Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Planes zur 28. förmlichen Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck. Das Änderungsgebiet ist in Anlage 1 der Verwaltungsvorlage Nr. 030/2014 umrandet dargestellt.

 

Weiterhin beschließt der Gemeinderat zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie zur Abstimmung der Planung mit den Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden den Entwurf der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 


Die Verwaltungsvorlage 030/2014 liegt vor.

 

Herr Böttcher bittet um Auskunft zu den rechtlichen Wirkungen einer Veränderung von Fläche für die Landwirtschaft in Grünfläche. Hierzu führt Frau Böse aus, dass die betreffende Fläche auch schon heute zum Teil nicht mehr landwirtschaftlichen Nutzungen dient. Eine genaue Festsetzung der Grünflächenqualität erfolgt jedoch erst im konkreten Bebauungsplan.

 

Herr Eilers möchte wissen, ob zur Sicherung einer verkehrlichen Verbindung des vorhandenen Baugebietes Am Habichtsbach mit der Erweiterungsfläche durch die dargestellte Grünfläche schon im Flächennutzungsplan dargestellt sein müsste. Dies wird von Frau Böse verneint; vielmehr sei auch in diesem Fall die Festlegung im Bebauungsplanverfahren vorgesehen. Gleichwohl wird nochmalige Überprüfung der Sache zugesagt, damit auf jeden Fall kein Erschließungshindernis entsteht.

 

Seitens Herrn Eilers wird angeregt, den Tümpel östlich des Baugebietes „Wohnpark Habichtsbach“ an einen Kanal anzubinden. Dies wird zur Kenntnis genommen. Herr Greiff verweist auf die Beratungen in dieser Sache im kommenden Umweltausschuss.

 

Nach diesen kurzen Fragen kommt es zur Abstimmung über den Beschlussvorschlag.

 


Abstimmungsergebnis: