Betreff
Durchführung einer Machbarkeitsstudie zur Elimination von Mikroschadstoffen aus dem Abwasser
Vorlage
081/2016
Aktenzeichen
865-02
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Im Maßnahmenprogramm des 2. Bewirtschaftungsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für die Jahre 2016-2021 zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie wurden Maßnahmen zur vertiefenden Untersuchung und Kontrolle des Eintrages von Mikroschadstoffen (z.B. Arzneimittel) in Gewässer aufgenommen. Die Untersuchungen beinhalten die Durchführung einer Messkampagne zur Ermittlung von Mikroschadstoffen im Zu- und Ablauf der Kläranlage sowie im Gewässer. In der Machbarkeitsstudie soll untersucht werden, welche technischen Varianten zur Mikroschadstoffbeseitigung geeignet sind. In der Regel werden 3 Varianten (Pulveraktivkohlezugabe, Einsatz von granulierter Aktivkohle in Flockungsfilter und Ozonung) geprüft und die Investitions-, Betriebs- und Jahreskosten der einzelnen Varianten berechnet.

 

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie kann eine Bewertung vorgenommen werden, ob ein Ausbau der Kläranlage mit einer 4. Reinigungsstufe zur Elimination von Mikroschadstoffen eine geeignete Maßnahme darstellt, um einen guten Zustand der Gewässer zu erreichen.

 

In NRW befinden sich 627 kommunale Kläranlagen. Davon haben 381 eine Ausbaugröße von über 10.000 Einwohnerwerten. Für 95 Anlagen wurden inzwischen Machbarkeitsstudien durchgeführt (Stand 02/2016). Der Lippeverband hat die generelle Durchführung von Messkampagnen und Machbarkeitsstudien bislang abgelehnt, da es derzeit noch keine rechtlich verbindlichen Umweltqualitätsnormen für die aktuell diskutierten Mikroschadstoffe gibt. Einige stehen derzeit lediglich auf der Beobachtungsliste der EU. Trotz fehlender gesetzlicher Anforderungen setzt sich der Lippeverband aktiv mit dem Thema auseinander und betreibt mehrere Versuchsanlagen zur Elimination von Mikroschadstoffen um Erfahrungen zu sammeln.

 

Die Einleitungserlaubnis für die Kläranlage Havixbeck läuft noch bis zum 31.12.2022. Die Machbarkeitsstudie für die Kläranlage Havixbeck wäre somit spätestens im Zuge der Erneuerung der Einleitungserlaubnis durchzuführen. Zur Zeit ist nicht absehbar, ob die Förderung durch das Land NRW in den nächsten Jahren aufrechterhalten wird. Daher sollte m.E. vorsorglich ein Förderantrag für die Durchführung der Machbarkeitsstudie vor dem Auslaufen des Förderprogramms gestellt werden.

 

 

Beschlussvorschlag 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Fördermöglichkeiten für den Ausbau kommunaler Kläranlagen zur Elimination von Mikroschadstoffen (4. Reinigungsstufe). Danach werden Investitionskosten in Höhe von 70 % vom Land NRW bezuschusst. Für die Durchführung einer Machbarkeitsstudie wird ein Zuschuss in Höhe von 80% gewährt.

Der Gemeinderat spricht die Empfehlung an den Lippeverband aus, für das Klärwerk Havixbeck einen Förderantrag zur Durchführung einer Machbarkeitsstudie zur Elimination von Mikroschadstoffen bei der Bezirksregierung in Münster zu stellen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                         ja

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

Die Kosten für die Durchführung einer Machbarkeitsstudie einschließlich Untersuchung der Gewässerbelastungen werden auf ca. 30.000,00€ geschätzt (ohne Fördermittel).

Die Investitionskosten für den Bau der 4. Reinigungsstufe liegen bei vergleichbaren Kläranlagen bei ca. 1,0 – 1,5 Mio. € (ohne Fördermittel).

Die jährlichen Betriebskosten werden auf ca. 100.000 € veranschlagt.

Die kalkulatorischen Kosten (Abschreibung und Verzinsung) werden auf 50.000€ bis 80.000€/jährlich geschätzt, je nach technischer Ausbauvariante. Die Schmutzwassergebühr könnte sich danach um 30 bis 40 Cent je m³ Frischwasserverbrauch erhöhen.