2. Begründung
Sachverhalt
und Stellungnahme
Sachverhalt
und Stellungnahme
Für jedes bereitgestellte Gefäß wird eine Gebühr
berechnet.
Die Gebührensätze bedürfen einer Anpassung.
Die gesamten, ansatzfähigen Kosten teilen sich im Wesentlichen auf in:
1. Unternehmerkosten (Kosten für die gesamte Tonnenentleerung, Schadstoffsammlung, Kosten für den Wertstoffhofbetrieb).
2. Entsorgungs- und Verwertungskosten, zu zahlen an den Kreis Coesfeld
3. Personal- und Sachkosten (eigene Kosten der Gemeinde Havixbeck)
4. Kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen für den neuen Wertstoffhof
5. Ergebnis der Betriebsabrechnung des Vorjahres (2009)
Um
zu verdeutlichen, wie sich die Kosten des laufenden Jahres im Gegensatz zu den
Kosten des zu kalkulierenden Jahres entwickeln, sind alle Kosten in der nachfolgenden
Tabelle aufgeführt:
Kosten
Bezeichnung |
2011 |
2010 |
Unterschied € |
|
1. Unternehmerkosten |
349.800 |
370.700 |
-20.900 |
|
2. Entsorgungs- u. Verwertungsk. Kreis Coesfeld |
496.458 |
483.312 |
13.146 |
|
3. Personal- und Sachkosten |
72.682 |
71.682 |
1.000 |
|
4. Kalkulatorische Abschreibungen u. Zinsen f.d. neuen Wertstoffhof |
46.783 |
47.806 |
-1.023 |
|
Zwischenergebnis Gesamtkosten |
965.723 |
973.500 |
-7.777 |
|
|
|
|
|
|
5. Ergebnis Betriebsabrechnung aus anderen Haushaltsjahren -
Ein Plus in vorhergehenden Haushaltsjahren
reduziert die Kosten in den Kalkulationsjahren- |
-27.472 |
-28.889 |
1.417 |
|
umlagefähige Gesamtkosten |
938.251 |
944.611 |
-6.360 |
Begründung der Kostenveränderung:
1. Die
Unternehmerkosten sind gegenüber der Kalkulation des Vorjahres reduziert. Die Einsammlung und das
Transportieren der Abfälle wurden europaweit unter Federführung der Stadt
Lüdinghausen neu ausgeschrieben. Der neue Vertrag läuft ab dem 1.1.2011 und hat
günstigere Preiskonditionen.
Ebenfalls wurde durch eine gemeinsame Ausschreibung der Schadstoffsammlung eine
Preisreduzierung erzielt.
Insgesamt konnte somit eine Reduzierung
der Vergütung i.H.v. insgesamt 20.900 € kalkuliert werden.
2. Die
Entsorgungs- und Verwertungskosten des Kreises Coesfeld wurden um 13.146 €
erhöht. Entsorgungs- und Verwertungskosten sind für die einzusammelnden
Abfälle aus den Gefäßen und vom Wertstoffhof zu zahlen. Lt. Wiegenachweisen
sind die Restmüllmengen sowohl in den Gefäßen bis 240 l sowie auch die Sperrmüllmengen
am Wertstoffhof gestiegen. Voraussichtlich werden in 2010 die zu entsorgenden
Restmüllmengen pro Einwohner gegenüber dem Jahr 2009 aus den Gefäßen um 9
kg/Einwohner und die Sperrmüllmengen vom Wertstoffhof gleichzeitig um rd. 3 – 4
kg/Einwohner steigen. Für diese Steigerung gibt es keine eindeutige Erklärung.
Fest steht, dass mit den erhöhten Mengen auch im Kalkulationszeitraum 2011 zu
rechnen ist; dieses führt zur Kostenerhöhung bei den Entsorgungs- und
Verwertungskosten gegenüber dem Kreis.
Die Abfallmengen aus den Biogefäßen werden voraussichtlich um 3 kg/Einwohner
sinken, während die Grünabfallmengen am Wertstoffhof voraussichtlich um
annähernd die gleiche Menge steigen.
Zwar beabsichtigt der Landrat (vorbehaltlich politischer Beschlüsse im Dezember),
die einzelnen Gebührensätze der Abfallentsorgung gegenüber dem Vorjahr nicht zu
verändern. Jedoch wird wegen der Mengensteigerung des Rest- und Sperrmülls in
der Gesamtsumme voraussichtlich mehr an Entsorgungs- und Verwertungskosten an
den Kreis Coesfeld zu zahlen sein.
3. Die
Personal- und Sachkosten der Gemeinde Havixbeck wurden gegenüber dem
Vorjahr leicht erhöht. Während die
Personalkosten konstant kalkuliert wurden, wurde gegenüber 2010 eine
Verwaltungskostenerstattung an die Stadt Lüdinghausen für Aufgaben aus dem
gemeinsamen Müllabfuhrvertrag i.H.v. 1.000 € für 2011 einkalkuliert. Weiterhin
ist eine Summe von 5.000 € für die Vorbereitung einer neuen Ausschreibung
einkalkuliert: Zum 31.12.2011 läuft der Betreibervertrag für den Wertstoffhof aus;
für eine europaweite Ausschreibung ist die Hilfe eines Fachbüros erforderlich.
Da in 2010 ebenfalls 5.000 € für die gemeinsame Ausschreibung des
Müllabfuhrvertrag vorgesehen war, errechnet sich in der Summe nur ein leichtes
Plus i.H.v. 1.000 €.
4. Durch
den Bau des Wertstoffhofes sind Abschreibungen und Zinsen zu veranschlagen.
Bei der Berechnung der Abschreibungen ist das Gesamtprojekt Wertstoffhof in 4
unterschiedliche Anlagen mit verschiedenen Nutzungsdauern unterteilt worden
(siehe Seite 3 der Kalkulation).
Es liegen nunmehr konkrete Schlussrechnungen für die Herstellung der gesamten
Hofanlage vor, so dass von den bisherigen sorgfältigen Kostenschätzungen
Abstand genommen werden kann.
Insgesamt wurde für die gesamte Hofanlage eine Summe i.H.v. 508.550,80 €
ausgegeben, die sich auf folgende Anlagen verteilt:
4.1.Wertstoffhoffläche inklusive der Zaunanlage mit einem Kostenaufwand i.H.v. 378.733,26 €, Nutzungsdauer 20 Jahre
4.2.Bürocontainer mit einer Anschaffungs- bzw. Herstellungssumme i.H.v. 16.902,87 €, Nutzungsdauer 10 Jahre.
4.3.Regenrückhaltebecken mit einer Herstellungssumme i.H.v. 93.264,44 €, Nutzungsdauer 50 Jahre
4.4.Außenbeleuchtungsanlage,
Anschaffungs- bzw. Herstellungssumme i.H.v. 11.050,88 €, Nutzungsdauer 10
Jahre. Bisher wurden die Anschaffungskosten für die Außenbeleuchtung in der
Anlage der Wertstoffhoffläche pauschal geschätzt. Die Abschreibungen hierfür
wurden bislang nicht gesondert ausgewiesen. Dieses ist im Kalkulationsjahr 2011
geändert worden.
Seit der Inbetriebnahme der Anlage (01.06.2009) wird bereits der Werteverzehr
abgeschrieben. Das Kalkulationsjahr 2011 ist daher das 3. Abschreibungsjahr.
Entgegen der Abschreibungen nach NKF, welche nur von den Anschaffungs- und
Herstellungskosten vorgenommen werden, ist nach dem KAG eine
Abschreibung vom Wiederbeschaffungszeitwert möglich und wird hier auch
vorgenommen. Die jeweiligen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten wurden mit
dem vom IT NRW. veröffentlichten Indexwerten multipliziert bzw. dividiert.
Die einzelnen Abschreibungssätze sind in der Kalkulation aufgeführt.
Das aufgewendete Kapital (Eigen- und Fremdkapital) ist nach den Vorschriften
des KAG zu verzinsen, wobei hierbei jedoch als Grundlagen nicht Wiederbeschaffungszeitwerte sondern während
der gesamten Nutzungsdauer die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich
aufgelaufener Abschreibungen zugrunde zulegen sind. Für die kalkulatorische
Verzinsung ist von einem Zinssatz von 5 % ausgegangen worden.
Im Ergebnis errechnen sich kalkulatorische Abschreibungen und Verzinsungen
i.H.v. 46.783 €, gegenüber dem Vorjahr um 1.023 € niedriger.
5. Das
Ergebnis der Betriebsabrechnung 2009 (s. Punkt 5. der Kostenkalkulation)
schließt mit einer Überdeckung von 27.472,24 €
ab. Das Plus aus dem Haushaltsjahr 2009 führt dazu, dass die
ansatzfähigen Gesamtkosten, welche durch die Gebührenzahler 2011 aufzubringen
sind, um diese Summe reduziert werden kann. Diese Kosten wurden bereits von
Gebührenzahlern 2009 aufgebracht.
