Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Abwassergebühren für das Jahr 2011
Vorlage
117/2010
Aktenzeichen
IV 865-02
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

Nach § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes NRW soll das voraussichtliche Gebührenaufkommen die veranschlagten Kosten der Abwasserbeseitigung decken.

Gebühren sind im Haushalt zu veranschlagen. Für den Haushalt 2011 ist eine Gebührenüberprüfung vorzunehmen. Diese liegt in Form einer Gebührenbedarfsberechnung dieser Verwaltungsvorlage bei.

 

Die kalkulierten Gesamtausgaben der Abwasserbeseitigung für 2011 erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr um 12.144 €  (+1%) und liegen bei 1.216.372 €.  Der Kostenanteil, der auf die Schmutzwasserbeseitigung entfällt, beträgt 801.904 € (809.233 € in 2010). Die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung betragen 414.468 €  (394.995 € in 2010).

 

Durch die Fertigstellung und Inbetriebnahme des Regenrückhaltebeckens Hohenholterstraße und der Kanalisation im Baugebiet Habichtsbach u.a.m. haben sich insbesondere die Abschreibungen der Abwasseranlagen erhöht. Der Verbandsbeitrag an den Lippeverband liegt bei rd. 500.000 € und hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Darin enthalten sind die Betriebs- und Unterhaltungskosten der Kläranlage mit rd. 200.000 €, sowie Finanzierungskosten in Höhe von rd. 300.000 € für die Erweiterung und Sanierung der Kläranlage.

 

Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW sind Kostenüberdeckungen bzw. Kostenunterdeckungen am Ende des Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen. Das vorläufige Betriebsergebnis des Jahres 2008 schließt mit einer Überdeckung in Höhe von 44.772,80 €.

Die Überdeckung resultiert aus Minderausgaben, da geplante Unterhaltungsmaßnahmen ins Folgejahr verschoben wurden.

1. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserentsorgung und beschließt nach Beratung die 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Havixbeck.

Die kalkulierten Ansätze der Gebührenbedarfsberechnung sind in die Haushaltssatzung des Jahres 2011 zu übernehmen.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

Da die Gebührenausgleichsrücklage in diesem Jahr aufgebraucht wurde ist zur Deckung des Aufwands für die Entwässerungseinrichtungen zum 01.01.2011 eine Erhöhung der Schmutzwassergebühr um 5,16 € je EG von 59,40 € auf 64,56 € (+8,7%), sowie eine Erhöhung der Niederschlagswassergebühr um 0,03 € von 0,29 € auf 0,32 € (+10,3%) je m² befestigter und abflusswirksamer Fläche erforderlich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller