Begründung
Die Gemeinde Havixbeck erhebt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abfallentsorgung Benutzungsgebühren gem. § 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Grundlage der Kalkulation sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten. Die Gebühren werden jährlich kalkuliert. Für jedes bereitgestellte Gefäß wird eine Gebühr berechnet.
Die Gebührensätze bedürfen der Anpassung.
Die gesamten, ansatzfähigen Kosten teilen sich auf in:
- Unternehmerkosten
(Kosten für die gesamte Tonnenentleerung, Schadstoffsammlung, Kosten für
den Wertstoffhofbetrieb).
- Entsorgungs-
und Verwertungskosten (zu zahlen an den Kreis Coesfeld)
- Personal-
und Sachkosten (eigene Kosten der Gemeinde Havixbeck)
- Kalkulatorische
Abschreibungen und Zinsen für den Wertstoffhof
- Einmalige
Anschaffungskosten für den Wertstoffhof
- Erlöse
aus der Veräußerung von Wertstoffen
- Feststellung
des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses (abgeschlossenes Vorjahr)
Voraussichtliche Kostenentwicklung 2017 gegenüber Kalkulation 2016:
Nr.aus
Kalkulation |
Bezeichnung |
2017 |
2016 |
Unterschied |
2.1 |
Unternehmerkosten |
414.500 € |
385.400 € |
29.100 € |
2.2 |
Entsorgungs-
und Verwertungskosten Kreis |
523.323 € |
475.382 € |
47.941 € |
2.3 |
Personal-
und Sachkosten Gemeinde Havixbeck |
81.855 € |
80.734 € |
1.121 € |
2.4 |
Kalkulatorische
Abschreibungen und Zinsen (Wertstoffhof) |
49.887 € |
49.241 € |
646 € |
2.5 |
Einmalige
Anschaffungskosten Wertstoffhof |
0 € |
0 € |
0 € |
3. |
Summe
ansatzfähige Kosten |
1.069.564 € |
990.757 € |
78.808 € |
4. |
abzüglich
Erlöse |
90.140 € |
|
|
5. |
Feststellung
d. betriebwirtschaftlichen Ergebnisses |
-631 € |
22.855 € |
-23.486 € |
|
-
ein Plus in vorhergehenden Haushaltsjahren reduziert die Kosten in dem
Kalkulationsjahr - |
|
|
|
6.4 |
Umlagefähige
Gesamtkosten |
980.055 € |
850.636 € |
129.419 € |
1. Begründung
der Kostenveränderungen:
·
Unternehmerkosten (s. Punkt 2.1, Seite 1 Gebührenkalkulation)
Die einzelnen Vergütungssätze für die Abfalltonnenentleerung werden gegenüber
dem Vorjahr nicht verändert.
Bei den
Vergütungssätzen für den Wertstoffhof wurde eine geringfügige Preissteigerung
berücksichtigt. Unter Zugrundelegung der gestiegenen Mengen, insbesondere der
Anlieferungsmengen für Sperrmüll, Grün und Holz am Wertstoffhof steigen die
Unternehmerkosten voraussichtlich in der ausgewiesenen Höhe.
·
Entsorgungs- u. Verwertungskosten Kreis (s.
Punkt 2.2, S. 1 – 2 Gebührenkalkulation)
Lt. Mitteilung der Kreisverwaltung beabsichtigt der Kreis Coesfeld,
vorbehaltlich politischer Beschlüsse, zum 01.01.2017 wegen der Preisentwicklung
auf dem Absatzmarkt eine drastische Gebührenerhöhung für Altholz. Weiterhin ist
beabsichtigt, die Grundgebühr für Restmüll zu erhöhen, während die weiteren
Gebührensätze nicht angepasst werden sollen.
Aufgrund der Anpassung der Anlieferungsmengen, insbesondere am Wertstoffhof, errechnet sich eine Erhöhung der Entsorgungs- und Verwertungskosten in ausgewiesener Höhe.
·
Personal- und Sachkosten Gemeinde Havixbeck (s.
Punkt 2.3, Seite 2 Gebührenkalkulation)
Grundlage für die Festlegung der Personalkosten des Rathauses ist der Bericht
der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt), hier Nr.
16/2015. Aufgrund von Tarifanpassungen erfolgte hier eine leichte Erhöhung der
Personalkosten.
Die Berechnung der Kosten des Bauhofes erfolgt aufgrund der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Havixbeck, hier der Satzung vom 12.12.2013. Die Kosten für den Bauhof wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert übernommen.
Es errechnet sich somit eine leichte Erhöhung der Personal- und Sachkosten in ausgewiesene Höhe
·
Kalkulatorische Abschreibungen (AfA) u. Zinsen
(s. Punkt 2.4, Seite 3 Gebührenkalkulation)
Das Gesamtprojekt Wertstoffhof ist in vier unterschiedliche Anlagen mit verschiedenen Nutzungszeiten unterteilt. Die einzelnen AfA werden nach Wiederbeschaffungszeitwerten berechnet, welche nach den Indizes des IT.NRW berechnet werden. Wegen gestiegener Indizes errechnet sich eine Erhöhung der kalkulatorischen AfA aller viele Anlagen.
Das gebundene Kapital (gesamte Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten abzüglich aller AfA) sinkt jährlich während der gesamten Nutzungsdauer. Daher errechnet sich Jahr für Jahr eine Reduzierung der kalkulatorischen Zinsen.
Insgesamt errechnet sich eine geringfügige Erhöhung der AfA und kalkulatorischen Zinsen zum Vorjahr.
·
Einmalige Anschaffungskosten Wertstoffhof (s.
Punkt 2.5, S. 3
Gebührenkalkulation)
Einmalige
Anschaffungskosten für den Wertstoffhof wurden weder in 2016 vorgenommen noch
werden diese in 2017 beabsichtigt.
·
Feststellung d. betriebswirtschaftlichen
Ergebnisses 2015 (s. Punkt 5, Seite 4 Gebührenkalkulation)
Nach Überprüfung aller Zahlungsvorgänge errechnet sich eine geringfügige Unterdeckung (ausgewiesen als negative Überdeckung) der kalkulierten Kosten 2015 zu den tatsächlichen Nettoaufwendungen 2015 i.H.v. 631 €.
Dieser Betrag wird entsprechend der Bestimmungen des KAG gebührenerhöhend in 2017 angesetzt und ist in der Gebührenkalkulation entsprechend berücksichtigt.
Da das betriebswirtschaftliche Ergebnis 2014, welches in der Kalkulation 2016 zu berücksichtigen war, mit einer Überdeckung i.H.v. 22.854,39 € ausgewiesen wurde, errechnet sich der Unterschiedsbetrag 2017 zu 2016 in der ausgewiesenen Höhe.
2. Ermittlung
der Gebührensätze
Unter
Anwendung der Vorschriften des KAG staffelt sich die Abfallgebühr in Havixbeck
in eine Grund-, Zusatz-, Filter- und Litergebühr.
·
Grundgebühr (s. Punkt 6, Seite 5 der
Gebührenkalkulation):
Mit der Grundgebühr werden Beträge für z.B. Abfallberatung,
Änderungsdienste, Gefäßbereitstellungen, Schadstoffsammlungen, fixe Unternehmerkosten,
etc. unabhängig von der Tonnengröße abgerechnet. Hierfür werden als
Grundgebühr für ein einzelnes Restmüllgefäß 45 € und für eine Biotonne 25 €
angesetzt und somit gegenüber dem Vorjahr unverändert übernommen.
Da die Papiertonne nur in einer Tonnengröße angeboten wird, erübrigt sich die Staffelung bei diesem Gefäß in eine Grund- und eine literabhängige Gebühr.
Nach ständiger Rechtsprechung darf der Anteil der Grundgebühr höchstens 1/3 der umlagefähigen Gesamtkosten betragen. Mit der kalkulierten Grundgebühr von 239.005 € für alle Gefäße wird der Höchstbetrag nicht überschritten.
·
Zusatzgebühr (s. Punkt 7, Seite 5
Gebührenkalkulation):
Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung vom 14.09.2006 (TOP
10) beschlossen, dass alle Abfälle, die am Wertstoffhof angeliefert werden,
also auch die Grünabfälle, über die Restmüllgefäße abzurechnen sind. Jedes
Restmüllgefäß soll unabhängig von seiner Größe durch einen zusätzlichen Betrag
belastet werden. Dieser Betrag wurde seinerzeit auf 13,78 € pro Gefäß
festgesetzt.
Unter Zugrundelegung der kalkulierten Gefäße errechnet sich die ausgewiesene Zusatzgebühr.
· Filtergebühr (s. Punkt 7, Seite 5 Gebührenkalkulation):
Für die Zurverfügungstellung der Biofilter ist in den Vorjahren eine spezielle Filtergebühr ermittelt worden: 5,76 € für ein 120-l Gefäß und 5,88 € für ein 240-l Gefäß.
Diese Beträge sind weiterhin auskömmlich und sind unverändert in die Kalkulation 2017 übernommen worden.
· Litergebühr (s. Punkt 8, Seite 5 Gebührenkalkulation):
Die abzüglich der Grund-, Zusatz- und Filtergebühr linear umzulegenden Kosten ergeben eine Abfallgebühr je Liter und Abfuhr.
Im Einzelnen:
0,0400 € für Restmüll
0,0180 € für Biomüll
0,0068 € für Papiermüll
·
Gebührensätze (s. Punkt 9, Seite 5
Gebührenkalkulation)
3. Gesamtbetrachtung:
Die Gebühren wurden entsprechend der kalkulierten Kosten festgesetzt. Alle
Abfallgebühren steigen gegenüber dem Vorjahr. Die Steigerungen sind
insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Erhöhungen der Kreisgebühren für
die Grundgebühr und für Altholz berücksichtigt wurden, eingeplante
Mengensteigerungen zur Erhöhung der Kreis- wie auch der Unternehmerkosten führt
und kein Überschuss aus der Betriebsabrechnung des abgeschlossenen Vorjahres
(2015) zur Gebührenstabilisierung im Kalkulationsjahr eingerechnet werden
konnte.
Ich schlage
vor, aufgrund der beiliegenden Gebührenkalkulation, die aufgeführten Gebührensätze
entsprechend zu verändern und die Änderung der Satzung über die Erhebung von
Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck zu
beschließen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung und in Kenntnis der
vorliegenden Gebührenkalkulation vom 22.09.2016 die in der Anlage zur
Verwaltungsvorlage Nr. 102/2016 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung
über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der
Gemeinde Havixbeck (Text s. Anlage)
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Die durch die Abfallgebührensatzung zu erzielenden Erträge bzw. Aufwendungen werden beim Produkt 1105 veranschlagt.
Der Bürgermeister
Klaus Gromöller