Sitzung: 04.09.2014 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 095/2014
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung, den Bebauungsplan“ Hohenholte“ gem. § 13 BauGB für
den Bereich des Grundstückes Flur 40, Flurstück 419 vereinfacht zu ändern, so
dass auf diesem Flurstück auch „sonstiges Wohnen“ möglich wird.
Dieses geschieht in
der Form, dass die bisherige Definition der Festsetzung MD (L) (= Dorfgebiet
mit der Einschränkung, dass nur Wirtschaftsstellen land- und
forstwirtschaftlicher Betriebe und die dazugehörigen Wohnungen und Wohngebäude
entsprechend § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO zulässig sind) aufgehoben und wie folgt
ersetzt wird MD (L) (=Dorfgebiet mit der Einschränkung, dass nur
Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und die
dazugehörigen Wohnungen und Wohngebäude entsprechend § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO
und sonstige Wohngebäude gem. § 5 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO zulässig sind).
Die Anlage 2 zur
Verwaltungsvorlage Nr. 095/2014 stellt die räumliche Umgrenzung des
Änderungsbereiches anhand eine Auszuges aus dem rechtsverbindlichen
Bebauungsplan “Hohenholte” dar.
Die Verwaltungsvorlage 095/2014 liegt vor.
Seitens der Ausschussmitglieder werden Fragen hinsichtlich der Änderungswünsche des Antragsstellers gestellt, wie z.B. ob der Hof weitergeführt werde und ob Wohneinheiten gebaut werden sollen. Die Verwaltung nimmt zu den Fragen Stellung und erläutert die Planungsabsichten des Antragstellers.
Daraufhin erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage.
Abstimmungsergebnis: