Betreff
Beratung über die Verabschiedung einer Resolution zur Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-AbfG).
Vorlage
116/2010
Aktenzeichen
II/2 867-02
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen hat mit Schnellbrief Nr. 126/2010 vom 21.10.2010 zum vorgelegten Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums vom 06.08.2010 zur Änderung des bestehenden KrW- und AbfG Stellung genommen.

 

Im Schnellbrief wird  Kritik zu dem Referentenentwurf, vor allem in der  geplanten Neuregelung zur Zulässigkeit von gewerblichen Abfallsammlungen, aufgeführt. Sollte das KrW- und AfbG derartig geändert werden, wird ermöglicht, dass private Abfallentsorgungsunternehmen verwertbare Abfälle, wie z.B. Altpapier aus privaten Haushalten, demnächst über gewerbliche Sammlungen neben der kommunalen Erfassungsstruktur erfassen, um die Erlöse für sich zu behalten.

Im Ergebnis bedeutet dies, dass den Städten und Gemeinden (also auch uns) die Erlöse aus den Altpapiersammlungen fehlen. Bislang werden aus den gesammelten Altpapiermengen Erlöse auf dem Papiermarkt erzielt. Diese Erlöse werden zur Stabilisierung der Restmüllgebühr des Kreises Coesfeld unbedingt benötigt. Gehen die Altpapiermengen aus kommunalen Abfalltonnen zurück, gehen auch die Erlöse zurück. Seit Jahren werden diese Erlöse vom Kreis in die Restmüllgebühr als Einnahme eingerechnet und so kann die von den Kommunen für die Verwertung an den Kreis zu zahlende Restmüllgebühr stabil gehalten werden.

Die Kommunen  geben diese Erlöse indirekt an die privaten Haushalte als deren Gebührenzahler weiter.

 

Der Städte- und Gemeindebund weist auch noch auf die nicht zu unterschätzende Folge für die Wohnqualität in Wohngebieten und die Verkehrssicherheit hin: „Wohnstraßen sind keine Wettkampfarenen, in denen ausgetragen wird, wer verwertbare Abfälle am schnellsten zu seinem Vorteil einsammeln kann. Dabei ist auch zu beachten, dass private Abfallsammler regelmäßig nur in günstig zu entsorgenden Gebieten nicht gefährliche Abfälle zur Verwertung wie z.B. Altpapier sammeln werden, während die Städte und Gemeinden eine flächendeckende Sammlung unter anderem auch im bauplanungsrechtlichen Außenbereich gewährleisten müssen. Wohlmöglich wird es zu einem „ruinösen“ Wettbewerb bei den privaten Entsorgungsunternehmen kommen, weil für keinen mehr klar absehbar sein wird, welche Mengen an verwertbaren Abfällen eingesammelt werden können.“

 

Lt. Schnellbrief hat die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände eine Stellungnahme zum vorgelegten Referentenentwurf  ausgearbeitet.

Die kommunalen Spitzenverbände sind wegen der im Referentenentwurf fixierten Regelungen in großer Sorge um die Zukunft der kommunalen Entsorgungsaufgabe:
„Diese Sorge ergibt sich
       1.  aus der Ausgestaltung der abfallwirtschaftlichen Aufgaben, die den                                          Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zugewiesen werden    
            sollen                        

  1. aus der Art und Weise der Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht,
  2. aus dem Umgang mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.06.2010 und
  3. aus der mangelnden Berücksichtigung des Vertrages von Lissabon und seiner Konsequenzen für die Aufgaben der Daseinsvorsorge.“

 

Aufgrund dieser massiven Bedenken, wurde von den Spitzenverbänden eine Resolution (Anlage) entworfen.

Der Städte- und Gemeindbund empfiehlt, diese Resolution im Gemeinderat zu verabschieden und sie dann dem Bundesumweltminister, dem Landesumweltminister sowie den örtlichen Bundestages-Abgeordneten gewissermaßen als „Protestnote“ zu übersenden.

 

Ich kann mich inhaltlich der vorgebrachten Bedenken nur anschließen und empfehle dem Gemeinderat, die von den Spitzenverbänden ausgearbeitete Resolution zu verabschieden.

 

 

 

Der Bürgermeister

 

 

Gromöller

 

Anlage:

Entwurf einer Resolution zur Neuordnung des KrW-/AbfG

 

 

1.      Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Verabschiedung einer Resolution der kommunalen Spitzenverbände zur Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-AbfG):

(Text siehe Anlage)

 

 

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein