Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
107/2010
Aktenzeichen
IV 865-01/2
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Mit dem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) nach § 53 Absatz 1 Nr. 7 Landeswassergesetz NRW (LWG) legen die Gemeinden der zuständigen Behörde eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung, sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der erforderlichen Abwassermaßnahmen vor. Das ABK war bislang im Abstand von 5 Jahren fortzuschreiben. Der Geltungszeitraum der 4. Fortschreibung des ABK`s läuft 2010 aus. Das ABK ist zukünftig jeweils im Abstand von sechs Jahren erneut vorzulegen.

Die 5. Fortschreibung gilt für den Zeitraum 2011 - 2016. Die Vorlage des Abwasserbeseitigungskonzeptes soll bis zum 01.01.2011 bei der Bezirksregierung Münster erfolgen.

 

Durch den Ratsbeschluss ist die Gemeinde an die Umsetzung des ABK´s gebunden. Die Finanzierung der Maßnahmen ist sicherzustellen.

Die Zusammenstellung der geplanten Maßnahmen im Zeitraum 2011 - 2016 (Phase I) ist im anliegenden Entwurf unter Ziff. 2.1 beigefügt.

Für den Zeitraum 2017 - 2022 (Phase II) sind zurzeit keine Maßnahmen eingeplant.

 

Das Abstimmungsgespräch mit der Bezirksregierung Münster über den vorliegenden Entwurf zur 5. Fortschreibung des ABK´s fand am 05.11.2010 statt. Aufgrund der hydraulischen Überlastung des Grabens A wurde die von der Bezirksregierung Münster geforderte Rückhaltemaßnahme (Regenrückhaltebecken Gewerbegebiet Hohenholter Straße) inzwischen fertig gestellt. Des Weiteren wird in 2011 das Regenrückhaltebecken an der Kläranlage zur Drosselung der Abschlagsmengen aus dem Mischwasserzuleitungssammler gebaut.

Darüber hinaus soll die Gemeinde gemäß § 58 Abs. 1 S. 4 LWG einen Bestandsplan über die Abwasseranlagen und deren Betrieb als Generalentwässerungsplan aufstellen.

 

Das Ingenieurbüro Rummler + Hartmann hat die Unterlagen zur 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes erstellt und wird die geplanten Maßnahmen und den Übersichtslageplan in der Sitzung vorstellen.

 

Der Entwurf des ABK´s ist als Anlage zur Verwaltungsvorlage beigefügt. Die Fraktionen erhalten jeweils eine Ausfertigung des Lageplanes.

1. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die mit der Bezirksregierung Münster abgestimmte 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Havixbeck.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

Zur Durchführung der geplanten Maßnahmen sind die in der Gesamtzusammenstellung in den Jahren 2011 - 2016 benötigten Finanzierungsmittel im Haushalt bereitzustellen. Die Refinanzierung erfolgt bei der Erschließung neuer Gebiete über Kanalanschlussbeiträge. Die Aufwendungen für Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen sind über den Gebührenhaushalt zu finanzieren.

 

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller