Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, den Bebauungsplan“ Hohenholte“ gem. § 13 BauGB für den Bereich des Grundstückes Flur 40, Flurstück 419 vereinfacht zu ändern, so dass auf diesem Flurstück auch „sonstiges Wohnen“ möglich wird.

Dieses geschieht in der Form, dass die bisherige Definition der Festsetzung MD (L) (= Dorfgebiet mit der Einschränkung, dass nur Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und die dazugehörigen Wohnungen und Wohngebäude entsprechend § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO zulässig sind) aufgehoben und wie folgt ersetzt wird MD (L) (=Dorfgebiet mit der Einschränkung, dass nur Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und die dazugehörigen Wohnungen und Wohngebäude entsprechend § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO und sonstige Wohngebäude gem. § 5 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO zulässig sind).

Die Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage Nr. 095/2014 stellt die räumliche Umgrenzung des Änderungsbereiches anhand eine Auszuges aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan “Hohenholte” dar.

 

 


Die Verwaltungsvorlage 095/2014 liegt vor.

 

Seitens der Ausschussmitglieder werden Fragen hinsichtlich der Änderungswünsche des Antragsstellers gestellt, wie z.B. ob der Hof weitergeführt werde und ob Wohneinheiten gebaut werden sollen. Die Verwaltung nimmt zu den Fragen Stellung und erläutert die Planungsabsichten des Antragstellers.

 

Daraufhin erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage.


Abstimmungsergebnis: