Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Flothfeld VIII“ der Gemeinde Havixbeck. Das Änderungsgebiet ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 099/2014 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.

Weiterhin beschließt der Gemeinderat den Änderungsplan mit Begründung für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 


Die Verwaltungsvorlage 099/2014 liegt vor.

 

Zunächst erfolgen Fragen der Ausschussmitglieder, wie zum Beispiel ob Gespräche mit den Nachbarn stattgefunden haben. Um jedem Interessierten die Möglichkeit zur Stellungnahme zum eventuell zu beschließenden Änderungsplan zu bieten, rät Frau Böse, den Bebauungsplan für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, wie im Beschlussvorschlag schon formuliert. Nach Ablauf der Frist werden die vorgebrachten Anregungen und Bedenken mit einem Abwägungsvorschlag erneut im Ausschuss und Gemeinderat vorgelegt und erst danach erfolgt die Entscheidung über den Satzungsbeschluss.

 

Auf die Frage, ob es Einschränkungen für die Nutzung des neuen Bebauungsplanes geben wird, bejaht Frau Böse dies, und zwar hinsichtlich der in Gewerbegebieten zulässigen Wohnnutzung.

 

Daraufhin erfolgt die Abstimmung.

 

 


Abstimmungsergebnis: