Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 12, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Der Gemeinderat beschließt folgende Beschlussfassung:

 

  1. Der Gemeinderat beschließt den Inhalt des Musterkaufvertrages wie zur Sitzung des Gemeinderates am 22.09.2022 vorgelegt, für den Verkauf der Grundstücke anwenden zu lassen.
  2. Die Gemeinde lobt einen „Nachhaltigkeitspreis Habichtsbach III“ aus und stellt hierzu ein Preisgeld von 2.500 € zur Verfügung. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Auslobung vorzubereiten, bei der Kriterien wie Energieeffizienz und der Schutz natürlicher Ressourcen Berücksichtigung finden sollten.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Möglichkeit einen Bericht über die durch die Bauherren realisierten Energiestandards in nichtöffentlicher Sitzung der zuständigen Ausschüsse vorzulegen.

 


Die Verwaltungsvorlage VO/121/2022 liegt vor.

Haupt- und Finanzausschuss vom 15.09.2022, TOP 23

 

Frau Böse erläutert zunächst den Musterkaufvertrag, der aufgrund der Beratungsergebnisse im Haupt- und Finanzausschuss angepasst wurde. Der Text ist dem Protokoll als Anlage 5 beigefügt.

 

Frau Henneböhl erklärt sich befangen.

 

Herr Webering möchte die Kriterien des Nachhaltigkeitspreises vorgelegt bekommen. Die Auslobung eines Preisgeldes hält er nicht für angemessen. Der Bericht über die Energiestandards solle öffentlich sein, ohne die Namen zu nennen. Da die CDU-Fraktion die Ziffer 2 des Beschlussvorschlages nicht mittragen könne, werde sie in Gänze gegen die Vorlage stimmen.

 

Bürgermeister Möltgen teilt mit, dass er 500 Euro spenden wolle, die er als Sitzungsgeld aus einer Beiratssitzung erhalte, um die Kosten für den Nachhaltigkeitspreis zu reduzieren.

 


Abstimmungsergebnis: