Der Gemeinderat beschließt folgende Beschlussfassung:

 

1. Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.

 

2. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander, werden nachfolgenden Stellungnahmen

  1. zur Kenntnis genommen:

laufende Nummern 1.1 bis 1.3, 2.1, 3.1, 3.3, 4.1, 5.1, 5.2, 6.1, 6.3, 7, 10 und 11.1

  1. berücksichtigt:

laufende Nummern 2.2, 4.2, 5.3, 6.2 und 11.2

  1. nicht berücksichtigt:

laufende Nummern 2.3, 3.2, 3.4, 3.5, 8 und 9

Die laufenden Nummern sind in der Begründung dargestellt und können ebenfalls der Anlage 3 zu dieser VO/107/2022 entnommen werden.

 

3. Der Gemeinderat beschließt unter Berücksichtigung der zu den nachstehend vorgebrachten Anregungen und Bedenken getroffenen Einzelbeschlüsse den Bebauungsplan „Gewerbegebiet südlich der Schützenstraße“ mit Begründung und Umweltbericht als Satzung und zwar in der Fassung der als Anlage 1 und 2 zu dieser VO/107/2022 beigefügten Entwürfe.

 

4. Der Gemeinderat bestätigt nochmals die nach Abwägung erfolgte Beschlussfassung des Rates zu dem Ergebnis des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit und zur Anhörung der Träger öffentlicher Belange vom 23.06.2022

 


Die Verwaltungsvorlage VO/107/2022 liegt vor.

Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen vom 13.09.2022, TOP 13

 


Abstimmungsergebnis: