Betreff
Beratung über die Fortentwicklung der Betreuung in der Offenen Ganztagsgrundschule und Tageseinrichtungen für Kinder
Vorlage
105/2010
Aktenzeichen
III / 9
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Die gesamtgesellschaftliche Entwicklung zeigt, dass mehr Mütter als noch vor einigen Jahren, aus den verschiedensten Gründen ihre berufliche Tätigkeit einige Zeit nach der Geburt ihres Kindes wieder aufnehmen möchten. Auch andere Gründe wie z. B. die Pflege Angehöriger, eigene Erkrankung usw. können zu einem dringenden Betreuungsbedarf für Kinder führen.

 

Den damit verbundenen Fragen nach der Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder anderen einen dringenden Kinderbetreuungsbedarf auslösenden Verpflichtungen oder sonstigen Umständen möchte auch die Gemeinde Havixbeck als familienfreundlicher Ort entgegenkommen. In erster Linie geht es dabei um die gute Betreuung der Kinder während der fehlenden Betreuungsmöglichkeit durch die Eltern. So erwarten viele Arbeitgeber von ihren Mitarbeitern/innen ein hohes Maß an Flexibilität oder ist dies erforderlich bei der Pflege Angehöriger. Dementsprechend ansteigend ist die Nachfrage nach erweiterten Öffnungszeiten in den Kindertageseinrichtungen und in den Betreuungsgruppen der Grundschule.

 

èRandzeitenbetreuung in den Kindertageseinrichtungen:

Nach Rücksprache mit allen Havixbecker Tageseinrichtungen organisieren die meisten Familien den Betreuungsbedarf, der ggf. über die Öffnungszeiten hinaus geht, zurzeit mit eigenen Möglichkeiten (Großeltern, andere Verwandte, Nachbarn, Kindermädchen o.ä). Dazu ist anzumerken, dass die Öffnungszeiten der jeweiligen Kita aufgrund einer vorangegangenen Bedarfsabfrage festgelegt wurden. Konkret liegen zurzeit bei allen 8 Kitas insgesamt 7 Nachfragen zu erweiterten Öffnungszeiten bis max. 17.00 Uhr vor. Es ist aber davon auszugehen, dass nicht alle Eltern, die einen dringenden Bedarf haben, diesen auch anmelden, sondern sich auch unter Inkaufnahme erheblicher Nachteile z. B. für eine adäquate Kinderbetreuung mit den mehrheitlich gewünschten Öffnungszeiten arrangieren. Um die Nachfrage ganz konkret beurteilen zu können, müsste zunächst eine Bedarfsabfrage hinsichtlich des tatsächlichen dringenden Bedarfs erfolgen.

 

Der nachfolgende Vorschlag zu erweiterten Randzeiten soll Familien und Alleinerziehende unterstützen, die die Möglichkeit der Selbstorganisation nicht haben und dringend auf die zusätzlichen Betreuungszeiten angewiesen sind. Dazu ist anzumerken, dass das Kreisjugendamt aufgrund der zu erteilenden Erlaubnis zu beteiligen ist.

 

Folgende Vorgehensweise bietet sich an:

Derzeit gibt es in Havixbeck 6 Tagesmütter „im Einsatz“, die alle „ausgebucht“ sind. Den laufenden Kurs besuchen 9 Teilnehmerinnen, davon kommen 2 Frauen aus Havixbeck und die anderen aus den umliegenden Gemeinden. Der Einsatz der Tagesmütter erfolgt durchaus über die eigenen Gemeindegrenzen hinaus. Drei Frauen haben sich schon für den nächsten Kurs interessiert. Die Vermittlung der qualifizierten TM erfolgt über das Kreisjugendamt.

 

In der Ratssitzung am 27.05.2010 – TOP 4.7 und 5 – zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 12.05.2010 habe ich darauf hingewiesen, dass eine Bezuschussung der Ausbildung von Tagesmüttern/-vätern durch die Gemeinde Havixbeck erfolgt.

 

Um eine gesteigerte Bereitschaft zur Ausbildung als Tagesmutter/-vater zu erhalten, übernimmt die Gemeinde Havixbeck auch für den nächsten Kurs (Beginn Juni 2011) für die Havixbecker Teilnehmer/innen die Ausbildungskosten zur Hälfte (inklusive 1. Hilfe-Kurs) von 208,00 € (10 Tln= 2.080 €). Die Gemeinde wird dazu in Kooperation mit der ev. Familienbildungsstätte öffentlich werben.

 

Die Tagesmütter können die Betreuung von bis zu 5 Kindern (es müssen immer dieselben Kinder sein und die TM ist damit ausgebucht) in den Räumen der Tageseinrichtungen übernehmen. Zwei Tagesmütter dürfen max. 9 Kinder betreuen.

 

Die Randzeitenbetreuung in den Kitas durch Tagesmütter ist ein zusätzliches Angebot für Familienfreundlichkeit in Havixbeck. In gemeinsamen Gesprächen mit den jeweiligen Trägern soll auch besprochen werden, in wie weit sich diese im Rahmen ihrer Verantwortung dieser Thematik verpflichtet fühlen.

 

è Ferienbetreuung in den Kindertageseinrichtungen:

Es gibt immer wieder familiäre Situationen, die einen darüber hinausgehenden Betreuungsbedarf dringend erfordern. Um dem Rechnung zu tragen, wird folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:

 

Das Familienbüro lädt alle Leiterinnen der Havixbecker Tageseinrichtungen für Kinder zu gemeinsamen Arbeitssitzungen ein.

 

Im Rahmen dieser Treffen soll ein gemeinsames Konzept zur erweiterten Ferienbetreuung erarbeitet werden, das sowohl die Belange der Havixbecker Familien als auch die berechtigten Anliegen der einzelnen  Kitas in den Blick nimmt.

Es geht dabei um die Betreuung der Kinder, die über die Schließungszeit der eigenen Kita hinaus in den Sommerferien  einen dringenden Betreuungsbedarf haben.

 

Beim letzten Treffen wurde das Thema bereits angesprochen und soll  ergebnisorientiert weiterentwickelt und im Kindergartenjahr 2011/2012 umgesetzt werden. Hierzu sind auch Gespräche mit den jeweiligen Trägern zu führen.

 

Das Familienbüro hat Vorschläge zur Vorgehensweise erarbeitet, die den Leiterinnen bei der nächsten Arbeitssitzung vorgestellt werden sollen.

 

Wenn es gelingt, die erweiterte Betreuung der Kinder mit einem dringenden Betreuungsbedarf über die Schließungszeit der jeweiligen Kita hinaus auf der Basis gemeinsamer Absprachen zu organisieren, erfolgt die Finanzierung über die Elternbeiträge, soweit nicht soziale Belange einen öffentlichen Zuschuss erfordern. Danach können auch zusätzliche Kosten anfallen. Zu berücksichtigen ist auch der Unterhaltungsaufwand wie Strom, Wasser, Reinigung usw., der noch nicht genau beziffert ist.

Für Eltern, die wegen ihres geringen Erwerbseinkommens zusätzliche Leistungen nach dem SGB II erhalten, kann ein Elternbeitrag von maximal 130,- € monatlich vom Einkommen abgesetzt werden.

 

Eltern mit geringem Einkommen kann auf Antrag der Elternbeitrag für die Randzeitenbetreuung zur Hälfte erlassen werden. Hierfür ist ein Antrag erforderlich. Der Elternbeitrag kann frühestens ab dem Monat hälftig erlassen werden, in dem der Antrag bei der Gemeinde Havixbeck, Willi-Richter-Platz 1, 48329 Havixbeck eingeht.

 

Folgende Einkommensgrenze wird hierbei zu Grunde gelegt:

            2-facher Regelsatz für Haushaltsvorstand z. Zt. 718,- €

            + Zuschlag für unterhaltsberechtigte Person je 251,- €

            + angemessene Kosten der Unterkunft ohne Kosten für Heizung/Warmwasser

Das bereinigte Nettoeinkommen ist gegenüberzustellen. Der Überschreitungsbetrag ist auf den Elternbeitrag anzurechnen mit der Folge, dass sich dieser reduziert bzw. der Antrag abgelehnt werden muss.

 

Der Aufwand für die Gemeinde Havixbeck wird hier auf 500,- € geschätzt.

 

è Randzeitenbetreuung in der Baumberge-Schule, Kath. Grundschule Havixbeck, OGGS

Für eine mögliche Randzeitenbetreuung in der Grundschule soll eine Bedarfsabfrage erfolgen. Ein entsprechender Fragebogen liegt als Entwurf der Verwaltungsvorlage bei.

Hier kann der Bedarf für verschiedene Randzeiten für den dringenden Betreuungsbedarf eines Grundschulkindes gewählt werden. In den Gesprächen zur Offenen Ganztagsgrundschule wurde deutlich, dass der Caritasverband auch eine Randzeitenbetreuung übernehmen würde. Hierfür muss die Gemeinde Havixbeck entsprechende Sachkosten zahlen. Hinzu kommt ein erhöhter Aufwand für Unterhaltung, Strom, Wasser etc. der noch nicht genau beziffert werden kann.

 

Für die Betreuung eines Kindes in einer Randzeit werden folgende Elternbeiträge vorgeschlagen (durchschnittliche Berechnung der Sachkosten an den Träger : Anzahl der Kinder = 1,20- € Elternbeitrag pro 1 Stunde Betreuung):

Randzeit I: montags bis freitags 06.00 Uhr bis 08.00 Uhr      =          40,- € monatlich

Randzeit II: montags bis freitags 16.00 Uhr bis 18.30 Uhr     =          50,- € monatlich

Randzeit III: samstags 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr                     =          20,- € monatlich

 

Für Eltern, die wegen ihres geringen Erwerbseinkommens zusätzliche Leistungen nach dem SGB II erhalten, kann ein Elternbeitrag von maximal 130,- € monatlich vom Einkommen abgesetzt werden.

 

Eltern mit geringem Einkommen kann auf Antrag der Elternbeitrag für die Randzeitenbetreuung zur Hälfte erlassen werden. Hierfür ist ein Antrag erforderlich. Der Elternbeitrag kann frühestens ab dem Monat hälftig erlassen werden, in dem der Antrag bei der Gemeinde Havixbeck, Willi-Richter-Platz 1, 48329 Havixbeck eingeht.

 

Folgende Einkommensgrenze wird hierbei zu Grunde gelegt:

            2-facher Regelsatz für Haushaltsvorstand z. Zt. 718,- €

            + Zuschlag für unterhaltsberechtigte Person je 251,- €

            + angemessene Kosten der Unterkunft ohne Kosten für Heizung/Warmwasser

Das bereinigte Nettoeinkommen ist gegenüberzustellen. Der Überschreitungsbetrag ist auf den Elternbeitrag anzurechnen mit der Folge, dass sich dieser reduziert bzw. der Antrag abgelehnt werden muss.

 

Hier ergeben sich beispielsweise bei 3 bewilligten Anträgen ein Zuschuss seitens der Gemeinde Havixbeck in Höhe von 825,- € für 2011 (165,- € monatlich 08 – 12/2011) und 1.155,- € für 2012 (165,- € monatlich 01 – 07/2011)

 

Hieraus ergeben sich folgende Beispielrechnungen:

 

Betreuung von 15 Kindern durchschnittlich in allen 3 Randzeiten:

Erträge:           15 x 40,- € Randzeit I  x 12 Monate     =          7.200,- €

                        15 x 50,- € Randzeit II x 12 Monate     =          9.000,- €

                        15 x 20,- € Randzeit III            x 12 Monate     =          3.600,- €

                        Summe                                                                   19.800,- €

 

Laut Mitteilung vom Caritasverband fallen Kosten in Höhe von 28.127,- € an, so dass ein Defizit in Höhe von 8.327,- € für die Gemeinde verbleiben würde.

 

Betreuung von 30 Kindern durchschnittlich in allen 3 Randzeiten:

Erträge:           30 x 40,- € Randzeit I  x 12 Monate     =          14.400,- €

                        30 x 50,- € Randzeit II x 12 Monate     =          18.000,- €

                        30 x 20,- € Randzeit III            x 12 Monate     =            7.200,- €

                        Summe                                                                     39.600,- €

 

Laut Mitteilung vom Caritasverband fallen Kosten in Höhe von 33.752,- € an, so dass von der Differenz von 5.848,- € auch Unterhaltungskosten etc. teilweise gedeckt werden können.

 

Betreuung von 50 Kindern durchschnittlich in allen 3 Randzeiten:

Erträge:           50 x 40,- € Randzeit I  x 12 Monate     =          24.000,- €

                        50 x 50,- € Randzeit II x 12 Monate     =          30.000,- €

                        50 x 20,- € Randzeit III            x 12 Monate     =          12.000,- €

                        Summe                                                                     66.000,- €

 

Laut Mitteilung vom Caritasverband fallen Kosten in Höhe von 56.254,- € an, so dass von der Differenz von 9.746,- € auch Unterhaltungskosten etc. teilweise gedeckt werden können.

 

è Ferienbetreuung in der Baumberge-Schule, Kath. Grundschule Havixbeck

Mit dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld als Träger der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich wurde zu den Sommerferien 2010 vereinbart, dass bis zu 10 Kinder (Kinder der Grundschule bzw. hineinwachsender Jahrgang), die einen dringenden Bedarf einer Betreuung haben, zusätzlich in den Ferien in der Offenen Ganztagsschule betreut werden können. Dieses wurde auch in den Herbstferien angeboten bzw. soll auch weiterhin fortgeführt werden. Von den Eltern wird pro Kind und Woche ein Elternbeitrag in Höhe von 25,- € berechnet. In den Sommerferien haben 2 Kinder teilgenommen, für die Herbstferien lag keine Anmeldung vor. Für die kommenden Sommerferien liegen bereits 4 Anfragen vor. Auch hier können die Kosten im Rahmen der SGB II - Berechnung monatlich vom Einkommen abgesetzt werden.

 

1. Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt an Hand des erstellten Fragebogens (siehe Anlage) eine Bedarfsabfrage zur Randzeitenbetreuung der Kinder in der Baumberge-Schule, Kath. Grundschule Havixbeck, durchzuführen und über das Ergebnis der Umfrage im Ausschuss zu berichten.

 

  1. Die Gemeinde Havixbeck übernimmt aus Mitteln des Familienbüros die Kosten für einen gegebenenfalls erforderlichen direkten Zuschuss bis zur Höhe von 4.300,- € für 2011 und 6.000,- € für das Jahr 2012 gemäß dem Ergebnis der Bedarfsabfrage an den Träger (Caritasverband) für die Randzeitenbetreuung der Kinder in der Baumberge-Schule, Kath. Grundschule Havixbeck in der Offenen Ganztagsgrundschule zum Schuljahr 2011/2012. Über eine Fortführung in den darauffolgenden Schuljahren soll auf Grund der praktischen Erfahrungen zu gegebener Zeit entschieden werden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit den Tageseinrichtungen für Kinder zu führen mit dem Ziel, eine bedarfsgerechte und kostenneutrale Ferienbetreuung zu organisieren.

Einen gegebenenfalls aus sozialen Gründen erforderlichen Zuschuss hat die Gemeinde Havixbeck bis zur Höhe von 500,- € zu tragen.

 

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Randzeitenbetreuung in den Tageseinrichtungen für Kinder:

Aufwand für die Ausbildung der Tagesmütter/-väter (2.080 €):

Kostenträger:  0535104          Familienförderung

 

Ferienbetreuung in den Tageseinrichtungen für Kinder:

Aufwand für Übernahme der Kosten im Bereich SGB II (ca. 500,- € geschätzt)

Kostenträger   0535104          Familienförderung

 

Randzeitenbetreuung in der Baumberge-Schule, Kath. Grundschule Havixbeck, OGGS

Aufwand für Sachkosten an den Caritasverband für den Kreis Coesfeld, (Betrag je nach Anzahl der teilnehmenden Kindern, z.B. 33.752,- € bei 30 Kindern = 14.063,- € für 08 – 12/2011):

Kostenträger:  0535104          Familienförderung

Hinzu kommt ein Mehraufwand für einen erhöhten Verbrauch an Unterhaltung, Strom, Wasser etc., da das Gebäude weiter ausgelastet wird.

 

Erträge durch Vereinnahmung der Elternbeiträge (Betrag je nach Anzahl der teilnehmenden Kinder, z. B. 39.600,- € bei 30 Kindern = 16.500,- € für 08 – 12/2011):

Kostenträger:  0535104          Familienförderung

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Pott

Beigeordneter