Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Daraufhin ergeht folgende Beschlussempfehlung an den Gemeinderat:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die Entscheidung zur Aufstellung eines Planes zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck, mit dem Ziel Konzentrationszonen für die Nutzung von Windenergie zu entwickeln, zurückzustellen, bis der Sachliche Teilbereich Energie des Regionalplanes Rechtskraft erlangt hat.

 

 

 

Nach dieser Abstimmung lässt Ausschussvorsitzender Dirks über Frau von Hövels Vorschlag, einen überfraktionellen Arbeitskreis zu bilden und Herrn Fohrmanns Vorschlag, der Verwaltung eine koordinierende Funktion hierbei zu geben, wie folgt abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 10.

 

 


Die Verwaltungsvorlage 140/2014 liegt vor.

 

Der Verwaltung liegt ein Schreiben der „Interessengemeinschaft Anwohner gegen Windkraftanlagen in Havixbeck Natrup“ vom 22.11.2014 vor, welches vorgelesen wird. Das Schreiben ist dem Protokoll als Anlage 6 beigefügt.

Das Schreiben des Stifts Tilbeck vom 25.11.2014, welches unter dem Tagesordnungspunkt 7 schon vorgelesen wurde, ist unter diesem Tagesordnungspunkt auch zu berücksichtigen.

 

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich für die erste Variante des Beschlussvorschlages laut Verwaltungsvorlage 140/2014 aus.

Die CDU-Faktion dagegen spricht sich für den Flächennutzungsplan nur unter dem Vorbehalt einer vorherigen vorzulegenden Artenschutzrechtlichen Prüfung I (ASP I) aus. Ohne diese warnt sie vor rechtlichen Konsequenzen.

 

Auf Herrn Dirks Frage, wann eine Rechtsgültigkeit des Regionalplanes erwartet werde, erklärt Frau Böse, dass bei ganz optimalem Planungsverlauf frühestens im Sommer 2015 damit zu rechnen sei. Ob die Bezirksregierung der Stellungnahme zum Regionalplan im Zusammenhang mit Ziel 5 folgen werden, sei jedoch evtl. schon im Rahmen des noch durchzuführenden Erörterungsverfahrens erkennbar.

 

Die CDU-Fraktion  spricht sich dafür aus, nicht voreilig über die Aufstellung des Flächennutzungsplanes zu entscheiden. Um mehr Planungssicherheit zu erhalten, solle die Entscheidung des Regionalrates zum Regionalplan abgewartet werden.

 

Auf die Frage von Herrn Dirks, ob der Regionalplan bindend sei, bejaht Frau Böse dies. Sie gibt an, dass eine Beibehaltung von Natrup im Regionalplan dazu führe, dass die Fläche später in den Flächennutzungsplanungen berücksichtigt werden müsse. Ob für Natrup eine ASP II erforderlich sei, könne sie nach Absprache mit Herrn Dr. Böngeler in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof am 03.12.2014 mitteilen.

 

Einige Ausschussmitglieder sprechen sich erneut gegen eine vorzeitige Entscheidung aus. Frau von Hövel macht darauf aufmerksam, dass eine ASP I für alle 3 Flächen Grundvoraussetzung für eine Entscheidung sei. Man solle die Entscheidung zur Regionalplanung abwarten und bis dahin über Alternativen nachdenken. Sie schlägt vor, einen Arbeitskreis „Windenergie“ aus Vertretern der Fraktionen zu gründen, der sich mit Fragen wie die der weichen Kriterien beschäftigen solle.