Sitzung: 27.11.2014 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 2
Vorlage: 140/2014
Daraufhin ergeht folgende Beschlussempfehlung an den
Gemeinderat:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die Entscheidung zur Aufstellung
eines Planes zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck,
mit dem Ziel Konzentrationszonen für die Nutzung von Windenergie zu entwickeln,
zurückzustellen, bis der Sachliche Teilbereich Energie des Regionalplanes
Rechtskraft erlangt hat.
Nach dieser Abstimmung lässt Ausschussvorsitzender Dirks über Frau von
Hövels Vorschlag, einen überfraktionellen Arbeitskreis zu bilden und Herrn
Fohrmanns Vorschlag, der Verwaltung eine koordinierende Funktion hierbei zu
geben, wie folgt abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 10.
Die Verwaltungsvorlage 140/2014 liegt vor.
Der Verwaltung liegt ein Schreiben der
„Interessengemeinschaft Anwohner gegen Windkraftanlagen in Havixbeck Natrup“
vom 22.11.2014 vor, welches vorgelesen wird. Das Schreiben ist dem Protokoll
als Anlage 6 beigefügt.
Das Schreiben des Stifts Tilbeck vom 25.11.2014,
welches unter dem Tagesordnungspunkt 7 schon vorgelesen wurde, ist unter diesem
Tagesordnungspunkt auch zu berücksichtigen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich für
die erste Variante des Beschlussvorschlages laut Verwaltungsvorlage 140/2014
aus.
Die CDU-Faktion dagegen spricht sich für den
Flächennutzungsplan nur unter dem Vorbehalt einer vorherigen vorzulegenden
Artenschutzrechtlichen Prüfung I (ASP I) aus. Ohne diese warnt sie vor
rechtlichen Konsequenzen.
Auf Herrn Dirks Frage, wann eine Rechtsgültigkeit des
Regionalplanes erwartet werde, erklärt Frau Böse, dass bei ganz optimalem
Planungsverlauf frühestens im Sommer 2015 damit zu rechnen sei. Ob die
Bezirksregierung der Stellungnahme zum Regionalplan im Zusammenhang mit Ziel 5
folgen werden, sei jedoch evtl. schon im Rahmen des noch durchzuführenden
Erörterungsverfahrens erkennbar.
Die CDU-Fraktion
spricht sich dafür aus, nicht voreilig über die Aufstellung des
Flächennutzungsplanes zu entscheiden. Um mehr Planungssicherheit zu erhalten,
solle die Entscheidung des Regionalrates zum Regionalplan abgewartet werden.
Auf die Frage von Herrn Dirks, ob der Regionalplan
bindend sei, bejaht Frau Böse dies. Sie gibt an, dass eine Beibehaltung von
Natrup im Regionalplan dazu führe, dass die Fläche später in den
Flächennutzungsplanungen berücksichtigt werden müsse. Ob für Natrup eine ASP II
erforderlich sei, könne sie nach Absprache mit Herrn Dr. Böngeler in der
nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof am
03.12.2014 mitteilen.
Einige Ausschussmitglieder sprechen sich erneut gegen
eine vorzeitige Entscheidung aus. Frau von Hövel macht darauf aufmerksam, dass
eine ASP I für alle 3 Flächen Grundvoraussetzung für eine Entscheidung sei. Man
solle die Entscheidung zur Regionalplanung abwarten und bis dahin über
Alternativen nachdenken. Sie schlägt vor, einen Arbeitskreis „Windenergie“ aus
Vertretern der Fraktionen zu gründen, der sich mit Fragen wie die der weichen
Kriterien beschäftigen solle.