Der Überdeckungsbetrag ist um 1.417 € geringer als im Vorjahr.
6. Ermittlung
der Gebührensätze
Unter Anwendung der Vorschriften des KAG staffelt sich die Abfallgebühr in
Havixbeck in eine Grund-, Zusatz- und Litergebühr.
Grundgebühr:
Nach ständiger Rechtsprechung darf der Anteil der Grundgebühr höchstens 1/3
der umlagefähigen Gesamtkosten betragen. Bei Beibehaltung der alten Staffelung
(50 €/Restmüll, 30 €/Biomüll und 20 €/Papiermüll würde der Höchstbetrag für die
Grundgebühr um ca. 10.000 € überschritten. Ich schlage vor, die Grundgebühr nur
geringfügig zu verändern und zwar um eine
Reduzierung von 5 € bei der Papiertonne. Die Grundgebühr beliefe sich
dann auf 15 €/Gefäß.
Zusatzgebühr:
Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung vom 14.9.2006 (TOP 10)
beschlossen, dass alle Abfälle, die am Wertstoffhof angeliefert werden, also
auch die Grünabfälle, über die Restmüllgefäße abzurechnen sind. Jedes
Restmüllgefäß soll unabhängig von seiner Größe durch einen zusätzlichen
Betrag belastet werden.
In Ausführung dieses Ratsbeschlusses wurde in Verwaltungsvorlage Nr. 118/2006
dieser Festbetrag festgesetzt auf 13,78 € pro Gefäß, gesamt als Festbetrag
i.H.v. 43.398 €. Dieser Festbetrag sollte wie in den Vorjahren so übernommen
werden.
Litergebühr:
Die abzüglich der Grund- und Zusatzgebühr linear umzulegenden Kosten
ergeben eine Abfallgebühr je Liter und Abfuhr.
Im einzelnen: 0,038 €/Restmüll (=
+0,003 € gegenüber dem Vorjahr), 0,020 €/Biomüll (= - 0,003 €) und 0,002
€/Papierabfall (= +0,001 gegenüber Vorjahr).
Da das Gesamtgefäßvolumen pro Abfallfraktion gegenüber den linear umzulegenden
Kosten sich zu Lasten der Restmülltonne geändert hat, führt es zur
Kostensteigerung dieser Fraktion. Hier wirkt sich auch aus, dass mit dem neuen Müllabfuhrvertrag ab 1.1.2011
das Restmüllgefäß mit der Bezeichnung 90-l von nun an als 80-l Gefäß
einheitlich bezeichnet und berechnet wird. Weiterhin natürlich die Steigerung
der Rest- und Sperrmüllmengen.
Für das Jahr 2011 ergeben sich somit folgende Gebührensätze:
Gefäße |
Gebühr
2011 € |
Gebühr
2010 € |
Unterschied € |
60 l Restmüll |
123,12 |
118,44 |
4,68 |
80 l Restmüll |
142,80 |
145,68 |
-2,88 |
120 l Restmüll |
182,40 |
173,04 |
9,36 |
240 l Restmüll |
300,96 |
282,24 |
18,72 |
1.100 l Restmüll |
2.237,40 |
2.065,80 |
171,6 |
120 l Bio ohne F. |
92,40 |
101,76 |
-9,36 |
120 l Bio mit F. |
98,16 |
107,52 |
-9,36 |
240 l Bio ohne F. |
154,80 |
173,52 |
-18,72 |
240 l Bio mit F. |
160,68 |
179,4 |
-18,72 |
240 l Papier |
25,56 |
23,16 |
2,40 |
1 Restmüllsack |
3,00 |
3,00 |
+/- 0 |
1 Bioabfallsack |
2,00 |
2,00 |
-/- 0 |
Wie aus der Tabelle
ersichtlich ist, steigen die Gebühren für die Restmüllgefäße
von 60, 120, 240 und 1.100 l
während die Gebühr für das 80-l-Gefäß
sinkt.
Die Gebühr für die Papiertonne
steigt geringfügig und die Gebühren für Biomüll
sinken insgesamt.
Ich schlage vor, aufgrund der
beiliegenden Kalkulation die Gebührensätze
entsprechend zu verändern und die
Änderung der Satzung über die Erhebung
von Gebühren für die Benutzung
der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck
zu beschließen.
Der Bürgermeister
Gromöller
Anlagen
1
Gebührenkalkulation Abfall 2011
1 Entwurf Gebührensatzung 2011
1. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung und in Kenntnis der vorliegenden Gebührenkalkulation vom 02.11.2010 die in der Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck (s. Text):