Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt nach
Beratung die Aufstellung eines Planes zur 1. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Flothfeld VIII“ der Gemeinde Havixbeck. Das
Änderungsgebiet ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 099/2014 als Anlage 1
beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat
den Änderungsplan mit Begründung für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen.
Die
Verwaltungsvorlage 099/2014 liegt vor.
Bau- und
Verkehrsausschuss vom 04.09.2014 TOP 14
Abstimmungsergebnis: