Begründung
Sachverhalt und
Stellungnahme
Folgende Maßnahmen sind durchgeführt worden bzw. stehen vor der Ausführung:
-
Nr. 1: Verkehrssicherung der Straßen, Wege,
Plätze
-
Nr. 2: Verkehrssicherung an Bahnübergängen
-
Nr. 3: Straßeneinläufe, Grabenunterhaltung
-
Nr. 4: Fahrbahnmarkierung und Beschilderung
-
Nr. 5: Reinigung von Plätzen
-
Nr. 6: Gehweginstandsetzung
-
Nr. 7: Sanierung der ehem. K51
-
Nr. 9: Radwegeunterhaltung
Folgende Maßnahme wird bei der Vergrößerung der Durchlässe durchgeführt:
- Nr. 7: Sanierung Gewerbegebiet Hohenholter Straße II
Wie es dem beigefügten Diagramm zu entnehmen ist, wird es perspektivisch in den Folgejahren erforderlich sein, weitere Unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen.
Des Weitern wird wie jedes Jahr die Gehweginstandsetzung weiter vorangetrieben werden.
Zu gegebener Zeit werden frühzeitig alle Gremien über die Sanierungsmaßnahmen informiert ggfls. beteiligt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt das Straßen- und Wegeunterhaltungsprogramm
2017 auf Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Maßnahmenkatalogs. Die
finanziellen Mittel in Höhe von 250.000,00 € werden zum einen aus der
Rückstellung der nicht verausgabten Mittel aus 2016 und zum anderen aus den im
Haushaltsplan 2017 unter dem Produkt 1201, Verkehrsflächen und –anlagen,
veranschlagten Mitteln bereitgestellt.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Für die nicht verausgabten Mittel wird aufgrund von günstigeren
Ausschreibungsergebnisse und geänderten Verfahrensweisen eine Rückstellung in
Höhe von 80.000,00 € gebildet. Die Mittel können dann sofort in 2017 verwendet
werden. Sie belasten den Haushalt 2017 nicht.
Zur Umsetzung des Maßnahmenkatalogs 2017 werden darüber hinaus Mittel in
Höhe von 170.000,00 € benötigt.
Insgesamt werden zur Unterhaltung des Straßennetzes 250.000,00 €
benötigt. Diese werden im Haushaltsplan 2017 unter dem Produkt 1201,
Verkehrsflächen und –anlagen, bereitgestellt.
Die zur Verfügung gestellten Mittel dienen im Wesentlichen zur Erfüllung
der Verkehrssicherungspflicht sowie insbesondere für den Werterhalt
gemeindeeigener Verkehrsanlagen.