Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 12, Enthaltungen: 0

Der Gemeinderat beschließt folgende Beschlussfassung:

 

1. Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes zur 18. Änderung des Bebauungsplanes „Flothfeld I“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13a BauGB entsprechend dem im Anhang 1 zu dieser VO/142/2022 dargestellten Planentwurf. Ziel der Planung ist die Schaffung der Möglichkeit einer Erweiterung der ansässigen kommunalen Kita, da es einen dringenden Raumbedarf an weiteren Kitaplätzen gibt.

 

2. Darüber hinaus beschließt der Rat der Gemeinde Havixbeck, den Planentwurf mit Begründung gem. § 13 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, um der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Träger öffentlicher Belange sind nicht berührt.

 


Die Verwaltungsvorlage VO/142/2022 liegt vor.

Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen vom 25.10.2022, TOP 9


Abstimmungsergebnis: