Haushalt, Produkt Abfallentsorgung, finanziert.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                       ja     

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Der Haushalt der Gemeinde Havixbeck ist nicht ausgeglichen. Der Aufwand für die Windeltonne ist unmittelbar ergebnisrelevant und führt somit zu einer Erhöhung des bereits bestehenden Defizites.

 

Der Bürgermeister

 

 

 

Gromöller