Nach Beratung
ergeht folgender Beschluss.
Der Gemeinderat beschließt nach
Beratung, den Bebauungsplan“ Hohenholte“ gem. § 13 BauGB für den Bereich des
Grundstückes Flur 40, Flurstück 419 vereinfacht zu ändern, so dass auf diesem
Flurstück auch „sonstiges Wohnen“ möglich wird.
Dieses geschieht in der Form, dass
die bisherige Definition der Festsetzung MD (L) (= Dorfgebiet mit der
Einschränkung, dass nur Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher
Betriebe und die dazugehörigen Wohnungen und Wohngebäude entsprechend § 5 Abs.
2 Nr. 1 BauNVO zulässig sind) aufgehoben und wie folgt ersetzt wird MD (L)
(=Dorfgebiet mit der Einschränkung, dass nur Wirtschaftsstellen land- und
forstwirtschaftlicher Betriebe und die dazugehörigen Wohnungen und Wohngebäude
entsprechend § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO und sonstige Wohngebäude gem. § 5 Abs. 2
Nr. 3 BauNVO zulässig sind).
Die Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage
Nr. 095/2014 stellt die räumliche Umgrenzung des Änderungsbereiches anhand eine
Auszuges aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan “Hohenholte” dar.
Die Verwaltungsvorlage 095/2014 liegt vor.
Bau- und Verkehrsausschuss vom 04.09.2014 TOP 11
Herr Gromöller lässt über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 095/2014 abstimmen:
Abstimmungsergebnis: