Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Abfallgebühren 2011.
Vorlage
113/2010
Aktenzeichen
II/2 867-02/8
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Sachverhalt und Stellungnahme


Die Gemeinde Havixbeck erhebt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abfallentsorgung Benutzungsgebühren gem. § 6 des Kommunalabgabengesetzes NW (KAG). Grundlage der Kalkulation sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten. Die Gebühren werden jährlich kalkuliert.

Für jedes bereitgestellte Gefäß wird eine Gebühr berechnet.
Die Gebührensätze bedürfen einer Anpassung.

 

Die gesamten, ansatzfähigen Kosten teilen sich im Wesentlichen auf in:

 

1.      Unternehmerkosten (Kosten für die gesamte Tonnenentleerung, Schadstoffsammlung, Kosten für den Wertstoffhofbetrieb).

2.      Entsorgungs- und Verwertungskosten, zu zahlen an den Kreis Coesfeld

3.      Personal- und Sachkosten (eigene Kosten der Gemeinde Havixbeck)

4.      Kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen für den neuen Wertstoffhof

5.      Ergebnis der Betriebsabrechnung des Vorjahres (2009)

 

Um zu verdeutlichen, wie sich die Kosten des laufenden Jahres im Gegensatz zu den Kosten des zu kalkulierenden Jahres entwickeln, sind alle Kosten in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt:

Kosten

Bezeichnung

2011

2010

Unterschied €

1. Unternehmerkosten

349.800

370.700

-20.900

2. Entsorgungs- u. Verwertungsk.    Kreis Coesfeld

496.458

483.312

13.146

3. Personal- und Sachkosten

72.682

71.682

1.000

4. Kalkulatorische Abschreibungen u. Zinsen f.d. neuen Wertstoffhof

46.783

47.806

-1.023

 

Zwischenergebnis Gesamtkosten

 

965.723

 

973.500

 

-7.777

 

 

 

 

 

 

 

5. Ergebnis Betriebsabrechnung aus anderen Haushaltsjahren

- Ein Plus in vorhergehenden Haushaltsjahren reduziert die Kosten in den Kalkulationsjahren-

-27.472

-28.889

1.417

umlagefähige Gesamtkosten

938.251

944.611

-6.360

 

 

 

Begründung der Kostenveränderung:

 

1.      Die Unternehmerkosten sind gegenüber der Kalkulation des Vorjahres  reduziert. Die Einsammlung und das Transportieren der Abfälle wurden europaweit unter Federführung der Stadt Lüdinghausen neu ausgeschrieben. Der neue Vertrag läuft ab dem 1.1.2011 und hat günstigere Preiskonditionen.
Ebenfalls wurde durch eine gemeinsame Ausschreibung der Schadstoffsammlung eine Preisreduzierung erzielt.
 Insgesamt konnte somit eine Reduzierung der Vergütung i.H.v. insgesamt 20.900 € kalkuliert werden.

2.      Die Entsorgungs- und Verwertungskosten des Kreises Coesfeld wurden um 13.146 € erhöht. Entsorgungs- und Verwertungskosten sind für die einzu­sammelnden Abfälle aus den Gefäßen und vom Wertstoffhof zu zahlen. Lt. Wiegenachweisen sind die Restmüllmengen sowohl in den Gefäßen bis 240 l sowie auch die Sperrmüllmengen am Wertstoffhof gestiegen. Voraussichtlich werden in 2010 die zu entsorgenden Restmüllmengen pro Einwohner gegenüber dem Jahr 2009 aus den Gefäßen um 9 kg/Einwohner und die Sperrmüllmengen vom Wertstoffhof gleichzeitig um rd. 3 – 4 kg/Einwohner steigen. Für diese Steigerung gibt es keine eindeutige Erklärung. Fest steht, dass mit den erhöhten Mengen auch im Kalkulationszeitraum 2011 zu rechnen ist; dieses führt zur Kostenerhöhung bei den Entsorgungs- und Verwertungskosten gegenüber dem Kreis.
Die Abfallmengen aus den Biogefäßen werden voraussichtlich um 3 kg/Einwohner sinken, während die Grünabfallmengen am Wertstoffhof voraussichtlich um annähernd die gleiche Menge steigen.
Zwar beabsichtigt der Landrat (vorbehaltlich politischer Beschlüsse im Dezember), die einzelnen Gebührensätze der Abfallentsorgung gegenüber dem Vorjahr nicht zu verändern. Jedoch wird wegen der Mengensteigerung des Rest- und Sperrmülls in der Gesamtsumme voraussichtlich mehr an Entsorgungs- und Verwertungskosten an den Kreis Coesfeld zu zahlen sein.

3.      Die Personal- und Sachkosten der Gemeinde Havixbeck wurden gegenüber dem Vorjahr  leicht erhöht. Während die Personalkosten konstant kalkuliert wurden, wurde gegenüber 2010 eine Verwaltungskostenerstattung an die Stadt Lüdinghausen für Aufgaben aus dem gemeinsamen Müllabfuhrvertrag i.H.v. 1.000 € für 2011 einkalkuliert. Weiterhin ist eine Summe von 5.000 € für die Vorbereitung einer neuen Ausschreibung einkalkuliert: Zum 31.12.2011 läuft der Betreibervertrag für den Wertstoffhof aus; für eine europaweite Ausschreibung ist die Hilfe eines Fachbüros erforderlich. Da in 2010 ebenfalls 5.000 € für die gemeinsame Ausschreibung des Müllabfuhrvertrag vorgesehen war, errechnet sich in der Summe nur ein leichtes Plus i.H.v. 1.000 €.

4.      Durch den Bau des Wertstoffhofes sind Abschreibungen und Zinsen zu ver­anschlagen.
Bei der Berechnung der Abschreibungen ist das Gesamtprojekt Wertstoffhof in 4 unterschiedliche Anlagen mit verschiedenen Nutzungsdauern unterteilt worden (siehe Seite 3 der Kalkulation).
Es liegen nunmehr konkrete Schlussrechnungen für die Herstellung der gesamten Hofanlage vor, so dass von den bisherigen sorgfältigen Kosten­schätzungen Abstand genommen werden kann.
Insgesamt wurde für die gesamte Hofanlage eine Summe i.H.v. 508.550,80 € ausgegeben, die sich auf folgende Anlagen verteilt:

4.1.Wertstoffhoffläche inklusive der Zaunanlage mit einem Kostenaufwand i.H.v. 378.733,26 €, Nutzungsdauer 20 Jahre

4.2.Bürocontainer mit einer Anschaffungs- bzw. Herstellungssumme i.H.v. 16.902,87 €, Nutzungsdauer 10 Jahre.

4.3.Regenrückhaltebecken mit einer Herstellungssumme i.H.v. 93.264,44 €, Nutzungsdauer 50 Jahre

4.4.Außenbeleuchtungsanlage, Anschaffungs- bzw. Herstellungssumme i.H.v. 11.050,88 €, Nutzungsdauer 10 Jahre. Bisher wurden die Anschaf­fungskosten für die Außenbeleuchtung in der Anlage der Wertstoffhof­fläche pauschal geschätzt. Die Abschreibungen hierfür wurden bislang nicht gesondert ausgewiesen. Dieses ist im Kalkulationsjahr 2011 geändert worden.

Seit der Inbetriebnahme der Anlage (01.06.2009) wird bereits der Werte­verzehr abgeschrieben. Das Kalkulationsjahr 2011 ist daher das 3. Ab­schreibungsjahr.
Entgegen der Abschreibungen nach NKF, welche nur von den Anschaf­fungs- und Herstellungskosten vorgenommen werden, ist nach dem  KAG eine  Abschreibung vom Wiederbeschaffungszeitwert möglich und wird hier auch vorgenommen. Die jeweiligen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten wurden mit dem vom IT NRW. veröffentlichten Indexwerten multipliziert bzw. dividiert.
Die einzelnen Abschreibungssätze sind in der Kalkulation aufgeführt.
Das aufgewendete Kapital (Eigen- und Fremdkapital) ist nach den Vor­schriften des KAG zu verzinsen, wobei hierbei jedoch als Grundlagen nicht  Wiederbeschaffungszeitwerte sondern während der gesamten Nutzungsdauer die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich aufgelaufener Abschreibungen zugrunde zulegen sind. Für die kalkulatorische Verzinsung ist von einem Zinssatz von 5 % ausgegangen worden.
Im Ergebnis errechnen sich kalkulatorische Abschreibungen und Verzinsungen i.H.v. 46.783 €, gegenüber dem Vorjahr um 1.023 € niedriger.

5.      Das Ergebnis der Betriebsabrechnung 2009 (s. Punkt 5. der Kostenkalkulation) schließt mit einer Überdeckung von 27.472,24 €  ab. Das Plus aus dem Haushaltsjahr 2009 führt dazu, dass die ansatzfähigen Gesamtkosten, welche durch die Gebührenzahler 2011 aufzubringen sind, um diese Summe reduziert werden kann. Diese Kosten wurden bereits von Gebührenzahlern 2009 aufgebracht.
Der Überdeckungsbetrag ist um 1.417 € geringer als im Vorjahr.


6.      Ermittlung der Gebührensätze
Unter Anwendung der Vorschriften des KAG staffelt sich die Abfallgebühr in Havixbeck in eine Grund-, Zusatz- und Litergebühr.
Grundgebühr:
Nach ständiger Rechtsprechung darf der Anteil der Grundgebühr höchstens 1/3 der umlagefähigen Gesamtkosten betragen. Bei Beibehaltung der alten Staffelung (50 €/Restmüll, 30 €/Biomüll und 20 €/Papiermüll würde der Höchstbetrag für die Grundgebühr um ca. 10.000 € überschritten. Ich schlage vor, die Grundgebühr nur geringfügig zu verändern und zwar um eine  Reduzierung von 5 € bei der Papiertonne. Die Grundgebühr beliefe sich dann auf 15 €/Gefäß.
Zusatzgebühr:
Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung vom 14.9.2006 (TOP 10) beschlossen, dass alle Abfälle, die am Wertstoffhof angeliefert werden, also auch die Grünabfälle, über die Restmüllgefäße abzurechnen sind. Jedes Restmüllgefäß soll unabhängig von seiner Größe durch einen zusätzlichen Betrag belastet werden.
In Ausführung dieses Ratsbeschlusses wurde in Verwaltungsvorlage Nr. 118/2006 dieser Festbetrag festgesetzt auf 13,78 € pro Gefäß, gesamt als Festbetrag i.H.v. 43.398 €. Dieser Festbetrag sollte wie in den Vorjahren so übernommen werden.

Litergebühr:
Die abzüglich der Grund- und Zusatzgebühr linear umzulegenden Kosten ergeben eine Abfallgebühr je Liter und Abfuhr.
Im einzelnen:   0,038 €/Restmüll (= +0,003 € gegenüber dem Vorjahr), 0,020 €/Biomüll (= - 0,003 €) und 0,002 €/Papierabfall (= +0,001 gegenüber Vorjahr).   Da das Gesamtgefäßvolumen pro Abfallfraktion gegenüber den linear umzu­legenden Kosten sich zu Lasten der Restmülltonne geändert hat, führt es zur Kostensteigerung dieser Fraktion. Hier wirkt sich auch aus, dass  mit dem neuen Müllabfuhrvertrag ab 1.1.2011 das Restmüllgefäß mit der Bezeichnung 90-l von nun an als 80-l Gefäß einheitlich bezeichnet und berechnet wird. Weiterhin natürlich die Steigerung der Rest- und Sperrmüllmengen.


Für das Jahr 2011 ergeben sich somit folgende Gebührensätze:


Gefäße

 

Gebühr 2011

 

Gebühr 2010

 

Unterschied

60 l Restmüll

123,12

118,44

4,68

80 l Restmüll

142,80

145,68

-2,88

120 l Restmüll

182,40

173,04

9,36

240 l Restmüll

300,96

282,24

18,72

1.100 l Restmüll

2.237,40

2.065,80

171,6

120 l Bio ohne F.

92,40

101,76

-9,36

120 l Bio mit F.

98,16

107,52

-9,36

240 l Bio ohne F.

154,80

173,52

-18,72

240 l Bio mit F.

160,68

179,4

-18,72

240 l Papier

25,56

23,16

2,40

1 Restmüllsack

3,00

3,00

+/- 0

1 Bioabfallsack

2,00

2,00

-/- 0

 

          Wie aus der Tabelle ersichtlich ist, steigen die Gebühren für die Restmüllgefäße
        von 60, 120, 240 und 1.100 l während die Gebühr für das 80-l-Gefäß  sinkt.                                
        Die Gebühr für die Papiertonne steigt geringfügig und die Gebühren für Biomüll
        sinken insgesamt.

        Ich schlage vor, aufgrund der beiliegenden Kalkulation die Gebührensätze
        entsprechend zu verändern und die Änderung der Satzung über die Erhebung
        von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck
        zu beschließen.


 

 

 

Der Bürgermeister

 

 

Gromöller

 

 

Anlagen

1 Gebührenkalkulation Abfall 2011

1 Entwurf Gebührensatzung 2011

 

 

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung und in Kenntnis der vorliegenden Gebührenkalkulation vom 02.11.2010 die in der Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck (s. Text):

 

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein