Unter Berücksichtigung dieses Hinweises, empfiehlt der Ausschuss dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

 

Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage des Antrags der Fraktionen vom 10.10.2013

1. die der Verwaltungsvorlage 015/2014 als Anlage 2 beigefügte 1. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Havixbeck hinsichtlich der Dichtheitsprüfung, wobei der § 15 Abs. 2 und 3 folgende Fassung erhalten sollen:

(2) Für private Abwasserleitungen wird – außer bei neu errichteten oder geänderten Abwasserleitungen – keine flächendeckende Zustands- oder Funktionsprüfung angeordnet.

(3) Über das Ergebnis dieser Zustand- oder Funktionsprüfung ist der Gemeinde Havixbeck innerhalb von vier Wochen nach Aufforderung eine Bescheinigung vorzulegen.

 

2. die Übernahme der Grundstücksanschlussleitungen in die öffentliche Abwasseranlage zum 01.01.2015. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umstellung der Entwässerungssatzung und Gebührenkalkulation für 2015 entsprechend vorzubereiten.

 

 


Die Verwaltungsvorlage 015/2014 liegt vor.

Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 12.02.2014 TOP 9

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Beschlussempfehlung in Anlehnung an die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 12.02.2014 TOP 9 unter Punkt 2 abzuändern. Die Passage „hinsichtlich der Sanierung“ sollte gestrichen werden, da durch die Übernahme der Grundstücksanschlussleitungen ins öffentliche Netz alle notwendigen Maßnahmen erfasst sind.